KEINESFALLS Smartmeters: Den Einbau von intelligenten Messgeräten ablehnen! Das Gesetz ist diesbezüglich „ganz klar“!
!! SMARTMETER UND G5 IST KEINE OPTION !!
Achtung – bei den Smartmetern geht es um Massenvernichtung – ganz klar!
HAMMER – Die Kostenbombe ist geplatzt: Kostenlüge Smartmeter vom Rechnungshof festgestellt – Danke Doris!
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letztes Update: 30.10-2017 — 7.11.2017 (nur redigiert) — 11.10.2018 — 24.1.2019
Hallo Ihr Menschen auf dieser Welt,
Smartmeter sind nicht nur für die USA und Europa angedacht, es ist ein Plan, der für die ganze Welt durchgesetzt werden soll. Einzig für Bhutan und Russland kann man sagen, dass dieser Plan nicht mehr gilt. Was die USA anbelangt ist die Frage ob TRUMP die USA vom Deep State wird befreien können. Warum wird hier solch eine Aussage im Zusammenhang mit dem Smartmetring und G5 gemacht? Diese Frage ist berechtigt und soll auch gleich beantwortet werden.
Man möchte die ganze Welt und allem was auf dieser Welt zu finden ist, zu einem Geschäft machen!
Stellt euch vor irgendwelche „Außerirdische“ sind vor einigen tausend Jahren hier auf der Erde gelandet. Diese haben die Philosophie, dass alles ein Geschäft sein muss und natürlich habe jene, die das Geschäft in der Hand haben immer die Nase vorne und können über alles Verfügen >> über alle Wesen (Mensch und Tier) auf dieser Welt >> über alle Pflanzen und Früchte auf dieser Welt >> über alles Wasser auf dieser Welt >> über alle Gesteine und Mineralien auf dieser Welt >> über die Atmosphäre auf dieser Welt >> über die Luft auf dieser Welt >> über die ganze Energie auf dieser Welt >> über alles, alles was je auf dieser Welt passieren darf oder nicht wollen sie frei verfügen können und es nach ihren Vorstellungen bestimmen, sodass diese Welt einzig nur ihr Geschäft wäre, das sie alleine kontrollieren.
Für diese Kontrolle brauchen sie letztlich genau das worum es in diesem Artikel, es ABZULEHNEN, geht!
Das Smartmetering zusammen mit G5 ist jene Maßnahme, die sie noch brauchen, um die letzten Schritte ihres beabsichtigten globalen Geschäftes einzuleiten. Mehr muss hier nicht gesagt werden, denn es geht ohnehin aus den vielen Artikeln auf dieser Seite, neben viel SCHÖNEM und INTERESSANTEM auf dieser Welt, eindeutig hervor.
Da Österreich nach den USA jenes Land zu sein scheint wo der „TEUFEL“ sein Gesicht in allerletzter Zeit überdeutlich zeigt, mit jedem Tag mehr und mehr… hier ein kurzer Überblick, was im letzten Jahr bezüglich Smartmetering in Österreich passierte und mehr als HAARSTRÄUBEND ist!!!
Obwohl das Gesetz und die Einführungsverordnung (IME-VO) für die so genannten intelligenten Messgeräte, damit sind die Smartmeter gemeint, eine Ablehnung dieser intelligenten Geräte vorsieht, passiert REAL genau das Gegenteil. Die Menschen werden erpresst, werden mit dieser Erpressung gezwungen, sich ein intelligentes Smartmeter einbauen zu lassen ansonsten ihnen der Strom abgeschaltet wird. So mancher lebt nun lieber wieder mit Kerzen und Holzheizung, statt mit einem Smartmeter.
Die heimlichen Geschäftemacher zeigen es uns deutlich, du Mensch hast kein Recht auf Strom und Wasser oder Gas, so du nicht erlaubst, was wir von dir verlangen [nämlich dass du dich kontrollieren lässt bis ins Bett und die intimsten Details deines Lebens]. Ja genau, das ist mit dem Smartmetering möglich und beabsichtigt.
Nicht nur das Gesetz besagt § 83 …Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.
Auch der erste Satz in der IME-VO (Einführungsverordnung – 5. §1 Abs.5 werden folgende Abs.6, 7 und 8 angefügt: besagt „(6) Lehnt ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen“.
