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Ungelesener BeitragVerfasst: Di 23. Aug 2022, 21:04 
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Der Nürnberger Kodex und das Genfer Ärztegelöbnis

Funktionäre der Ärzteverbände verdingen sich in der Verunglimpfung von Kritikern der medizinischen Zwangsbehandlungen.

Jede „Impfung“ gegen das „neuartige Virus“, welche gegen den erklärten Willen des Probanden vorgenommen wird, ist mit einer Zwangsbehandlung gleichzusetzen. Das geht über das Prinzip des Nürnberger Kodex noch weit hinaus und gilt auch ohne diesen! Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht auf körperliche Unversehrtheit und niemals darf eine Situation geschaffen werden, welche dieses Recht aushebelt.


Es ist auffällig, wie jede Kritik an den sogenannten Corona-Maßnahmen — und nicht nur diesen — zurückgewiesen wird. „Corona“ ist exemplarisch und aber natürlich nicht alleinstehend für den Anspruch auf Deutungshoheit seitens der Macht. Das gilt auch für die Art und Weise der Zurückweisung von Kritik. Sie, die Zurückweisung ist im Grunde immer moralisch aufgeblasen, sucht die Träger der Kritik zu diffamieren und ihnen niedere Beweggründe zu unterstellen.

Funktionäre üben in Herrschaftssystemen eine wichtige Rolle aus, eine in der sie als Stützen der Meinungsmacht in den Scheinwerfer der Medien geschoben werden. Nun wird in diesen Tagen aus gegebenem Anlass die Verabschiedung des Nürnberger Kodex thematisiert — und welche Verantwortung jeder von uns, erst recht aber Ärzte in diesem Zusammenhang wahrnehmen dürfen. Wie nicht anders zu erwarten, brachten und bringen sich die Hüter der zu veröffentlichenden Meinung einmal mehr in Stellung und fahren ihre üblichen Geschütze auf.

In einer Pressemitteilung der Berliner Ärztekammer vom 17. August des Jahres war zu lesen:

„Am 20. August 1947 verkündete das [US-]amerikanische Militärgericht mit den Urteilen auch zehn medizinethische Grundsätze, den Nürnberger Kodex. Die Gebote fanden unter anderem Niederschlag in der 1964 verabschiedeten »Deklaration von Helsinki« und wirken damit bis heute in den ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen nach. Erstes und wesentliches Prinzip des Kodex ist »die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson«, die informiert und in der Lage sein muss, eine freie Entscheidung zu treffen.“ (1)

und weiter (Hervorhebung durch Autor):

„»Genau dies war bei den klinischen Studien zu den Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 der Fall«, erklärt PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin. Tausende von Freiwilligen nahmen an den Studien zu Wirksamkeit und Risiken der Corona-Impfstoffe, die zuvor sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen unterzogen worden waren, teil. Erst danach wurden die Impfungen zugelassen.„ (1i)

An: presse@aekb.de

Betreff: Offener Brief – Weiterleitung an den Präsidenten der Ärztekammer Berlin, Peter Bobbert

Guten Tag, Herr Bobbert,

vorab die Information, dass es sich bei diesem Schreiben um einen offenen Brief handelt.

In einer Pressemitteilung des Berliner Ärzteblattes wurden Sie mit der Aussage (siehe oben) zu klinischen Studien zwecks Ermittlung der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit angeblicher Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 zitiert. Sich über den wissenschaftlichen Wert dieser klinischen Studien auszulassen, ist im Grunde müßig, denn sie tendieren gegen Null. Andererseits bin auch ich durchaus Ihrer Meinung, dass die Teilnehmer dieser Studien sich den Untersuchungen freiwillig unterwarfen. Aber darum geht es überhaupt nicht, wenn verantwortungsvolle Menschen auf die Verletzung des Nürnberger Kodex durch die „Impfungen gegen Covid-19“ aufmerksam machen.

