Wer indossiert und wo schreibt man das Indossament nieder?
Der Indossant (Verfügungsgläubiger) des Indossaments ist derjenige, der in der Jurisdiktion völlig unbekannt ist und dennoch die ganze Zeit anwesend war. Er ist sogar der einzige, der jemals anwesend war. Wir alle empfinden ihn schon unser Leben lang als „ich“ und er ist immer noch derjenige, der seine unveräußerlichen Geburtsrechte nie verloren hat. Er autographiert in nasser Tinte mit seinem Rufnamen und überträgt die Verwaltungsrechte an seinen Geburts- und Besitzrechten an das auf der Vorderseite des Geburtenbuchauszugs öffentlich beglaubigte Kind (Indossatar). Weil dieses Kind als Sache registriert wurde, muss innerhalb des Indossaments auf das echte Kind, den Geburtsfall, Bezug genommen werden. Die unechte Urkunde dient lediglich als Anscheinsbeweis (lat. prima-facie = auf den ersten Blick) und ist als solche erklärt.
@Rechtsmaerchen
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