Alles was danach als Ausrede mit dem Deaktivieren [OPT OUT] der viertelstündlichen Messung kommt, hat uns nicht zu interessieren, denn in Wahrheit müsste es dann heißen, dass ein neuer Zähler mit Ferrarisfunktion eingebaut werden muss, falls bereits ein Smartmeter eingebaut wurde. Für den Endverbraucher gibt es niemals eine eigene richtige Kontrollmöglichkeit, da das Gerät generell ferngesteuert ist. Selbst wenn behauptet wird, dass die Fernsteuerung in einem Ablehnungsfall ebenfalls abgeschaltet wurde, kann das keine akzeptable Lösung sein, denn… unbedingt weiterlesen…
Das gesamte Smartmetering baut darauf auf, dass ALLE Smartmeter miteinander verbunden sind!!!
Um das richtig zu verstehen, dein intelligenter Stromzähler (Smartmeter) ist mit dem deines Nachbarn verbunden und dessen Smartmeter wieder mit dem nächsten. Es kann also von außen über die jeweilige IP (IPv6 heisst jene für Smartmeter) jeder Haushalt auch von Hackern gefunden und abgelesen werden. Dies bedeutet, dass das Abschalten (OPT OUT) in jedem Fall kleine Lösung sein kann, denn du hängst ja in jedem Fall am Netz von den anderen Endverbrauchergerät mit dran.
Wurde also, so es denn wirklich seriös möglich wäre, ein Gerät auf OPT OUT (scheint dann am Gerät auf) gestellt, so kommen dennoch alle Informationen der anderen Geräte, welche da dran hängen, auch ins eigene Gerät. Es wäre also schlicht egal ob OPT OUT oder nicht. Es wurde schon mehrmals gesagt OPT OUT ist keine OPTION – denn die Belastung und die Bespitzelung und die Bedrohung durch Fernabschaltung BLEIBT unter allen Umständen.
Smartmeter sind generell keine Option, denn sie sind teuer halten nur wenige Jahre, vielleicht 7 Jahre, man klagt über die Mehrkosten bei der Stromabrechnung von den Gesundheitsproblemen ganz zu schweigen. … Warum sollte also irgendwer, der vernunftbezogen ist, sich ein Smartmeter einbauen lassen, wo er doch einen Zähler mit Ferrarisfunktion haben kann, der rund 40,- Euro kostet und bis zu 100 Jahren hält?????????????????????????????
Jeder muss eine Wahl haben, sagt die Ethik und das Menschenrecht!
NUN zeigt sich aber was ganz anderes,der Mensch hat nicht die Wahl Elektrizität in seinem Haus zu verwenden, wenn er nicht auch gleichzeitig ALLES AKZEPTIERT was ihm der Energiewirtschaft (Netzbetreiber und Stromlieferant) vorschreibt!!!!
DER HAMMER OBENDREIN IST… Alle angeschriebenen Direktoren der Netzbetreiber, lehnen JEGLICHE VERANTWORTUNG für ihr eigenes TUN ab. Hier ist also wirklich ein KNACKPUNKT, den man sich auf der Zunge zergehen lassen darf. Menschen lehnen für ihr eigenes TUN jegliche Verantwortung ab, doch andere Menschen sollen damit leben!
Fakt ist also folgendes „da tötet einer einen anderen oder gleich viele auf einmal“ und dieser sagt, ich war durch die VERORDNUNG dazu gezwungen, ich musste das machen, ich trage aber dafür KEINE Verantwortung!!!!
Das ginge ja in die Kategorie SCHWARZER HUMOR, wenn es denn nicht so traurig und obendrein ganz real wäre!
Also Leute, es bleibt uns nur ein Musterprozess!
Dafür brauchen wir wirklich gute und mutige Rechtsanwälte, diese können auch aus anderen EU-Ländern kommen, denn jeder EU-Rechtsanwalt muss in jedem EU-Land akzeptiert werden!!!!
Geben Sie uns eine Nachricht im Kommentar, falls Sie sich als Anwalt dieser Sache annehmen wollen, der Kommentar wird nicht freigeschaltet, nur ihre Kontakt-Daten werden an einen Koordinator weiter geleitet.