Hierzu auch gleich meine ersten Fragen: Sind Sie der Meinung, dass „Impfungen die zugelassen wurden“, auch verpflichtend für die Bevölkerung gemacht werden dürfen? Sind Sie der Meinung, dass „zugelassene Impfungen“ gegen den Willen des Einzelnen verabreicht werden dürfen? Schließlich geht das noch weit über die Regeln des Nürnberger Kodex hinaus, wie Sie sicher wissen.

Sie behaupten:

„Die Impfstoffe wurden gründlich getestet, zunächst an Tieren, wie es auch der Kodex vorsieht, danach an – freiwilligen – Testpersonen. Von einem Massenexperiment bei den Corona-Impfungen zu sprechen, ist daher völlig unzutreffend“ (1ii)

Ihre Argumentation ist irreführend, ja falsch. Das vorgeblich „gründliche Testen von Impfstoffen“ ist bereits rein logisch kein Ausschlusskriterium, eben diese „Impfstoffe“ in Massenexperimenten weiter zu erproben.

Wie gerade angemerkt, erfüllten die bekannten Studien in keiner Weise die wissenschaftlichen Anforderungen. Sie weisen keine gesicherte Wirksamkeit gegen das SARS-CoV-2 – Virus oder die Krankheit, die es verursachen soll nach. Und das Gleiche gilt für die Unbedenklichkeit in Bezug auf gesundheitliche Risiken für die Probanden. Was bereits durch die angewandte Methodik bedingt ist.

Allein die sogenannte Teleskopierung, die radikale zeitliche Einschränkung sowie Überlagerung der jeweils erforderlichen Testphasen spricht Bände. Das hat es in der Geschichte zur Einführung von Impfstoffen seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gegeben. Während wilde Geschichten über „Long-Covid“ die Bevölkerung in Angst und Schrecken halten (sollen), schließt man Langzeitwirkungen durch die „neuartigen Impfungen“ einfach aus. Das ist keine Wissenschaft sondern Ideologie. Kein Wunder, dass die Hersteller dieser Substanzen dafür sorgten, dass in den Verträgen mit den Staaten Klauseln zur umfassenden Haftungsbefreiung in Bezug auf durch das Injizieren auftretende gesundheitliche Schäden eingearbeitet wurden (2).

Abgesehen einmal davon, dass die hauptsächlich angewandten Methoden zur Prüfung der Wirksamkeit völlig ungeeignet sind. Das gilt sowohl für die technischen Methoden, insbesondere den PCR-Test als auch die Definition der Kohorten und nicht zuletzt für die statistischen Verfahren. Über all diese Mängel, bis hin zu vorsätzlichen Manipulationen müssten Sie als Arzt, dazu hochrangiger Funktionär der politische Aussagen tätigt, Bescheid wissen (3 bis 7).

Bis heute sind die Hersteller der nach wie vor lediglich mit einer vorläufigen Zulassung versehenen mRNA-Produkte nicht verpflichtet, eine vollständige Liste aller Inhaltsstoffe vorzulegen. Man hat in der Vergangenheit bei Testreihen auf Basis dieser neuen Technologien (mRNA, Lipide und andere Nanopartikel) die Tests aufgrund der fatalen Nebenwirkungen abgebrochen (8 bis 10). Sie reden von „gründlichen Tests“, Herr Bobbert. Nun gut, über die Art und Weise sowie Ergebnisse dieser „gründlichen Tests“ haben Sie ja kein Wort verloren. Pfizer selbst wurde schließlich genötigt, interne Untersuchungsergebnisse über aufgetretene „Cases“ im Zusammenhang mit seinen verabreichten mRNA-Injektionen offenzulegen (11). Moderna sagt(e) ganz offen, dass man über nur unzureichendes Datenmaterial verfügt, um die Risiken der Injizierung für bestimmte Bevölkerungsgruppen einschätzen zu können (12).

