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BeitragVerfasst: Mi 10. Aug 2022, 15:52 
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Vom Ende der Meinungsfreiheit in Europa
10. 08. 2022 | Mit dem Digital Services Act und dem „Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation“ schafft die EU eine ausgeklügelte Infrastruktur zur umfassenden Zensur von Informationen und Meinungen – ausgelagert an private Konzerne. Was Gastautor Johannes Mosmann durch Analyse dieser Dokumente kühl und sachlich an totalitärer Kontrollambition der Regierenden herausarbeitet, erinnert an dunkle, vordemokratische Zeiten.


Johannes Mosmann.* Im Juni 2022 stimmte der EU-Binnenmarktausschuss der „Verordnung über digitale Dienste“ zu, die weitreichende Folgen für die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung hat. Unverblümt sprechen die EU-Funktionäre nun auch das zu Grunde liegende Weltbild aus: Unwahrheiten verhalten sich wie Viren, weshalb eine gute Regierung die Wahrheit ebenso pflegen muss wie die Volksgesundheit. Und zwar mit denselben Methoden: Verhinderung des Erstkontakts mit Unwahrheiten, Isolierung der infizierten Träger und perspektivisch sogar Impfungen gegen falsche Meinungen.

Verbotenes Denken
Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Versammlungsverbote, Maskenpflicht, Schulschließungen oder Impfkampagne zielten direkt auf die Eindämmung der Pandemie. Flankiert wurden diese durch Maßnahmen zur Durchsetzung „verlässlicher Informationen“ in den Medien und zur „Bekämpfung von Desinformation“, die sich in atemberaubender Geschwindigkeit die eigenen strukturellen Voraussetzungen verschafften, etwa durch die Einrichtung der „Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO)“ bereits im Juni 2020 (1) oder der erstmaligen Unterstellung aller „journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote“ unter die staatliche Aufsicht gemäß des „Medienstaatsvertrags“ im November 2020. (2)

Mit Unterzeichnung des „Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation“ verpflichteten sich die Digitalkonzerne, in „technologische Mittel zu investieren, um relevante, authentische und maßgebliche Informationen gegebenenfalls in der Suche, in Feeds oder anderen automatisch eingestuften Verbreitungskanälen zu priorisieren“ sowie „die Platzierung von Werbung auf Konten und Websites, die Desinformationsanbietern gehören, wirksam zu prüfen, zu kontrollieren und zu begrenzen.“ (3) Mit anderen Worten: ihre Suchalgorithmen zu manipulieren, Inhalte zu löschen und Webseiten, die „Falschbehauptungen“ veröffentlichten, Werbeeinnahmen zu entziehen. Darüber, wie sie Desinformation unschädlich machten und „verlässliche Informationen“ durchsetzten, mussten die Konzerne der EU-Kommission monatlich Bericht erstatten.

Die wenigsten Betroffenen dürften die finanziellen Mittel gehabt haben, sich dagegen gerichtlich zur Wehr zu setzen. Die Künstlergruppe #allesaufdentisch, darunter viele bekannte deutsche Schauspieler, versuchte es und klagte vor dem Landgericht Köln gegen die Löschung ihrer Videos. Das Gericht gab den Künstlern recht. (4) Google jedoch ging in Berufung und sperrte wenige Tage nach dem Urteil weitere Videos der Initiative. (5) Ob diese ihr Recht auf freie Meinungsäußerung letztendlich durchsetzen wird, dürfte den „öffentlich-privaten Partnerschaften“ egal sein – bis dahin ist ein Diskurs über Corona-Maßnahmen obsolet.

Im August 2021 erklärte Neal Mohan, Produktleiter von Youtube, dass die Google-Tochter bislang mehr als eine Million Videos mit Corona-Bezug gelöscht habe. (6) Effektiver noch als die Löschungen sei allerdings die Vorzugsbehandlung für „vertrauenswürdige Informationen“ gewesen. „Bei COVID verlassen wir uns auf den Expertenkonsens von Gesundheitsorganisationen wie der CDC und der WHO“, so Mohan. (7) Dasselbe machte Google mit den Trefferlisten der Suchmaschine. (8)

Unabhängig vom Sinn der Suchanfragen wurden „vertrauenswürdige Informationen“ von Regierungen oder regierungsnahen Institutionen im Ranking nach oben gedrückt, wohlwissend, dass alles, was nicht auf den ersten drei Seiten erscheint, kaum mehr einen Leser findet. In bislang nie da gewesenem Ausmaß kuratierte Google insbesondere die erste Seite seiner Trefferliste (9) und kooperierte hierbei mit der WHO und der Johns Hopkins Universität, aber auch mit Jens Spahn und dem Bundesgesundheitsministerium. (10)

Spiel mit Fakten
Direkte Anweisungen von Regierungsvertretern an Zeitungsverlage, Sendeanstalten oder Nachrichtenportale waren somit weitgehend überflüssig. Das naturgemäße Interesse am eigenen wirtschaftlichen Überleben zwang die Medienanbieter zur Verbreitung einer einzigen, monotonen Botschaft.

Eine wichtige Rolle spielen hierbei die „Faktenchecker“. Ihre deutschen Flaggschiffe wie Correctiv oder dpa-Faktencheck sind unter dem Dach des us-amerikanischen Poynter-Instituts organisiert (11) und werden u.a. von Facebook für die Identifizierung von „Falschbehauptungen“ bezahlt. (12)

Künftig sollen alle Wahrheitsprüfer in einem von der „Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien“ geführten Netzwerk zusammenarbeiten und von den Digitalkonzernen einen Pflichtbeitrag erhalten. (13) „Faktenchecks“ sind somit keineswegs rein informativ, sondern beeinflussen als Dienstleister für die Digitalkonzerne, welche Meinungen sichtbar werden und sich verbreiten können.