Das Gesetz und die Verordnung sieht eine Ablehnung vor, weil es doch so einfach nicht gehen kann [momentan geht es allerdings genau so nicht, wie im Gesetz vorgesehen] – es gibt eine Moral und eine Ethik – sowie den Willen des Menschen, der auch eine Wahl haben muss, was unbedingt beachtet werden MUSS, doch das alles will man jetzt unterwandern, was keinesfalls angeht!
Fazit:
Es gibt nur eine richtig gute Lösung –
SMARTMETER KEINESFALLS –
INTELLIGENTE MESSGERÄTE KEINESFALLS!!!
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Ist die Indoor-Versorgung von außen illegal? – diagnose:funk
SMARTMETER – OPT OUT ist keine OPTION!!!
Stop OC Smart Meters
Wichtiger Beitrag bereits aus 2017:
Wissenschaftler warnen vor Risiken durch 5G
Internationaler Appell fordert ein 5G-Moratorium
Ende der Hinzufügung vom: 24.1.2019
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i lived through 5G and must warn the world – !!!!!!
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Unser österr. Gesetz besagt, dass jeder Verbraucher dazu NEIN sagen kann – aber das Gesetz müsste eigentlich die Smartmeter verbieten – das wäre richtig! Verbietet die Regierung die Smartmeter NICHT, müssen wir davon ausgehen, dass sie uns langsam umbringen wollen oder absolut keine Ahnung haben, worum es dabei geht!!!!
Wenn Sie alles gelesen haben, was in diesem Artikel steht und sich auch die Videos angesehen haben, werden Sie verstehen, warum wir aufs schärfste warnen!
!!An die Regierungen muss die Forderung für ein Verbot von Smartmetering, bzw. für so genannte intelligente Messgeräte gestellt werden!!
Liebe Freunde,
bevor ihr meinen Beitrag lest, hört euch das folgende Video an:
How To Say No To Vaccinations and Smart Meters
!! W A R N U N G vor OPT OUT !!
http://freedomtaker.com/~~~~
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, (Fassung vom 21.10.2017 – diese Datumsangabe erfolgt immer entsprechend, des Zugriffs im Netz)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007045Klicke, um auf 2017_12_15_Novelle-IME-VO.pdf zuzugreifen
Liebe Leute, was in diesem Gesetzestext mit seinen 114 Paragraphen verwirrend zu sein scheint ist das Faktum, dass es sich dabei um die Pflichten und Rechte der Elektrizitätswirtschaft für den Einbau von intelligenten Messgeräten/Stromzählern/Gaszählern/Wasserzähler handelt und a priori nicht darum, welche Rechte der Endverbraucher diesbezüglich hat!!!!
Für mich stellte sich beim Lesen des Gesetzestextes auch die Frage „Wer ist die Regulierungsbehörde?“ – folgende Antwort darauf ist in Wikipedia zu lesen, welche in keiner Weise beruhigend ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... %C3%B6rdenhttps://de.wikipedia.org/wiki/E-Control – dies ist eine internationale Firma die erst 2011 in eine >Anstalt öffentlichen Rechts< in Österreich umgewandelt wurde, die sich gleich ihre Gesetze und Verordnungen auch selber schreiben darf. So nennt man jetzt die Firmen, welche früher nationale Behörden waren und niemals Firmen, schon gar keine internationalen Firmen, sein konnten
https://www.e-control.at/econtrol/links/impressum Nun zu der gesetzlichen Möglichkeit, die wir beanspruchen können und auch beanspruchen sollten:
Im § 83 (1) steht folgendes:
Intelligente Messgeräte
§ 83. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann nach Durchführung einer Kosten/Nutzanalyse die Einführung intelligenter Messseinrichtungen festlegen. Dies hat nach Anhörung der Regulierungsbehörde und der Vertreter des Konsumentenschutzes durch Verordnung zu erfolgen. Die Netzbetreiber sind im Fall der Erlassung dieser Verordnung zu verpflichten, jene Endverbraucher, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird, mit intelligenten Messgeräten auszustatten, über die Einführung, insbesondere auch über die Kostensituation, die Netzsituation, Datenschutz und Datensicherheit und Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern, Bericht zu erstatten und die Endverbraucher zeitnah über den Einbau eines intelligenten Messgeräts sowie die damit verbundenen Rahmenbedingungen zu informieren.
