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Welche Rechte hat eine Person im Gesetz?
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Autor:  U1248500 [ Mo 21. Jun 2021, 07:43 ]
Betreff des Beitrags:  Welche Rechte hat eine Person im Gesetz?

Welche Rechte hat eine Person im Gesetz?
Eine Person ist eine künstliche Erschaffung des Rechts und existiert als Subjekt seines Erschaffers als dessen Besitz.
In diesem Sinne hat eine Person keine Rechte, denn sie ist Vertragspartei in einem Treuhandverhältnis. Dort gibt es Privilegien („Rechte“) und Lasten („Pflichten“).
Die wesentliche Frage ist, ob die Person in der Jurisdiktion des Landrechts oder des Seerechts erzeugt bzw. herausgegeben wurde.
Im Landrecht besitzt sie eine Rechtsstellung, im Seerecht hat sie einen Status. Mit dem Personennamen, unter dem sie auftritt bzw. unter dem sie registriert wurde, genießt sie entweder das Nutzungsrecht von Privilegien oder sie trägt die Lasten des Treuhandverhältnisses.
In jedem Fall muss sie den „Gesetzen“ des Treuhandverhältnisses gehorchen, die für die Benutzung der Person mitherausgegeben wurden. Wenn sie dagegen verstößt, kann man sie wegen Treuhandbruchs bestrafen. Insofern ist der Rechtsstatus einer Person innerhalb des Seerechts immer der eines Treuhänders, womit ein haftender Schuldner gemeint ist.

„Schulden folgen der Person des Schuldners.“ (Debita sequuntur personam debitoris).

Wohingegen mit der Rechtsstellung im deutschen Landrecht die physische Person vermögensfähig ist und die Privilegien und den Schutz ihrer Bürgerrechte genießt.

«Die Gesetze dienen den Wachsamen und nicht den «Schlafschafen». (Vigilantibus non dormientibus jura subveniunt) [Broom`s Maximes of Law 1845].

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