Zugleich wirken sie ihrerseits meinungsbildend, indem sie auf die zu überprüfenden Behauptungen oftmals nur scheinbar eingehen, während sie selbst neue in die Welt setzen. Ein Beispiel hierzu aus dem unverdächtigen Bayrischen Rundfunk: Der „#Faktenfuchs“ beantwortet die Frage, ob in Deutschland zensiert werde, damit, dass Zensur laut Grundgesetz verboten sei. Der befragte „Experte“ fügt hinzu: Wenn jemand nicht sagen dürfe, was er wolle, sei das noch keine Zensur. Im weiteren Verlauf philosophiert der vermeintliche „Faktencheck“ dann über „Grenzen der Meinungsfreiheit“, um Deutschland schließlich eine Spitzenposition in Sachen Meinungsfreiheit zu bescheinigen.

Die wichtigste Botschaft steckt jedoch in den fett gedruckten einleitenden Worten: „Die AfD und andere Akteure äußern immer wieder den Vorwurf, dass in Deutschland zensiert wird. Wer sich regierungskritisch äußere, dessen Inhalte würden gelöscht.“ (14) Der Leser erfährt also durch den „Faktencheck“ des Bayrischen Rundfunks, dass die Meinung, in Deutschland werde zensiert, von Rechtsaußen kommt, und daher auch, in welches Lager er selbst gehören würde, wenn er sie teilen würde.

Tatsächlich glaubt jedoch laut einer Allensbach-Umfrage über die Hälfte der Deutschen, dass man seine Meinung nicht mehr frei äußern könne. (15) Rudolf Thiemann, Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, findet gar, die Kooperation des Gesundheitsministeriums mit Google sei ein „einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit“. (16)

Noch deutlicher wird der Kommunikationswissenschaftler Dr. Prof. Michael Meyen von der Ludwig-Maximilians-Universität München im linksliberalen ‚Der Freitag‘:

„Der Staat greift nach dem Internet – und die Öffentlichkeit schaut weg … Der Staat hat Zensurbehörden installiert und dafür auf der großen Bühne sogar Beifall bekommen … Meinungs- und Medienfreiheit waren gestern. Heute bestimmt die Politik, was öffentlich gesagt werden darf.“ (17)

Weder die Mehrheit der Deutschen, noch VDZ-Präsident Thiemann oder Professor Meyen stehen der AfD nahe. Dennoch sagt der #Faktenfuchs nicht die Unwahrheit. Er wählt nur die Fragestellung so aus, dass mit dem „Faktencheck“ zugleich ein ganzes Meinungsspektrum diffamiert werden kann.

Ähnlich geht auch Correctiv vor. „Gefangener mit Hakenkreuz-Tattoos: Foto stammt nicht aus der Ukraine, sondern von 2005 aus Belarus“ titelte die Faktencheck-Organisation am 1. Juli 2022. (18) Diese Richtigstellung ist sicherlich korrekt. Correctiv fährt jedoch fort: „Das Foto wird als vermeintlicher Beleg für Neonazis in der Ukraine herangezogen – ein Narrativ, mit dem der russische Präsident Wladimir Putin seinen Angriffskrieg rechtfertigt.“

Das geprüfte Faktum repräsentiert also ein „Narrativ“, das mit seiner Richtigstellung scheinbar widerlegt und zur „Desinformation“ wird. Tatsächlich gibt es jedoch keinen Zweifel daran, dass auf ukrainischer Seite auch Neonazis kämpfen – ganz gleich, wo jenes Foto aufgenommen sein mag.

Wer hat die bessere Propagandamaschine?
Wer mit Michael Meyen meint, in Deutschland werde zensiert, lebt gefährlich. Der Kommunikationswissenschaftler berichtet über die Folgen seiner Äußerungen: „Ich soll nach dem Prinzip Kontaktschuld mundtot gemacht und möglicherweise sogar aus der Universität entfernt werden.“ (19) Kein Wunder – schließlich gilt auch diese Meinung als „Desinformation“. Die Logik dahinter: Wenn Konzerne zensieren, heißt das nicht „Zensur“, denn die geht immer vom Staat aus. Die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert (Freudscher (?) Fehler im Original):

„Die Freiheit der Presse und der Berichterstattung vor staatlichen Eingriffen werden durch das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG verboten. Gemeint ist damit eine Vorkontrolle von Veröffentlichungen durch staatliche Behörden. Zulässig sind aber freiwillige Selbstkontrollen …“ (20)

Diese Definition geht völlig an der Lebenswirklichkeit einer digitalisierten Gesellschaft vorbei. Wer heute zensieren will, quält sich nicht mit einer bürokratische „Vorkontrolle von Veröffentlichungen“, wie das in faschistischen oder sozialistischen Systemen funktioniert haben mag. Vielmehr spricht er von einer „freiwilligen Selbstregulierung“ derjenigen Konzerne, welche die Infrastruktur der Meinungsbildung und -äußerung dominieren.