[4. Satz:] Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.
Die Regulierungsbehörde hat die Aufgabe, die Endverbraucher über allgemeine Aspekte der Einführung von intelligenten Messgeräten zu informieren und über die Einführung von intelligenten Messgeräten, insbesondere auch über die Kostensituation, die Netzsituation, Datenschutz und Datensicherheit, soweit bekannt, den Stand der Entwicklungen auf europäischer Ebene und über die Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern, jährlich einen Bericht zu erstatten.
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Nachsatz: Der § 83. (1) wird von der 383. Verordnung: IME-VO Novelle vom 15.12.2017 nicht berührt
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Dieser eine einzige, hervorgehobene Satz gibt jedem Stromverbraucher das Recht die intelligenten Messgeräte (IM), also das Smartmetering abzulehnen!
Ich würde das aber nicht als OPT OUT bezeichnen, was angeblich der Weg wäre, um aus dem Einbauvorhaben raus zu kommen, sondern mich nur auf dieses Verbraucher-Recht, also auf diesen einen Satz beziehen und zwar in etwa so – siehe weiter unten das Ablehnungsschreiben…
„OPT OUT“ bedeutet, dass ein Smartmeter gewollt ist… denn das opt out braucht zuerst ein „OPT IN“, also den Einbau eines Smartmeters, denn dies ist die Voraussetzung damit OPT OUT gemacht werden kann!
OPT OUT bedeutet nämlich nur, dass statt viertelstündlicher Ablese und Aufzeichnung des Verbrauchs, weiterhin nur einmal jährlich der Zähler abgelesen wird. Jeder der noch bei Vernunft ist, kann doch da sofort erkennen, dass dies ein Blendwerk ohne Logik ist!
Wozu sollte für ein OPT OUT also ein Smartmeter eingebaut werden? Ein Techniker hat es geprüft, es ist eine Lüge, das Smartmeter auf OPT OUT gestellt misst genau so viertelstündlich, wie alle anderen die nicht OPT OUT haben… das konnte dieser Techniker feststellen, was uns bei der Veranstaltung in Breitenbrunn/Burgenland mitgeteilt wurde. Der Vertreter der Energiewirtschaft meinte dazu, „ja dann war das Gerät halt falsch eingestellt“. Das kann ja immer gesagt werden, vor allem dann, wenn ein ganz normaler Verbraucher diese Funktion gar nicht prüfen kann!!!
Warum ist das so wichtig zu wissen??? Die so genannten intelligenten Messgeräte, also die Smartmeter, strahlen nicht selber, sondern senden Hochfrequenzimpulse (z.B: PLC oder D-LAN) über alle Stromleitungen in die entsprechende Wohnung des Verbrauchers, wodurch nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch das Bewegungsprofil der Verbraucher/Bewohner festgestellt werden kann, was aber vehement abgestritten wird, da dies ja ein verbotener Lauschangriff in der Intimsphäre/Privatsphäre der Menschen wäre. Außerdem könnte auch unschwer festgestellt werden, wann jemand zuhause ist und wann nicht!
Also, würde mittels Smartmeter nur noch wie für OPT OUT behauptet wird, einmal jährlich abgelesen, würde diese extreme Belastung der ständigen Hochfrequenzstrahlung in der ganzen Wohnung wegfallen, vor allem aber DIE Begründung wegfallen, wozu dann ein Smartmeter überhaupt noch eingebraut werden sollte???
Einen Grund gibt es schon noch, der allerdings ebenfalls ein negativer für den Verbraucher ist, der Stromverbrauch wird mit den Smartmetern erheblich teurer. Jene, die das Gerät schon eingebaut haben berichten von € 360.- Mehrkosten pro Jahr. Auch das wird von den Anbietern bestritten, obwohl es bereits Fakt ist!!!
Alles, was die Smartmeter anbelangt ist zum Nachteil für den Anwender und für die Arbeitsplätze, denn nach bestem Wissen und Gewissen kann nicht ein einziger Vorteil für den Anwender oder den Arbeitsmarkt gefunden werden!!!
Smartmeter zeichnet intime Daten auf, die von den Anbietern verkauft werden können.
Der Einbau und die steigende Rechnung bring den Anbietern Mehreinnahmen.