Sind Sie „nur“ unwissend oder behaupten Sie Dinge wider besseren Wissens? Die berühmteste, ja berüchtigste Studie zu „Covid-19 – Impfstoffen“ („95% Wirksamkeit“) ist die des Herstellers Pfizer selbst, was an und für sich schon ein Unding darstellt und die von statistischen Fehlern (oder besser Tricks) sowie Verletzungen wissenschaftlicher Standards nur so strotzt (3i, 13, 14). Gern können wir ja mal gemeinsam jede Studie zu den „neuartigen Impfstoffen“ auseinander nehmen. Nicht eine der Arbeiten erfüllt die Standards, nach welchen Aussagen über die Wirksamkeit wie Unbedenklichkeit der Seren gerechtfertigt wären (15).

Die „Impfstoffe“ sind also NICHT ausreichend getestet und weder ist deren Wirksamkeit nachgewiesen noch ihre Unbedenklichkeit. Trotzdem preisen Sie die Plörre an und verumglimpfen Menschen, welche auf die offensichtlichen Ungereimtheiten um die Einführung dieser völlig neuartigen, gentechnisch hergestellten Präparate hinweisen.

Nein, Herr Bobbert, Sie können keinen wissenschaftlich fundierten Nachweis zur Unbedenklichkeit der mRNA-Präparate liefern. Die weltweite „Covid-19 – Impfkampagne“ ist ein Blindflug, ein Großexperiment. Ob gewollt oder ungewollt sei dahingestellt, aber der Ausgang ist ungewiss. Nicht die von Ihnen gepriesenen Studien werden Klarheit bringen, sondern die Ergebnisse des massenhaften Verspritzens dieser Präparate. Was bereits geschieht. Die in diesem Zusammenhang erkennbare Politik jener Behörde die für das Aufnehmen und Publizieren von „Impfschäden“ zuständig ist, kann man dabei nur noch als skandalös qualifizieren (16).

Diese Sachverhalte werden den Menschen in keiner Weise klar und verständlich vermittelt. Sie verfügen nicht über die Informationen, die für eine informelle, wissensbasierte, kompetente Zustimmung erforderlich wären (siehe Nürnberger Kodex). Statt dessen ringt man ihnen mit allen denkbaren und undenkbaren emotionalen Argumenten eine lediglich formelle Zustimmung ab.

Welche Intentionen hinter dieser in ihren Ausmaßen nie dagewesenen „Impfkampagne“ stecken, ist eine andere Geschichte, aber sicher darf da sehr freimütig spekuliert werden. Denn es stellt sich doch die Frage um das Warum der mit aller Macht eingeführten und mit mehr oder weniger Zwang umgesetzten gentechnischen Behandlungen.

Aber da war noch etwas. Sagen Sie, Herr Bobbert, ist das eine Projektion?

„Die Gräuel des Nationalsozialismus dürfen nicht vergessen werden“, erklärt Bobbert. „Gerade deshalb sind wir verpflichtet, einer missbräuchlichen Interpretation des Nürnberger Kodex, der bis heute auf die Grundlagen des ärztlichen Handelns Einfluss hat, entgegenzuwirken.“ (1iii)

WER, Herr Bobbert missinterpretiert und missbraucht in dieser Art und Weise den Nürnberger Kodex tatsächlich: die Kritiker gentechnisch basierter Zwangsbehandlungen oder Leute wie Sie, die meinen jede Kritik an Ihren ethisch fragwürdigen Gebaren mit der Keule des Nationalsozialismus erschlagen zu können?

Der Nürnberger Kodex ist ein ethisches Regelwerk und jeder Arzt darf jeden Tag sein eigenes Handeln selbstkritisch an diesem Regelwerk messen. Dazu gehört auch, dass der Arzt alles vermeidet, was den ihm anvertrauten Patienten entmündigen könnte. Dessen Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein unantastbares Gut.