Dass dabei die Grenzen zwischen Staat und Privatwirtschaft verwischen, liegt in der Natur der Sache. Trotzdem kann auch der Begriff der „freiwilligen Selbstregulierung“ längst nicht mehr verbergen, dass es sich hierbei tatsächlich um eine staatliche Regulierung, und somit auch nach „offizieller“ Lesart um Zensur handelt.
Der „Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation“ wurde bereits 2018 verabschiedet und zielte ursprünglich auf die Eindämmung vermeintlicher russischer oder russlandfreundlicher „Propaganda“ vor dem Hintergrund der Krim-Krise und der angeblichen Unterstützung für Donald Trump durch Wladimir Putin. (21)

Die Pandemie diente laut EU-Kommission dann als „Stresstest“ für den Kodex und sollte genutzt werden, um diesen zu bewerten und zu verbessern. Im Juni 2020 erklärte die EU-Vizepräsidentin Věra Jourová:

„Die COVID-19-Pandemie ist nur eine Erinnerung an das riesige Problem der Fehlinformationen, Desinformationen und Falschinformation … die Arbeit ist noch nicht getan. Ganz im Gegenteil. Die Krise hat uns erneut gezeigt, dass auch andere staatliche Akteure über mächtige Propagandamaschinen verfügen. Ich erinnere mich, dass ich schockiert war, als ich eine Meinungsumfrage in Italien sah, die zeigte, dass die Italiener China viel mehr als Freund und Deutschland als Feind betrachteten … Es ist höchste Zeit, dies zu verbessern und nicht zuzulassen, dass andere – wie China – den Raum besetzen.“ (22)

Im Juli 2020 gab die EU-Präsidentin Ursula von der Leyen dann bekannt, dass ihrer Behörde „aufbauend auf den Maßnahmen“ zur „Bekämpfung von Desinformation zu COVID-19“ zukünftig viel weitreichendere Möglichkeiten zur „Bewältigung von Desinformation“ verschafft werden sollten. (23)

Im Rahmen eines „Aktionsplans für Demokratie“ sollten zunächst die Erfahrungen mit den oben skizzierten Methoden zur Erlangung der Meinungshoheit über das Virus ausgewertet werden, um dann in ein „Gesetzespaket über digitale Dienste“ einzufließen. Der „Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation“ sollte verschärft und in die geplante Neufassung des „Digital Service Act“, eingebunden werden. Zugleich sollte dieser die Grundlage für die Errichtung einer Infrastruktur zur permanenten Überwachung, Kontrolle und Moderation der Medienlandschaft bieten. Ein Jahr später, 2021, „unterrichtete“ die EU-Kommission den deutschen Bundesrat über ihre bisherigen Erfolge und ihre weiteren Pläne. (24) Anerkennend stellte sie zunächst fest:

„Im Rahmen des Überwachungsprogramms wurde nicht nur ein detaillierter Überblick über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation rund um COVID-19 auf der Grundlage der Verpflichtungen des Kodex gewonnen, sondern der Kodex wurde ferner einem ‚Stresstest‘ unterzogen.“

Dieser habe insbesondere die Wirksamkeit der Maßnahmen zur „Erhöhung der Sichtbarkeit von zuverlässigen Quellen“ und zur „Beseitigung von Inhalten, die falsche oder irreführende Informationen enthalten und dadurch körperliche Schäden verursachen oder die Wirksamkeit der öffentlichen Gesundheitspolitik beeinträchtigen können …“ bewiesen. (25)

Allerdings bemängelte die EU-Kommission auch eine Reihe von Unzulänglichkeiten. Der Begriff „Desinformation“ werde oft noch zu eng gefasst. Es käme nicht darauf an, ob bewusst Falsches behauptet werde, sondern darauf, dass Fehlinformationen einen „erheblichen öffentlichen Schaden anrichten können, wenn sie viral werden.“ Auch seien die von den Digitalkonzernen gelieferten Daten noch nicht „detailliert genug, um das Ausmaß der Umsetzung von Verpflichtungen oder die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen zu messen.“

Deshalb könne man nicht sicher sein, ob die „gemeldeten Maßnahmen“ wirklich flächendeckend „in allen Mitgliedstaaten bzw. in allen EU-Sprachen umgesetzt wurden“. Außerdem fehle noch ein „zentrales Verzeichnis für Faktenprüfungen“, sodass gegenwärtig noch Informationen, die von „Faktenprüfern als falsch eingestuft wurden, auf verschiedenen Plattformen wieder auftauchen“ können. Und der Entzug von Werbeeinnahmen habe sich zwar als wirksame Waffe erwiesen, sei aber noch nicht ausreichend, um Verbreiter von „Desinformationen“ jeglicher Einnahmen zu berauben.

Medienkompetenz als betreutes Denken
Künftig sollten alle Faktenchecker mit der „Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien zusammenarbeiten“. Damit Internet-Nutzer nicht Google & Co. umgehen und auf alternative Suchmaschinen ausweichen können, sei eine „breitere Beteiligung“ auch kleinerer Dienste anzustreben. Um Webseiten, die absichtlich oder unabsichtlich Artikel mit Falschbehauptungen veröffentlichen, vollständig zu „demonetarisieren“, also von Geldquellen abzuschneiden, müssten nun auch „elektronische Zahlungsdienste, E-Commerce-Plattformen“ und „Crowdfunding-/ Spendensysteme“ einbezogen werden. Außerdem fordert die EU-Kommission vollen Zugriff auf „personenbezogene Daten“ der Leser solcher Artikel (also beispielsweise des vorliegenden), um deren Verhalten zu studieren und „angemessene“ Gegenmaßnahmen entwickeln zu können. (26)