Die Produzenten von den Smartmetern machen ein neues Geschäft.
Die Energiekosten steigen erheblich.
Gesundheitsschädigung für Tier, Mensch und Pflanzen, wurde bereits nachgewiesen.
Fazit für den Endverbraucher:
Es kann nur eine vernünftige Entscheidung geben, die Ferraris-, bzw. Drehstromzähler MÜSSEN BLEIBEN!
Will die Energiewirtschaft (Netzbetreiber und Stromlieferant) den Zwang bis Ende 2019 durchführen, müssen die Verbraucher Österreichs unbedingt einen Musterprozess führen.
Mehr zur Veranstaltung in Breitenbrunn:
https://wissenschaft3000.wordpress.com/ ... martmeter/ *****
!!Vertrag mit Stromlieferanten prüfen!!
Saheike merkt noch folgendes an:
Die grundlegende Frage ist doch, ob überhaupt ein unterschriebener Vertrag mit dem Energieunternehmen besteht, oder ob der Zähler einfach ohne jeglichen Vertrag übernommen wurde, bei Einzug in die Wohnung!
Eventuell sollte man das zuerst mal prüfen und vom Unternehmen eine Kopie des unterschriebenen Vertrags anfordern. Jede Änderung danach müsste schriftlich bestätigt werden, sonst wäre dieser hinfällig.
Wurde kein eigener neuer Vertrag unterzeichnet, hätte man einfach den Vertrag des Vormieters zu den gleichen Bedingungen übernommen und es ist kaum anzunehmen, dass da bereits etwas von Smartmeter angemerkt sein könnte.
Dazu kann noch angemerkt werden, dass die Zähler das Eigentum der Verbraucher sein sollten und nicht der Netzbetreiber. Wenn dies so wäre könnten die nicht einfach zwangsweise den Stromzähler austauschen, denn das wäre dann Diebstahl.
Drehstromzähler 10(40)A neu geeicht für Verrechnungszwecke zugelassen (max. 27,6 kW) von Prüfstelle EB17
von EBY17
EUR 42,90(1 neuer Artikel)
5 von 5 Sternen 21
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Noch ein Knackpunkt: Das Gesetz schreibt vor (oben in rot), dass die Netzbetreiber einen Zählerwechsel schriftlich ankündigen müssen. Es ist allerdings schon passiert, dass sie ohne Ankündigung den Zähler einfach wechselten, und genau das soll auch in Zukunft, bei der nächsten Eichung des Ferrariszählers generell der Fall sein.
Einer hat da geklagt, wie das ausgeht wissen wir noch nicht, aber der hat jetzt einmal das Smartmetering wider Willen. Würde nach Rechtsvorschrift immer angekündigt werden, wäre das folgende Schreiben nicht unbedingt nötig, denn auf die Ankündigung könnte man auch viel kürzer mit Ablehnung antworten. Da wir aber davon gar nicht ausgehen können, dass sich alle an das Gesetz halten, wäre es sinnvoll solch einen Brief eingeschrieben mit Rückbestätigung an den Netzbetreiber und Energielieferanten zu senden.
Eine Vorstellung ist für mich schier unerträglich, nämlich jene, dass alle Haushalte in Wien Smartmeter haben würden, das wäre energetisch kaum aushaltbar. Nicht nur, dass diese eine aktive Gesundheitsgefährdung für die gesamte Bevölkerung wären, darf man auch den Ergebnissen dieser intelligenten Messgeräte nicht trauen, denn sie lesen auch noch dazu falsch und die Energiekosten könnten extrem in die Höhe schnellen, sogar das ganze Haus kann abbrennen!
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30.10.2017: Ich füge noch einen Link für ein Energie-Lexikon / Stromzähler hinzu, das habe ich bei der Suche nach den verwirrenden Begriffen wie Lastprofilzähler etc.. gefunden. Übrigens in unserem Gesetz ist auch ein Zähler mit Prepaymentfunktion angeführt, vermutlich ähnlich wie ein Prepaid-Handy, dazu war in diesem Lexikon allerdings nichts zu finden auch der Begriff Lastprofilzähler kommt nicht vor, sondern Lastgangzähler, der dann das Lastprofil erstellt und auch ein intelligentes Messgerät ist mit dem jede 1/4 Stunde gemessen wird!!! Im § 83 (1) werden also jene angesprochen die noch kein intelligentes Messgerät haben, mit Ausnahme von jenen die bereits einen „Lastprofilzähler“ (sollte eigentlich Lastgangzähler heißen) haben, der ja ohnehin schon ein intelligentes Messgerät ist!!!