Auf die grundsätzliche, die sachliche Kritik zum Einsatz der neuartigen Präparate gehen Sie, Herr Bobbert überhaupt nicht ein. Dabei erkennen Sie scheinbar noch nicht einmal, dass es hier um viel mehr geht, als die Einhaltung ethischer Normen bei medizinischen Versuchen an Menschen. Selbst wenn alles zweifelsfrei nach rechten Dingen zugegangen wäre, was die Einführung dieser gentechnisch hergestellten Substanzen betrifft, der Nürnberger Kodex also umfänglich eingehalten würde, erlaubte dies nie und nimmer die Aushebelung unveräußerlicher Menschenrechte.

Das Thema der Zwangsbehandlung geht über das von der bei medizinischen Versuchen hinaus. Es ist unerheblich, ob man zuvor mehr oder weniger begründete Aussagen zur ausreichenden und freiwilligen Erprobung neuartiger Präparate machen konnte. Nie und nimmer rechtfertigt dies den Einsatz ohne die ausdrückliche, informelle Zustimmung des jeweilig zu Behandelnden, egal ob dieser krank oder gesund ist.

Erst recht dann nicht, wenn die per Infektionsschutzgesetz (a1) scheinlegitimierten Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit — im Sinne der wirkungsvollen Bekämpfung einer Pandemie — überhaupt niemals belegt worden sind. Es geht also nicht nur um das massenhafte wie wiederholte Spritzen einer ganzen Bevölkerung im Sinne einer angeblichen Volksgesundheit (auch gern einmal Gesundheit des Volkskörpers genannt). Wir sprechen von einer Entmündigung, ja Infantilisierung einer ganzen Gesellschaft, die kritiklos von oben verordnete Maßnahmen erdulden soll.

Hier werden unveräußerliche Menschenrechte geschleift und Sie als Arzt sprechen einer Zwangsbehandlung, zumindest indirekt das Wort. Jede Art von Impfpflicht ist mit einer Zwangsbehandlung verbunden, auch wenn deren Durchsetzung „lediglich“ durch sozialen Druck erreicht wurde. Darauf weisen diejenigen, denen Sie eine „missbräuchliche Verwendung des Nürnberger Kodex“ vorwerfen, völlig zu Recht hin.

Der Nürnberger Kodex stellt ethische Regeln für Experimente an Menschen auf. Aber seine Einhaltung war niemals als Freifahrtschein für Zwangsbehandlungen gedacht.

Weil wir gerade dabei sind: Auch die per „Corona-Verordnungen“ durchgesetzten „Corona-Tests“ sind unter der Kategorie Zwangsbehandlung zu verorten! Was die seit 2020 verwendeten PCR- und Antigentests angeht: Wollen Sie, Sie als Präsident einer Ärztekammer mir allen Ernstes erzählen, dass man damit Corona nachweisen, gar Infektionen nachweisen könnte? Diese erzwungenen Sinnlos-Tests sind die Basis für erzwungene Grundrechtseinschränkungen. Mehr noch werden auf deren nichtssagenden Ergebnissen (Inzidenzen) nicht zu diskutierende Menschenrechte, insbesondere das auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Doch sei noch einmal betont, dass auch dann, wenn diese Tests das hielten, was man ihnen unterstellt, eine Zwangsbehandlung unakzeptabel ist.

Zusammenfassend werfe ich Ihnen vor, dass Sie fälschlicherweise behaupten, dass die „neuartigen Impfstoffe“ ausreichend geprüft und unbedenklich wären, obwohl auch Sie nichts dergleichen belegen können (siehe weiter oben). Außerdem finden Sie es offensichtlich angemessen, Menschen gegen ihren Willen zu behandeln, und das auch noch mit Prapäraten deren Nutzen umstritten und Wirkungen nicht ausreichend erforscht sind. Genau darauf insistieren all die von Ihnen diskreditierten Menschen, die mahnend auf die Einhaltung des Nürnberger Kodex hinweisen.