Genau ein weiteres Jahr später, nämlich am 16. Juni 2022, wurde der „Verschärfte Verhaltenskodex gegen Desinformation“ verabschiedet und von Google, Microsoft, Avaaz und vielen weiteren Digitalkonzernen unterzeichnet. (27)

Was in der früheren Fassung noch recht allgemein gehalten war, wird nun konkret benannt: Medienplattformen, Verlage und Werbeagenturen sollen Schritte ergreifen, um „die Schaltung von Werbung in der Nähe von Desinformationsinhalten oder an Orten zu vermeiden, an denen wiederholt Desinformationen veröffentlicht werden“ sowie „Maßnahmen zur Entfernung, Sperrung oder anderweitigen Einschränkung von Werbung auf Seiten und/oder Domains“, die „schädliche Desinformationen verbreiten.“ (28)

Die Unterzeichner werden außerdem mit allen „Akteuren, die in der Wertschöpfungskette der Online-Monetarisierung tätig sind, zusammenarbeiten“ (29), damit die Verbreitung von Desinformation „niemandem einen einzigen Euro“ bringt, wie EU-Kommissar Breton erklärt. (30)

Vor allem aber entwickeln die Unterzeichner weitere „Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung schädlicher falscher oder irreführender Informationen (je nach Dienst z.B. Verbot, Herabstufung oder Nichtempfehlung schädlicher falscher oder irreführender Informationen, angepasst an die Schwere der Auswirkungen und „unter gebührender Berücksichtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit“) und setzen diese durch; außerdem ergreifen sie Maßnahmen gegen Webseiten oder Akteure, die diese Maßnahmen nachhaltig verletzen.“ (31)

Die Digitalkonzerne sollen darüber hinaus die Nutzer erziehen, indem sie ihnen „helfen, sachkundigere Entscheidungen zu treffen“ und ihnen „Signale für die Vertrauenswürdigkeit“ von Inhalten senden. (32) „Die betreffenden Unterzeichner werden Aktivitäten zur Verbesserung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens entwickeln und/oder unterstützen oder fortsetzen, wie z.B. Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der gesamten Europäischen Union für Desinformation sowie für die von böswilligen Akteuren“ verwendeten Taktiken.

Aber auch die EU-Kommission will kompetent werden, indem sie den Digitalkonzernen bei der Volkserziehung über die Schulter schaut: „Die betreffenden Unterzeichner berichten über ihre Strategien und Maßnahmen, mit denen sie sicherstellen, dass die Algorithmen, die zur Erkennung, Mäßigung und Sanktionierung von unzulässigem Verhalten und Inhalten in ihren Diensten verwendet werden, vertrauenswürdig sind“ und melden „die Anzahl der Verlage“, deren „Konformitäts- bzw. Vertrauenswürdigkeitswerte sich dadurch verbessert haben.“ (33)

Der Mensch als Systemrisiko
Die EU-Regierung möchte also mit Hilfe der Digitalkonzerne die „Konformitäts- bzw. Vertrauenswürdigkeitswerte“ der Presse erhöhen. Voraussetzung ist natürlich, dass Google & Co. wissen, was „konform“ ist und die „Wahrheit“ kennen, die Verlage und Leser ohne die Fürsorge der Regierung mit einer „Lüge“ verwechseln könnten.

Deshalb müssen die Unterzeichner nun Vereinbarungen mit „unabhängigen Fact-Checking-Organisationen“ abschließen, um „eine flächendeckende Faktenüberprüfung in allen Mitgliedstaaten zu erreichen“ und diesen Organisationen „einen angemessenen finanziellen Beitrag für ihre Arbeit zur Bekämpfung von Desinformation über ihre Dienste leisten.“ (34) Dass heißt, die EU finanziert die Faktenchecks zwar nicht direkt, zwingt aber die unterzeichnenden Digitalkonzerne, dies zu tun.

George Soros, Bill Gates und Pierre Omidyar, die zu den wichtigsten Geldgebern beispielsweise von Correctiv oder Full Fact gehören, (35,36) dürften sich über diese indirekte staatliche Subvention für ihre bislang „unabhängigen“ Förderprojekte freuen.

Eingebettet ist der „Verschärfte Verhaltenskodex gegen Desinformation“ nun, wie im „Aktionsplan für Demokratie“ vorgesehen, in ein zeitgleich verabschiedetes Gesetzespaket, zu dem eine Neufassung des „Digital Service Act“ und der ebenfalls grundlegend überarbeitete „Digital Market Act“ gehören.

Der Clou dabei: Die Unterzeichnung des Verhaltenskodexes bleibt formell freiwillig. Das Gesetz verlangt von Google & Co. aber zwingend genau das, was durch den Verhaltenskodex geregelt ist. Mit anderen Worten: Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex ist der bequemere Weg, den Bestimmungen des „Digital Service Act“ nachzukommen. Wer ihn nicht freiwillig unterschreibt, wird laut Verordnung zu gleichwertigen Maßnahmen gezwungen. Und das geht so:

In Artikel 26 des immerhin 324 Seiten umfassenden „Digital Service Act“ wird zunächst allgemein verfügt: „Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen ermitteln, analysieren und bewerten sorgfältig alle systemischen Risiken, die sich aus der Konzeption, einschließlich der algorithmischen Systeme, der Funktionsweise und der Nutzung ihrer Dienste in der Union ergeben“ (37) Dabei wird der Kontakt von „Empfängern“ (gemeint sind die Menschen) mit ansteckenden „Desinformationen“ als „systemisches Risiko“ für die EU eingestuft.

