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Was ist ein Affidavit?
eidesstattliche Erklärung: lateinisch: „(er) hat bekräftigt“ „Ein Affidavit ist eine schriftliche Erklärung unter Eid, gemacht ohne Bekanntgabe an die Gegenpartei.“ [Black's Law Dictionary 2nd].
„Wahrheit kommt zum Ausdruck in Form eines Affidavits.“ [Numeri 30:2].
„Ein unwiderlegtes Affidavit steht als Wahrheit im kommerziellen Handel.“ [Hebräer 6:13-15].
„Ein unwiderlegtes Affidavit wird zum richterlichen Urteil.“ [ Hebräer 6:16 -17].
„Verifizierung: „Bestätigung der Korrektheit, Wahrheit oder Authentizität durch Affidavit, Eid oder eidesstattliche Aussage....“ [Black's Law Dictionary 6. Edition]. Die Fähigkeit zu einem Affidavit hat nur ein privater Mann oder eine private Frau. Es ist nicht eine Bekräftigung „an Eides statt“ wie Black`s 6th vorgibt!
Diese 6. Ausgabe stammt aus dem Jahr 1990, wo es schon lange keine Privatleute mehr gab. Dort wäre ein Strohmann („natürliche Person“) gemeint, der anstelle eines Eides -weil ihm dazu dassein fehlt- eine legale „Wahrheit“ zur geschäftlichen Begünstigung seiner Vormunds abgibt. Irgendwie muss das Konto ja verrechnet werden. [Black`s Law Dictionary von Henry Campbell Black, 1. Ausgabe 1891, 2. Ausgabe 1910, 3. Ausgabe 1933].
@Rechtsmaerchen
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