Estilizadas

das Schnatterboard
Aktuelle Zeit: Mi 5. Feb 2025, 06:59

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Definition Grundgesetz
Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 17. Jan 2025, 17:36 
Offline
Administrator
Administrator
Forengott
Forengott
Benutzeravatar

Registriert: So 17. Mär 2013, 14:19
Beiträge: 8141
Bilder: 556
Definition Grundgesetz

Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD).

Quelle: Creifeld´s Rechtswörterbuch 17 Auflage, Verlag C.H.Beck München 2002

Oder aber für das unrechtmäßige Einsetzen von NICHT SIEGERMÄCHTEN!
Hierzu mal die Straßenverkehrsordnung dazu.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Bis 1988 durfte die Waffen-SS, SS-Verfügungstruppen und SS-Wacherbände über deutsche Straßen fahren.

StVO § 69 Geltungsbereich
„Diese Verordnung ist auf den gesamten Straßenverkehr anzuwenden,, soweit nicht für den Verkehr auf Kraftfahrbahnen oder für einzelne Verkehrsarten, insbesondere für für den Schienenverkehr, Sonderrechte gilt. Sie enthält zusammen mit der Verordnung über das verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung) vom 13.November 1937 (Reichsgesetzbl. I Seite 1179) die ausschließliche Regelung des Straßenverkehrs.“

StVO § 70 Ausnahmen
(1) „Ausnahmen von den Vorschhriften der §§ 32 bis 36, auch in Verbindung mit § 63 und der §§ 62´und 65 können allgemein oder für bestimmte einzelne Fälle die höheren Verwaltungsbehörden, Ausnahmen von allen Vorschriften dieser Verordnung der Reichsverkehrsminister oder von im benannten Stellen genehmigen. Vor Genehmigung einer Ausnahme von den §§ 32, 34 bis 36 und einer allgemeinen Provinz Ausnahme von § 65 sind die obersten Straßenbehörden der Länder oder preußischen Provinzen, wo noch nötig, auch die Straßenbaupflichtigen zu hören. Der örtliche Geltungsbereich jeder Ausnahme ist festzulegen.“

(2) „Die Wehrmacht, die Polizei, die Feuerwehr, der Grenzaufsichtsdienst sowie die SS-Verfügungstruppen und SS-Wachverbände sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit es die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben erfordert.“

Sieh einer an. Die SS darf in der ganzen Welt (siehe Geltungsbereich) herumfahren. Und was hat eigentlich kapituliert? Wird den Deutschen natürlich verschwiegen.

Je mehr Informationen ans Tageslicht kommen, um so schwerer wird es für die Nazi-Vatikan-US-Besatzungsverwaltung, uns zu täuschen. Eine vollständige Kapitulation hat es folglich nie gegeben.

_________________
Bild Bild Bild Bild
„Verunglimpfungen sind für den, der sie ausspricht, schimpflicher als für den, dem sie gelten“. :jahaaa
(Plutarch von Chäronea)


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 Profil Persönliches Album  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst neue Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de