Ihr Vizepräsident, Matthias Blöchle hat der Verunglimpfung und Diffamierung Andersdenkender mit seinen Pauschalaussagen die Krone aufgesetzt:

„Parallelen zu den menschenverachtenden und grausamen Experimenten im NS-Staat herzustellen, ist infam und inakzeptabel. Es zeugt von vollkommener Unkenntnis der historischen Tatsachen und wird einer sachlichen Auseinandersetzung nicht gerecht.“ (1iv)

Dazu meine Frage: Welche Botschaft sonst soll eigentlich der Nürnberger Kodex herstellen, wenn nicht größte Achtsamkeit? Einfach um eine Wiederholung dessen, was im Dritten Reich geschah, auszuschließen?

Parallelen zum Ärzteunwesen des Dritten Reiches herzustellen, ist nicht nur legitim, sondern sogar absolut notwendig. Wehret den Anfängen — darum geht es. Menschen gegen deren eigenen Willen zu behandeln: DAS ist menschenverachtend, grausam, infam und inakzeptabel.

Und noch einmal weise ich Sie, Herr Bobbert (und Herr Blöchle natürlich eingeschlossen) darauf hin, dass man im Dritten Reich gegen Andersdenkende, Andersartige, Andersgläubige mit dem Argument der sogenannten Volksgesundheit vorgegangen ist. Statt Wissenschaft hantierte man mit Ideologie. Genau in diese Richtung läuft es auch jetzt. Wer sich nicht behandeln lässt, ist ein „Volksschädling“, gefährdet seine Mitmenschen, wer Kritik an den „Maßnahmen“ äußert, gleich mit. Das ist die Art und Weise von Ideologie, die letzten Endes vor Jahrzehnten in einer deutschen Katastrophe mündete.

Das Genfer Ärztegelöbnis dürfte Ihnen ja bekannt sein, Herr Bobbert. Hierzu möchte ich treffend zitieren (Hervorhebung durch Autor):

„In der Medizinethik gilt das Prinzip der Achtung der Selbstbestimmung vielfach als das höchste der vom Arzt zu beachtenden Prinzipien. Rechtlich gilt sogar jeder ohne die Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten vorgenommene Eingriff als Körperverletzung.“ (17)

Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass eine wie auch immer erzwungene Zustimmung des Patienten nicht als Einwilligung zu betrachten ist, oder? Dies berücksichtigt, wäre eine Deklaration wie die des Nürnberger Kodex im Grunde gar nicht erforderlich. Denn die Würde des Menschen, zu der die Autonomie über seinen Körper gehört, ist universell und sie ist unantastbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Frey

Bitte bleiben Sie schön achtsam, liebe Leser.

Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen – insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors – kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) Das Infektionsschutzgesetz ist nicht nur eine Waffe zur Zerstörung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es beinhaltet zudem nicht nur grundrechtseinschränkende Maßnahmen, deren Wirksamkeit überhaupt niemals nachgewiesen wurden. Nein, es dürfte darüber hinaus trotzalledem überhaupt nicht zur Anwendung kommen, weil der Nachweis einer pandemischen Situation zu keiner Zeit erbracht worden ist. Das Infektionsschutzgesetz kommt einer Notstandsverordnung gleich, einem Werkzeug zur Ablösung des demokratischen Rechtsstaates durch ein totalitäres, faschistisch eingefärbtes Willkürsystem.