Wollen die uns zusätzlich noch mit verwirrenden Begriffen, die noch gar nicht existieren blöd machen oder schaffen sie sich damit gesetzliche Hintertüren – oder was???: In diesem Lexikon ist für die verschiedenen Arten von Stromzählern Aufklärung zu finden, macht euch bitte klug, dumm sterben dürfen die anderen
https://www.energie-lexikon.info/stromzaehler.htmlFerraris-Zähler, sind alle Zähler, welche das Ferraris-Prinzip (nach Galileo Ferraris) haben – das ist an dem Rädchen in der Mitte zu erkennen, das gut zu sehen ist und sich langsam dreht mitunter rot oder weiß zeigt – links im Bild in der Mitte – ist es gerade weiß. Die Hersteller der Ferraris-Zähler können verschiedene Firmen sein.
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Klicke, um auf msbrv_tma_strom_2016.pdf zuzugreifen
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Energybox bzw. Smartmeter nicht nur giftig auch noch ungenau
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A B L E H N U N G S S C H R E I B E N
an den jeweiligen Netzbetreiber und Energielieferanten
Generaldirektor …
Ort …. am .. .. 2017
…
Sehr geehrter Herr Generaldirektor …,
Bezugnehmend auf das >>Das Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010, § 83 (1) 4. Satz<< da steht wörtlich, dass mein Wunsch als Endverbraucher, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, von der Elektrizitätswirtschaft zu berücksichtigen sei, was ich als aktives End-Verbraucher-Recht, intelligente Messgeräte strikte ablehnen zu dürfen, verstehe.
Von diesem Recht mache ich daher hiermit Gebrauch und gebe Ihnen bereits im Vorweg bekannt:
Ich lehne strikte ab, dass der bei mir in Anwendung befindliche Stromzähler mit Ferraris-Prinzip, für meinen Stromverbrauch, durch kein wie auch immer geartetes anderes Messgerät und insbesondere keinesfalls durch Smartmetering, bzw. durch ein intelligentes Messgerät, wie es im Gesetzestext heißt, ersetzt wird.
Der für meinen Stromverbrauch angewendete aktuelle Zähler hat die Nummer … und den aktuellen Zählerstand … zum Zeitpunkt dieses Schreibens. Dieser Zähler, darf ohne meine ausdrückliche Zustimmung NICHT ausgetauscht werden.
Sollte meinem Entschluss nicht Folge geleistet werden und ohne Ankündigung, sowie auch ohne meine Kenntnis, wie auch ohne meine ausdrückliche Zustimmung, dennoch der zu meinem Stromverbrauch gehörige Stromzähler ausgetauscht werden, müssen Sie Herr Generaldirektor, als mein Energielieferant mit der Forderung auf neuerlichen Austausch zurück zum aktuellen Ferraris-Zähler und allenfalls auch mit einer Klage rechnen, darüber hinaus wird auch jene Person, welche ohne meine direkte Zustimmung den Zähler durch ein intelligentes Messgerät praktisch austauschte zur Verantwortung gezogen werden.
Sollten Sie der Meinung sein, dass ich den Gesetzestext nicht richtig verstanden habe, bitte ich Sie mich darüber umgehend zu informieren und mir die gesetzliche Widerlegung meines Verständnisses dafür bekannt zu geben! Sollte ich keine Widerlegung von Ihnen erhalten, wurde damit meine Auffassung zum diesbezüglich geltenden und gültigen Recht für mich als Endverbraucher von Ihnen bestätigt und dieses Schreiben von Ihnen voll inhaltlich angenommen! Eine Vorankündigung für den Einbau eines intelligenten Messgerätes wäre somit hinfällig, da ein solcher für meinen Verbrauch keinesfalls eingebaut werden darf.