Zwar sollen auch Cyberkriminalität, Kindesmissbrauch und viele andere Gefahren besser bewältigt werden, aber das Hauptziel der Gesetzesänderung ist klar formuliert: „Mit dieser Verordnung werden die für Vermittlungsdienste im Binnenmarkt geltenden Vorschriften vollständig harmonisiert, um ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten, in dem die Verbreitung illegaler Online-Inhalte und die gesellschaftlichen Risiken, die durch die Verbreitung von Desinformationen oder anderen Inhalten entstehen können, bekämpft werden …“ (38)

Ausdrücklich sollen die Digitalkonzerne über die Bekämpfung illegaler Inhalte hinausgehen und sich auf „die Informationen konzentrieren, die zwar nicht illegal sind, aber zu den in dieser Verordnung genannten Systemrisiken beitragen. Die Anbieter sollten daher besonders darauf achten, wie ihre Dienste genutzt werden, um irreführende oder täuschende Inhalte, einschließlich Desinformation, zu verbreiten oder zu verstärken.“ (39)

Die Verordnung verpflichtet Google & Co. aber nicht nur, das in den Suchtreffern lauernde „Systemrisiko“ zu bewerten, sondern auch zu wirksamen „Maßnahmen zur Risikominderung, die auf die gemäß Artikel 26 ermittelten spezifischen Systemrisiken zugeschnitten sind …“ (40)

Als „wirksame Maßnahmen“ werden unter anderem aufgezählt: „Anpassung der Gestaltung, der Merkmale oder der Funktionsweise ihrer Dienste“, das „Anpassen ihrer algorithmischen Systeme, einschließlich ihrer Empfehlungssysteme“ und gezielte Maßnahmen, die darauf „abzielen, die Darstellung von Werbung in Verbindung mit dem von ihnen angebotenen Dienst einzuschränken oder anzupassen“. (41) Bei Verstößen kann die EU-Kommission gegen den betreffenden Digitalkonzern drakonische „Geldbußen von bis zu 6 % seines gesamten weltweiten Jahresumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.“ (42)

Der Schwerpunkt des „Digital Service Act“ liegt weniger auf einzelnen Maßnahmen als auf dem Aufbau einer Infrastruktur zur Erforschung, Überwachung und Steuerung des digitalen Raumes als solchem. Die EU-Kommission will lernen. Deshalb müssen die Digitalkonzerne nun ihre Algorithmen offenlegen, sämtliche Daten bereitstellen und unter Leitung der EU-Kommission kontinuierlich an der Entwicklung effizienterer Methoden zur Ausschaltung von „Systemrisiken“ mitarbeiten.

Die Daten werden zentral zusammengeführt, während zugleich ein hierarchisches System von „Koordinatoren“ für jeden Mitgliedsstaat die flächendeckende „Durchsetzung“ der „Wahrheit“ nach unten gewährleistet. (43) Diese „Koordinatoren“ ernennen wiederum „Flaggenführer“ aus den Verbänden der Digitalwirtschaft, mit denen sie direkt zusammenarbeiten. (44) Außerdem verleihen sie den Titel des „geprüften Forschers“ an „unabhängige Dritte“, die von den Digitalkonzernen „zur Aufdeckung, Identifizierung und zum Verständnis von Systemrisiken“ nicht nur anonymisierte, sondern auch personenbezogene Nutzerdaten „in Echtzeit“ erhalten sollen. (45)

Notstandsbefugnisse im undefinierten Krisenfall
Das ist aber noch nicht alles. Im Falle einer „Krise“ wie z.B. der Corona-Pandemie oder dem Ukraine-Krieg greift der „Krisenreaktionsmechanismus“. In diesem Fall kann die EU-Kommission laut Artikel 37 direkt eingreifen und von den Digitalkonzernen verlangen, sofort „spezifische, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen wie die in Art. 27 Abs. 1 oder Art. 37 Abs. 2 vorgesehenen, zu ermitteln und anzuwenden (46).

Artikel 27 beinhaltet die o.g. Maßnahmen zur „Risikominderung“ wie z.B. die Anpassung der Suchalgorythmen oder die Demonetarisierung unliebsamer Verlage, Artikel 37 die Einrichtung spezifischer „Krisenprotokolle“ und weitere Maßnahmen. Nicht unerheblich ist bei dieser Formulierung das Wörtchen „wie“: Im Krisenfall kann die EU-Kommission von den Digitalkonzernen Maßnahmen „wie“ die im Gesetzestext ohnehin sehr weit gefassten Maßnahmen, aber eben auch ganz andere verlangen, die nicht definiert werden.

Was als „Krise“ anzusehen ist, bleibt hierbei gänzlich unbestimmt: „Für die Zwecke dieses Artikels gilt eine Krise als eingetreten, wenn außergewöhnliche Umstände zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit in der Union oder in wesentlichen Teilen davon führen.“

Josep Borell, EU-Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, macht die dahinterstehende Weltanschauung deutlich:

„Es ist wirklich offensichtlich, dass die Viruspandemie von einer Infodemie, einer Pandemie der Desinformation, begleitet wurde“. (47)

Es wird also das naturwissenschaftliche Bild, welches man sich vom Virusgeschehen machte, auf das soziale Leben übertragen. (48) Auch Kodex und Verordnung verweisen mehrfach auf die „virale“ Verbreitung von „Desinformationen“ und ziehen den Vergleich zur Pandemie. Die Corona-Krise beweist angeblich, dass sich Meinungen wie Viren verhalten. So wie Viren in den menschlichen Körper eindringen und ihn krank machen, so auch falsche Gedanken und Einstellungen.