(1 bis 1iii) 17.08.2022; Ärztekammer Berlin; Pressemitteilung; 75 Jahre Nürnberger Kodex: Ethisches Manifest darf nicht missbraucht werden; https://www.aekb.de/aktuelles/detail/75 ... cht-werden

(2) 01.06.2021; Manufacturing and Supply Agreement by and among Pfizer Export B.V., Albania Ministry of Health an Social Protection Minister of State for Reconstruction and Institute of Public Health; https://ti-health.org/wp-content/upload ... Pfizer.pdf

(3, 3i) 10.12.2020; Pfizer, Biontech; Vaccines and Related Biological Products Advisory Committee Meeting December 10, 2020; https://www.fda.gov/media/144245/download#page=42

(4) 03.05.2021; Infosperber; Urs P. Gasche; Misstrauen gegen Impfhersteller kommt nicht von ungefähr; https://www.infosperber.ch/wirtschaft/k ... ungefaehr/

(5) 04.01.2021; BMJ opinion; Peter Doshi; Pfizer and Moderna’s „95% effective“ vaccines – we need more details and the raw data; https://blogs.bmj.com/bmj/2021/01/04/pe ... raw-data/; plus Klarstellung von Peter Doshi am 05.02.2021: https://blogs.bmj.com/bmj/2021/02/05/cl ... -raw-data/

(6) 30.12.2021; Causalis, The Defender, Covid-19 Care Alliance; Madhava Setty; Analyse zeigt, dass die klinischen Studien des Pfizer-Impfstoffs von Anfang an schlecht konzipiert waren; https://causalis.net/analyse-zeigt-dass ... ert-waren/

(7) 02.11.2021; BMJ; Paul D. Thacker; Covid-19: Researcher blows the whistle on data integrity Issues in Pfizer’s vaccine trail; https://www.bmj.com/content/375/bmj.n2635

(8) 17.11.2020; The Journal of Allergy and Clinical Immunology; Zhao-Hua Zou, Cosby A. Stone Jr., Baruch Jakubovic und weitere; Anti-PEG IgE in anaphylaxis associated with polyethylene glycol; https://www.jaci-inpractice.org/article/S2213-2198(20)31231-9/fulltext

(9) 13.07.2016; The Journal of Allergy and Clinical Immunology; Thomas J. Povsic, Monica G. Lawrence, A. Michael Lincoff und weitere; Pre-existing anit-PEG antibodies are associated with severe immediate allergic reactions to pegnivacogin, a PEGylated aptamer; https://www.jacionline.org/article/S0091-6749(16)30605-4/fulltext

(10) 2021; UK Medical Freedom Alliance; What is the potential risk of the cationic lipid in the Pfizer/Biontech vaccine?; https://uploads-ssl.webflow.com/5fa5866 ... accine.pdf

(11) 30.04.2021; Pfizer; CUMULATIVE ANALYSIS OF POST-AUTHORIZATION ADVERSE EVENT REPORTS OF PF-07302048 (BNT162B2) RECEIVED THROUGH 28-FEB-2021; https://phmpt.org/wp-content/uploads/20 ... rience.pdf

(12) FDA; Emergency Use Authorization (EUA) for an Unapproved Product Review Memorandum; https://www.fda.gov/media/144673/download; S. 57

(13) 31.12.2020; NEJM; Fernando P. Pollack, Stephen J. Thomas, Judith Absalon und weitere; Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine; https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/N ... y_material

(14) 06.05.2022; Report24; FDA-Dokument: „Impfwirksamkeit“ laut Pfizer-Studie in Wahrheit nur 12 statt 95 Prozent; https://report24.news/fda-dokument-impf ... 5-prozent/

(15) Restoring Invisible & Abandoned Trials Support Center; https://restoringtrials.org/covid-19/; abgerufen: 21.08.2022

(16) Paul-Ehrlich-Institut; Aktuelles: 19.8.2022; https://www.pei.de/DE/service/presse/ak ... nhalt.html

(17) 27.12.2017; hpd; Interview mit Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher; Warum der Weltärztebund das „Genfer Gelöbnis“ veränderte; https://hpd.de/artikel/warum-weltaerzte ... erte-15123


https://peds-ansichten.de/2022/08/nuern ... pfpflicht/

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„Verunglimpfungen sind für den, der sie ausspricht, schimpflicher als für den, dem sie gelten“. :jahaaa
(Plutarch von Chäronea)


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