Zuletzt weise ich noch darauf hin, dass eine unbegrenzte Haftpflicht im Falle eines Schadens, durch intelligente Messgeräte, die nachgewiesen enorme Strahlung verursachen, nämlich ein Vielfaches eines Handys, von Ihnen Herr Generaldirektor …………………., als Verantwortlicher für die Handlungen ihrer Gesellschaft persönlich zur tragen ist, da keine Versicherungsgesellschaft für derartige Schäden aufkommen will.
Ich behalte mir auch vor, selbst wenn bei mir kein intelligentes Messgerät eingebaut wurde, bei Strahlenbelastung durch die Hochfrequenzstrahlung der Smartmeter, welche auch in meine Wohnung von den Nachbarwohnungen eindringt und meine Gesundheit dadurch gefährdet, Sie persönlich dafür haftbar zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
der Endverbraucher
Name und Adresse
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Liebe Freunde, lest euch bitte den Gesetzestext selber durch – es ist tatsächlich ein Text, der Missbrauch, vor allem aber der Spionage und Gesundheitsschädigung im Privatbereich Tür und Tor öffnet!
Schon vor ca. 15 Jahren kam die erste Meldung aus Schweden, welch verheerende gesundheitsschädigende Wirkung die Smartmeter bzw. die Energy-BOX (wie sie genannt wurde) hat. Auch auf die Pflanzen im Nahbereich wirkt sich dieser Stromzähler negativ aus, die Pflanzen werden kaputt oder krank, wie der Mensch eben auch.
Was aber nach wie vor nicht durchgedrungen ist, ist die Tatsache, dass mittels SMART dazugehören auch die Handys, die Gedanken des Anwenders gelesen werden können. Techniker werden wissen was eine „Blindstrommessung – bzw. Blindleistung“ ist, ich vermute, dass dies jene Funktion ist, welche für die Gedankenlesefunktion gebraucht wird?
Als Schlusssatz möchte ich anführen, dass Österreich immer noch die Möglichkeit hat sich von diesem Weg abzuwenden und die intelligenten Messgeräte für den Privatbereich ablehnen kann, so wie das in Holland bereits beschlossene Sache ist. Diese Behauptung von der Solidarwerkstatt war jedoch nicht verifizierbar!!! Mehr dazu hier:
https://wissenschaft3000.wordpress.com/ ... dingt-ans/Tätig dafür muss natürlich jetzt der Erdverbraucher werden, da man ansonsten einfach diese „Dinge“ einbaut!
am 24-11-2017 – dem natürlichen Rhythmus angepasster Zeitrechnung
PS: Einwände oder Verbesserungen zum obigen Schreiben bitte im Kommentar – DANKE!
endbericht_201414_smart_grids_rechtliche_aspekte_von_intelligenten_stromnetzen_in_oesterreich.pdf zuzugreifen
herausgegeben vom:
Impressum:
Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
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35 Seiten Broschüre von e-Control:
https://www.e-control.at/documents/2090 ... a3af68b089~~~~
Anti Smartmeterbewegungen:
Take Back Your Power English Movie – Das Video ist preisgekrönt unbedingt ansehen!
Leute, da darf man sich doch wirklich ganz ernsthaft fragen was dahinter steckt, wenn gewaltsam Türen aufgebrochen wurden, um ein Smartmeter einzubauen!!!!!!!!!
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 84085.html–
http://www.stop-smartmeter.at/Risiken und Probleme welche Smart Meter mit sich bringen
Überwachung
Elektrosmog und gesundheitliche Probleme
Fernabschaltung von Strom (Hackerangriffe, Blackout)
Falschmessungen
Enorme Kosten, ökonomischer und ökologischer Wahnsinn
Technische Probleme
Manipulationsmöglichkeit und Zugriff von außen
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Die Solidarwerkstatt wurde darüber informiert, dass ihre Empfehlung auf Opting Out im Gesetz NICHT vorgesehen ist!!!
Daher deren Empfehlung kontraproduktiv, das Gegenteil einer Ablehnung der intelligenten Messgeräte erreicht!
Siehe auch oben das sehr aufklärende Video in englischer Sprache zu OPT OUT… es verlangt zuerst ein OPT IN!!!!
https://www.solidarwerkstatt.at/?view=a ... nein-dankeMehr solcher Videodokumentationen:
Geldrolleneffekt !!! Blut verklumpt unter Handstrahlung !!! Clotted blood by mobile phone influence Der Geldrolleneffekt tritt bereits nach 2 Minuten Handytelefonie auf
Man stelle sich also die Verheerende Wirkung der Smartmeter die alle 1/4 Stunden 24 Stunden messen, auf unser Blut vor.