Wer einmal mit einer „Desinformation“ Kontakt hatte, trägt das ‚Gehirnvirus‘ in sich und steckt andere Menschen damit an. Folglich muss die Regierung nicht nur die „Volksgesundheit“, sondern auch „die Wahrheit“ pflegen. Falsche Meinungen sind auf dieselbe Art zu bekämpfen wie Viren, nämlich durch Verhinderung des Erstkontakts und Isolierung des infizierten Trägers. Das ist der Sinn der neuen Digital-Gesetze.

Sogar an einer „Impfung“ gegen die Geisteskrankheit der falschen Meinung wird bereits geforscht. Laut einer gemeinsamen Studie der Universitäten Cambridge und Yale können durch Kontakt mit einer „abgeschwächten Dosis“ der „Falschinformation“ im Empfänger „Antikörper“ gebildet werden, die das (psychische) Immunsystem gegen „künftige Infektionen“ mit Fake News stärken. (49)

Sander van der Linden, der das Projekt am „Social Decision-Making Lab“ in Cambridge leitet, ist auch Co-Autor einer entsprechenden NATO-Studie (50), die im November 2021 dem „Sonderausschuss zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union“ vorgestellt wurde. (51) Die Studie schließt mit den bemerkenswerten Worten:

„Schließlich ist das ultimative Ziel der psychologischen Impfung die Herdenimmunität: Welcher Prozentsatz einer Online-Community muss geimpft werden, mit welcher Rate und für wie lange, um eine ausreichende Immunität zu erreichen? [..] Computermodelle, die die experimentellen Effekte der oben beschriebenen Maßnahmen nutzen, werden derzeit entwickelt, um Schätzungen auf Bevölkerungsebene für das Erreichen einer psychologischen Herdenimmunität gegen Fehlinformationen zu simulieren. Denn wenn genügend Menschen geimpft sind und psychologische Antikörper entwickelt haben, ist es weniger wahrscheinlich, dass Fehlinformationen verbreitet werden.“

Freie Meinung versus verbotene Falschinformation
Es mag scheinen, als würde ich hier die Begriffe „Information“ und „Meinung“ durcheinander werfen. In der Tat versucht die EU-Kommission, beides scharf zu trennen. Aus ihrer Sicht ist ein Gedanke wie z.B. der, dass die Impfungen nicht vor Corona schützen, keine „Meinung“ sondern eine „Falschinformation“ und muss daher „entfernt“ werden. Josep Borrell bringt auch hier die Haltung der EU-Kommission besonders deutlich auf den Punkt:

„Fakten sind eine Sache und Meinungen eine andere. Meinungen sind frei; Fakten sind Fakten.“ (52)

Demnach können nur solche Gedanken frei geäußert werden, die nicht den Anspruch erheben, sich auf die Wirklichkeit zu beziehen. Die Freiheitssphäre wird in den Bereich der subjektiven Befindlichkeiten zurückgedrängt. Die Wirklichkeit dagegen gehört der staatlich abgesegneten Wissenschaft und ihren Helfern aus Politik und Digitalindustrie. Diese produzieren zweifelsfreies „Faktenwissen“. Deshalb kann es in allen Dingen, über welche die Wissenschaft etwas zu sagen hat, keine Freiheit geben.

Nimmt man diesen Standpunkt ein, erscheint der Zensur-Vorwurf unangebracht und es herrscht weiter Meinungsfreiheit, denn diese „Meinungsfreiheit“ wird vom Digital Service Act gar nicht berührt. Ich darf weiterhin sagen: „Die Impfung macht mir Angst“, oder: „ich verabscheue Krieg“. Nur eben nicht „Corona-Impfungen schaden mehr als sie nutzen“, oder: „Die Bundesregierung trägt eine Mitverantwortung am Ukraine-Krieg.“

Der Preis der Freiheit
Neu ist weder das Problem, das der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell so beschreibt,

„Information ist der Rohstoff der Demokratie. Wenn die Menschen nicht über die richtigen Informationen verfügen, wird es für sie schwierig sein, die richtigen Entscheidungen zu treffen.“ (52)

noch die Lösung der EU-Kommission. Bereits 1920 erläuterte Walter Lippmann, Erfinder des Neoliberalismus und ehemaliger Direktor des Council on Foreign Relations, wie mit der Entstehung der Demokratie Gedeih und Verderb der Menschheit an die kollektive Rezeption der Fakten geknüpft wurde. Zugleich werde die Welt aber immer komplexer und eine gemeinsame Wahrheit somit immer unwahrscheinlicher.

Als Lösung schlug Lippmann vor, dem Meinungsbildungsprozess einen international agierenden, zentral organisierten „Informationsdienst“ vorzuschalten, der die Medien mit unbezweifelbarem Faktenwissen versorgen sollte. (53) So gesehen ist der Digital Service Act lediglich das vorläufig letzte Kapitel einer sehr alten Erzählung in liberalen Gesellschaften über die Grenzen der Freiheit.

