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Wie sieht die geschichtliche Entwicklung der Geburtsregistrierungen aus?
Seit 1794 gab es mindestens 14 Veränderungen der Personenstandsgesetze. Die Beurkundung von Geburten fand im ALR folgendermaßen statt: „ALR. ZWEYTER THEIL. Elfter Titel. §.485. Bey Geburten und Taufen muß der Pfarrer den Vor-, Zu- und Geschlechtsnamen, und den Stand der Aeltern, ingleichen den Namen und Stand der gegenwärtig gewesenen Taufzeugen, nebst den Namen, welche dem Kinde selbst beygelegt worden, mit eintragen.“ „§.486. Auch muß er dabey die Angabe der Aeltern, wer in deren Ermangelung, der Hebamme, von dem Tage und Stunde der Geburt, bemerken.“ Die Sorge, dass der V a t i k a n über sein Bodenpersonal doch Einfluss hätte, ist unbegründet: „ALR. ZWEYTER THEIL. Elfter Titel. §.161. Das Kirchenvermögen steht unter der Oberaufsicht und Direction des Staats.“ Vom 1.1.1876 – 30.6.1938 fand die Beurkundung in Geburtsregistern statt. 1938 wurde das Wort „Register“ abgeschafft und mit dem Wort „Buch“ ersetzt. Das Wort „Buch“ erinnert wie die Worte „Kalender“ (gregorianischer Kalender) oder „Datum“ an die Einbuchung ins vatikanische Schuldbuch, an welches ein jeder aufgrund seiner menschlichen Erbsünden gebunden wurde (Papst Gregor XIII. Bulla Inter gravissimas von 1582). Anstatt Geburtsregister hieß es fortan Geburtenbuch. 1.7.1938 bis 31.12.2008 Geburtenbuch (Familienbuch); 1.1.2009 bis heute Geburtenregister. Seit 1977 wird der „Familienname“ wieder eingetragen! Seit 1.7.1998 werden Totgeburten, -man höre und staune!-, im Geburtenbuch beurkundet und nicht mehr im Sterbebuch! Ein Tipp um der späteren Lösung willen: in Tat und Wahrheit werden alle „Geburten“ in einem Sterbebuch registriert, weil das umdefinierte Geburtenbuch ein Sterbebuch ist. Nur das Wort hört sich gleich an, aber die Wortbedeutung wurde umdefiniert, genau wie das Wort `Kind´. (Siehe Äquivokation (Wortgleichheit bei Sachverschiedenheit): es klingt gleich (idem sonans), das Wort bedeutet aber etwas völlig anderes oder sogar etwas Konträres.) „Die Bedeutung der Worte ist die Seele des Gesetzes.“ (Sensus verborum est anima legis.) „Gesetze, nicht Worte, sind den Dingen auferlegt.“ (Leges non verbis sed rebus sunt impositae.) „Die Verdrehung der Sprache ist eines Richters unwürdig.“ (Augupia verborum sunt judice indigna.) „Von der Person gesprochene Wörter sollen aus der Befindlichkeit der Person verstanden werden.“ (Verba dicta de persona, intelligi debent de conditione personae.) [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880].
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