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Wie kann man der GU entkommen?
In letzter Konsequenz gibt man mit einem beherzten „Ja“ auf die Frage, ob man eine Geburtsurkunde hat, zu, dass man mit ihr in freiem Willen das Privileg angenommen hat, tot zu sein. Nicht einmal in einer Fiktion ist es möglich, dass eine Totgeburt etwas besitzt. Einer Sache kann keine Sache gehören. Also ist die korrekte Antwort einer natürlichen Person auf die Frage, ob man eine Geburtsurkunde besitzt, das Wort „nein“. Das, was man lediglich „besitzt“, ist der Titel einer Toterklärung. Es verhält sich wie alles im Treuhandverhältnis des Seerechts. Ein weiteres markantes Beispiel dazu wäre, dass man mit dem Inhabertitel der deutschen Staatsangehörigkeit zustimmt, staaten- und damit rechtlos zu sein. Niemand muss diese Privilegien aufrechterhalten, wenn er durch Willenserklärung seinen Verzicht zum Ausdruck bringt.
„Niemand ist gezwungen, einen Vorteil (benefit) gegen seine Zustimmung zu akzeptieren.“ [Bouvier`s 1856 Dictionary].
„Ein Mann kann auf ein Recht für sich und die seinen verzichten, welches für seinen eigenen Vorteil eingeführt wurde.“ (Potest quis renunciare pro se, et suis, juri quod pro se introductum est.)
„Ein Privileg ist gewissermaßen ein privates Recht.“ (Privilegium est quasi privata lex.)
Niemand ist gezwungen, private Rechte anzunehmen. Der Verzicht auf das Privileg in freiem Willen löst das Treuhandverhältnis auf. Da die GU einer Fiktion von Recht entstammt, muss die fiktive Ableitungskaskade von der Lebendgeburt bis zum Totsein rückabgewickelt werden. Wenn man den Geburtstitel wiederherstellen könnte, wäre die Geburtsurkunde obsolet, weil dann der erstrangige Gläubiger wieder Besitzer seiner Werte wäre und nicht ein privates Überfallkommando auf hoher See.
@Rechtsmaerchen
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