Seit Lippmann ist die Informationstechnologie rasant fortgeschritten. Die Argumente für ein „Wahrheitsministerium“ dagegen haben seither nichts hinzugewonnen. Selbstverständlich besteht ein Unterschied zwischen freier Meinungsäußerung und Faktenwissen. Beide bedingen sich jedoch gegenseitig. Alles Faktenwissen ist, ehe es als solches aufgefasst werden kann, zunächst „nur“ eine Meinungsäußerung. Dürfen also Meinungen, die in ihrem Wirklichkeitsbezug nicht oder noch nicht erlebt werden, mit dieser Begründung auch nicht geäußert werden, so steht die Wissenschaft still.

Zwar könnte man einwenden, es käme allein darauf an, dass die „anerkannten“ Wissenschaftler weiterhin ihre Hypothesen aufstellen dürfen. Doch dieser Einwand übersieht drei fundamentale Tatsachen: Erstens wurde die Wissenschaft stets von Persönlichkeiten vorangetrieben, die zum Zeitpunkt ihrer „Meinungsäußerung“ nicht nur nicht „anerkannt“ waren, sondern oftmals gar als „Ketzer“ galten. Zweitens ist die unqualifizierte Meinung von Laien zwar noch kein Faktenwissen, wohl aber Inspirator desselben. Die Bundesregierung behauptete beispielsweise in den 1970er Jahren, der Widerstand gegen Atomkraft beruhe auf „mangelndem Wissen“ der Bevölkerung. Wo stünde die Erforschung regenerativer Energien heute – ohne die entsprechende millionenfache Verbreitung von „Fake News“ durch umweltbewusste Laien? Der Wissenszuwachs einer Gesellschaft verläuft also keineswegs nur in eine Richtung, etwa in Form einer Belehrung des „einfachen Volkes“ durch wissende Eliten. Neue Erkenntnisse mögen in etablierten Fachinstituten gewonnen werden – der Impuls zur entsprechenden Forschung entspringt jedoch selten dort. Auch zunächst unbelegte Befürchtungen, Vermutungen und Behauptungen müssen grundsätzlich möglich sein, soll das Wissen einer Gesellschaft nicht auf dem Stand der gegenwärtigen Beweislage stehen bleiben. Und drittens machen Denkverbote auch nicht vor den Wissenschaften halt, sondern umgekehrt: Denkverbote definieren dann, was „Wissenschaft“ ist, sodass alle anderen eben gar nicht mehr hierzu gezählt werden.

Mit der Berichterstattung der Medien verhält es sich nicht anders. Die Meinung, der Reporter müsse einfach nur „die Fakten“ wiedergeben, ist in Wahrheit eine abenteuerliche Philosophie, die spätestens seit Kant in die Kritik geraten ist. Wir bilden unsere Begriffe nun einmal nicht nur an den Fakten, sondern erkennen die Fakten auch umgekehrt mittels unserer Begriffe. Mit welchen Augenzeugen der Berichterstatter spricht; welche Aussagen er für relevant hält oder überhört werden von seinen Begriffen gelenkt, die Elemente seines individuell geprägten Begriffssystems sind und von seiner „Weltanschauung“ und seinen Meinungen abhängen.

Selbstverständlich besteht in einer freien Gesellschaft grundsätzlich die Gefahr, dass Menschen auf Irrtümer oder Falschbehauptungen hereinfallen und sich Meinungen anschließen, die ihnen selbst oder anderen schaden. Während der Corona-Pandemie wurden beispielsweise zweifelhafte Heilmittel angepriesen, die zu ernsthaften Gesundheitsproblemen führen konnten.

Auch dieses Argument gegen die Freiheit ist jedoch so alt wie die Geschichte freiheitlich-demokratischer Gesellschaften. Die Frage ist eben, ob eine Abschaffung der Freiheit zum Schutz derjenigen, die sonst vielleicht Bleichmittel trinken, den Schaden aufwiegt, den die Gesellschaft dabei erfährt. Meines Erachtens kann aus den oben genannten Gründen kein Zweifel darin bestehen, wie diese Bilanz ausfiele. Deshalb suche ich die Lösung in der entgegengesetzten Richtung: eine freiheitliche Gesellschaft muss radikal auf die Urteilskraft des Einzelnen abstellen, nicht weil diese unfehlbar ist, sondern weil sie sich nur dann entwickeln und immer besser die Wirklichkeit treffen kann.

Lassen wir uns dagegen unsere Urteilskraft von Behörden und Digitalkonzernen abnehmen, die für uns „Wahrheit“ und „Lüge“ vorsortieren, ersetzen wir gar das innere Evidenzerlebnis durch ein äußerliches Abklappern vorgegebener Orientierungsrahmen, dann stirbt in uns die Kraft, auf der alle Freiheit und alle Demokratie, aber auch der wissenschaftliche Fortschritt beruht.

Das gemeinsame Ideal von Walter Lippmann und EU-Kommission blendet den wirklich existierenden Menschen aus. Hier wird der vorwissenschaftliche, ja vor-philosophische Bewusstseinszustand eines naiven Realismus auf eine technokratische Struktur übertragen – Wahrnehmung ohne Begriff, Urteil ohne urteilendes Subjekt, Haltung ohne selbst gewonnene Einsicht.

