♦ Maestro M. ♦ #Rechtsfragen #Rechtsmaxime #Treuhandverhältnis ⭐
Ist so etwas wie ein falscher Treuhändername denn erlaubt?
Das Seerecht ist ein lizensiertes Franchiseunternehmen und eine Fiktion ohne Verfügungsrechte (Indossamente). Es ist selbst schon nicht erlaubt.
„Lizenz: „Lizenz oder Erlaubnis, -vom Gesetz verboten-, etwas Illegales zu tun, demzufolge sind alle Lizenzen eine Erlaubnis, das einzig gültige Gesetz zu verletzen.“ [Blacks Law 6th und 7th Ed.].
Seine Rechtfertigung allein ist der Krieg und dessen Notwendigkeiten.
„Legale Fiktion: „Glauben oder annehmen, dass etwas, das unwahr ist, wahr ist.“ [Black`s Law 2nd Ed.].
„Erlaubnisse: Verneinungen des Rechts. Entstehend entweder aus der Stille des Rechts [from the law's silence] oder ausdrücklich in einer Deklaration ausgedrückt.“ [Black`s Law 2nd].
Nach §.111. O w i G ist der Auftritt unter falschem Namen eine Ordnungswidrigkeit.
Nur, eine Indigenat-Deutsche befindet sich nicht im Seerecht und unterliegt dem O W i G gar nicht. Sie kann im Notstand und unter Belagerung so viele private Treuhänder erfinden wie sie möchte. Damit wird jedoch keineswegs behauptet, dass die deutsche Staatsangehörige nicht irgendwie von der Fiktion bestraft werden würde! Wir tragen hier nur ein paar Fundamentalüberlegungen zusammen.
@Rechtsmaerchen
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