♦ Maestro M. ♦ #Rechtsfragen #Rechtsmaxime #Geburt ⭐
Was bedeutet die Geburtsurkunde (GU) in unserem Verständnis?
Die GU ist nicht zu verwechseln mit dem Geburtenbuchauszug. Wenn das Standesamt das Prozedere erledigt und den Sachnamen des Kindes unter die Vormundschaft des Staats gestellt hat, stellt es eine Geburtsurkunde aus. Es quittiert der physischen Person die Annahme des Schulden-nicht-zahlen-Privilegs und bestätigt damit, dass deren Geburtsvermögen als Sicherheit für den Weltbankrott eingebucht wurde. Die Zentralbank kann nun auf den GU-Namen eine Inhaber-Schuldverschreibung emittieren, die im Bankensystem weltweit gehandelt werden kann. Die GU sagt aus, dass es einen (Inhaber)-Titel bzw. ein Konto gibt, woher das Seerecht alle Werte bezieht. Sie ist unter anderem die Bestätigung einer Kontoeröffnung.
„Konto: genauer Nachweis gegenseitiger Forderungen im zwischenparteilichen Bereich von Schuld und Kredit; die Forderungen entstanden aus Verträgen heraus oder aus irgendeiner treuhänderischen Beziehung“; [Blacks Law 3rd, 1933].
„Der Vorgang des Kontenausgleichs besteht darin, wo jemand Waren oder Geld für einen anderen in treuhänderischer Funktion erhalten hat, um den entsprechen-den Ausgleich sicher- und wiederherzustellen.“ [Black`s Law, 8th Ed.]. Und wer ist wohl der Treuhänder, der diesen Kontenausgleich auf der Basis aller Geburtsurkunden für das Bankenkonsortiums durchführt?
Es ist das Gericht. Was ist ein Gerichtsfall anderes als ein Kontovorgang? Nach langer Recherche und in abgekürzter Version muss die Definition und der einzige Zweck eines Gerichts ergo lauten: Ein Gericht verrechnet Konten. Eine Person gibt Wert gegen Rechte. Eine tote Person gibt Wert gegen keine Rechte. Tot ist man dann, wenn man eine Geburtsurkunde sein eigen nennt. In einer irdischen Bilanz stehen die Werte auf der Passivseite (Vermögensherkunft). Die Falschheit im Recht ist nicht, ob es eine Geburtsurkunde gibt oder nicht. Falsch ist ausschließlich jedermanns Identifizierung mit dem falschen Namen, der darin steht, denn „Falsch in einem, falsch in allem.“ (Falsus in uno, falsus in omnibus.)
@Rechtsmaerchen
|