Durch gedankenloses Beobachten äußerer Fakten entsteht aber weder eine objektive Wissenschaft noch ein neutrales Faktenwissen, sondern nur ein subjektiv geprägtes, interessengeleitetes Halb-Wissen. Damit soll nicht gesagt werden, dass Objektivität und Neutralität unerreichbar wären. Doch können sie niemals in den Schützengräben der eigenen „Wahrheit“, sondern nur im offenen Kampffeld divergierender Sichtweisen errungen werden. Ihr Schauplatz ist weder die EU-Kommission noch die Fakten-Check-Organisation, sondern das um Erkenntnis ringende Individuum in seiner Auseinandersetzung mit anderen – also genau die Instanz, welche die EU-Kommission nun ausschalten möchte.

*Johannes Mosmann ist Mitarbeiter des ›Instituts für soziale Dreigliederung‹ und Geschäftsführer der Freien Interkulturellen Waldorfschule Berlin und freischaffender Autor.

Dieser Text ist die leicht editierte und vom Autor um das Kapitel „Der Preis der Freiheit“ ergänzte Fassung eines Artikels, der zuerst in der Zeitschrift die Drei, Ausgabe 4.2022 erschienen ist. Ich danke Autor und Verlag für die Genehmigung der Zweitpublikation dieses wichtigen Textes.

Endnoten
1 https://germany.representation.ec.europ ... 0-06-02_de
sowie https://digital-strategy.ec.europa.eu/d ... bservatory
2 https://sz.de/1.5208177
3 https://digital-strategy.ec.europa.eu/e ... nformation
4 https://www.audiolibrix.de/de/Podcast/E ... os-zu-weit
5 https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachri ... g-100.html
6 https://blog.youtube/inside-youtube/tackling-misinfo/
7 Ebd.
8 https://misinforeview.hks.harvard.edu/a ... do-better/
9 www.abc.net.au/news/science/2021-08-05/ ... /100343284
10 www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/ ... sefreiheit
11 https://ifcncodeofprinciples.poynter.org/signatories
12 https://www.deutschlandfunk.de/kampf-ge ... d-100.html
13 https://digital-strategy.ec.europa.eu/e ... nformation
14 www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ ... hs,SjkMngH
15 www.deutschlandfunkkultur.de/allensbach ... s-100.html
16 www.focus.de/digital/internet/google/we ... 48364.html
17 www.freitag.de/autoren/der-freitag/vielfalt-in-gefahr
18 https://correctiv.org/faktencheck/2022/ ... s-belarus/
19 https://medienblog.hypotheses.org/9922
20 www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324385/zensur/
21 www.swp-berlin.org/en/publication/hybri ... sstrategie
22 https://ec.europa.eu/commission/pressco ... ch_20_1000
23 https://ec.europa.eu/commission/pressco ... ip_20_1352
24 www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen ... 554-21.pdf
25 A.a.O., S. 5.
26 A.a.O., S. 8.
27 https://digital-strategy.ec.europa.eu/d ... nformation (deepl)
28 A.a.O., SLI 111.Walter Lippmann: Die Illusion von Wahrheit oder die Erfindung der Fake News, Edition Buchkomplizen, Frankfurt 2021. Original: „Liberty and the News, New York 1920. Vergleiche auch: W. Lippmann, Die öffentliche Meinung, Westend-Verlag 2021
29 A.a.O., Maßnahme 3.1
30 www.bayern.de/gerlach-begruesst-verscha ... ogramm-zu/
31 https://digital-strategy.ec.europa.eu/d ... nformation Maßnahme 18.2.
Klammer im Original (übersetzt mit deepl.)
32 A.a.O., Selbstverpflichtung 22.
33 A.a.O., SLI 22.5.2.
34 A.a.O., Maßnahme 30.1 und 30.2.
35 Vgl. https://correctiv.org/en/finances/; und https://www.theguardian.com/technology/ ... os-omidyar
36 www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_20 ... COD_EN.pdf, Artikel 26 (Übersetzt mit deepL).
37 A.a.O., Präambel (9).
38 A.a.O., Präambel (57).
39 A.a.O., Artikel 27.
40 A.a.O., Artikel 59.
41 A.a.O., Artikel 59a.
42 Die ominösen »Koordinatoren« finden sich über den gesamten Gesetzestext verstreut, werden aber nirgends spezifiziert. Klar ist bislang nur, dass nationale Koordinatoren die Verordnung gegenüber kleineren Plattformen, Webseiten und Verlagen durchsetzen und deren Verstöße sanktionieren sollen, während die EU-Kommission sich um die globalen Konzerne kümmert. Vgl. https://ec.europa.eu/commission/pressco ... da_20_2348)
43 Siehe Anm. 36, Artikel 19.
44 A.a.O., Artikel 31.
45 A.a.O., Artikel 27a.
46 Ebd.
47 www.eeas.europa.eu/eeas/covid-19-disinf ... g-covid_en
48 https://www.sonntagsblatt.de/artikel/me ... s-pandemie
49 https://stratcomcoe.org/publications/in ... mation/217
50 https://www.europarl.europa.eu/committe ... 11CHE09681 (deepl)
51 https://ec.europa.eu/commission/pressco ... CH_20_1036
52 https://ec.europa.eu/commission/pressco ... CH_20_1036
53 Walter Lippmann: Die Illusion von Wahrheit oder die Erfindung der Fake News, Edition Buchkomplizen, Frankfurt 2021. Original: „Liberty and the News, New York 1920. Vergleiche auch: W. Lippmann, Die öffentliche Meinung, Westend-Verlag 2021
https://norberthaering.de/propaganda-ze ... sfreiheit/

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„Verunglimpfungen sind für den, der sie ausspricht, schimpflicher als für den, dem sie gelten“. :jahaaa
(Plutarch von Chäronea)


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