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Welche Stellung hat das Kind im Leben, wenn es nicht erben kann?
Mit dem Fehlen des Vaters wurde öffentlich nichts weniger als die Illegitimität des Menschen beurkundet, denn „ein Monster hat kein vererbbares Blut und kann sein Erbe nicht erhalten.“ [Black`s Law Dictionary 2nd Edition]. Vaterlos bedeutet also in Wahrheit besitzlos. Danach wurde das sogenannte Kind in der Spalte für Totgeburten (stillborn) oder wie hierzulande in einem Sterberegister registriert.
„Ein totgeborenes Kind ist ein zum Leben unfähiges Kind, es sei denn, es überlebt solange, bis es diese Rechtsvermutung tatsächlich widerlegt; dann kann es erben.“ [Black`s Law Dictionary 2nd].
„Ein Informant denunziert die Illegitimität der Geburt und klagt an.“ [Blacks Law 2nd Ed.]
„Bastard: ein illegitimes Kind.” [Black´s Law Dictionary 2nd Edition].
„Ein Bastard wird in der Rubrik für Totgeburten registriert.“ [Black´s Law Dictionary 2nd Edition].
„Totgeboren ist nicht geboren.“ (Mortuus exitus non est exitus.)
§ 1923 Abs. 1 B G B: „Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.“ Man überdenke bitte an dieser Stelle, dass das System womöglich das tatsächliche Baby (auf Papier) sterben lässt und in Zukunft einem ´Kind´ in der Eigenschaft einer Totgeburt huldigt!
@Rechtsmaerchen
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