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Smart meter and electronic warfare – Daniel Hirsch, Strahlungsexperte und Dozent an der University of California
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!!Der Geldrolleneffekt beinhaltet auch ein erhöhtes Herzinfarktrisiko!!
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https://stopsmartmeters.com.au/~
http://stopsmartmetersfl.org/~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Stopp Smart Meter – in Frankreich gibt es schon 524 registrierte Gemeinden, die sich gegen Smart Meter wehren! | Hallo, hallooooooo, guten Morgen, du, wach auch auf!
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P O L I T I S C H E F O R D E R U N Gen:
!!SCHAFFUNG VON FUNKFREIEN ZONEN!!
!!VERBOT DER HANDYTELEFONIE IN
ÖFFENTLICHEN ANLAGEN WIE STRASSENBAHN UND UBAHN!!
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Mobilfunk – Smart-Meter und mehr || Forderung nach funkfreien Zonen forcieren!!!
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Österreich: Medien zum geplanten Zwangseinbau der so genannten intelligenten Messgeräte, der Smartmeter
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wissenschaftliche Daten:
Technische Grundlagen: Kurven ~ Schwingungen ~ Signale … Smart ~ Mobil ~ intelligente Messgeräte
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Grenzwerte millionenfach überschritten:
Psychotronik, das perfekte Verbrechen vor aller Augen in einer blinden Gesellschaft – auch dafür sind die Smarten-Meter gut geeignet!!!
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Psychotronik, dass perfekte Verbrechen vor aller Augen in einer blinden Gesellschaft
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Informiert euch bitte genau:
Wenn Smart gespenstisch wird | Handys sind ab 2015 auch Gedankenlese-Geräte – Gedankenlesefunktion!!!
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Das Video der Ärztekammer dazu aus 2012 ist nicht mehr zu finden – ist die Ärztekammer „umgefallen“..???
Die Österreichische Ärztekammen warnt vor den neuen Stromzählern (Smartmeter)
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Kategorien – alle Beiträge zu:
ENERGYBOX – SMARTMETER – SMARTPHONE – LET-3G/4G/5G/WLAN-ROUTER – INTELLIGENTE MESSGERÄTE (88)
Mobilfunk-Elektrosmog – GSM – UMTS – GPS – GPRS- TETRA – LTE – LET – DVB-T – DAB – DECT – 3G – 4G – 5G – EMF – PLC – D-LAN – W-LAN – W-PAN – Wi-Fi (248)
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Weitere Berichte dazu:
stromzählerwechsel ohne vorankündigung
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Neue Stromzähler: Wie sich die Politik der Industrie beugt
Ferraris-Zähler ca. 1880-2019
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Elektromechanische Drehscheibe summiert den Stromverbrauch
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Einmal jährlich manuelles Ablesen
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Smart meter ab 2019 Pflicht – bzw. Zwang
Funktion
Elektronischer Stromzähler mit digitaler Halbleitertechnologie
Lebenserwartung
Maximal 10 Jahre
Ablesung
Automatische Fernablesung des Zählerstands
Warum sollte man ein langlebiges gut und sicher funktionierendes Gerät gegen ein kurzlebiges schlecht funktionierendes Gerät austauschen, durch das auch schon Häuser abgebrannt sind und unsere Gesundheit ruiniert wird????????????????
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Gericht – Gerichtsurteile:
GASAG verklagt Kundin wegen 1 Kubikmeter Gasverbrauch und gibt vor Gericht auf
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Spanisches Gericht spricht Mitarbeiter von Ericsson Berufunsunfähigkeitsrente wegen Elektrosensibilität zu
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Italienisches Urteil gegen Handy und DECT Telefone!
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Weiteres Gerichtsurteil in Italien: Gehirntumor durch Handytelefonie
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Italienisches Gericht urteilt erneut: Impfung verursachte Autismus bei Kleinkind – Gesundheitsministerium zahlt
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Schweizer Rückversicherer Swiss Re stuft Elektromagnetische Felder als hohes Risiko für die Allgemeinbevölkerung ein
Seit Jahren ist bekannt, daß keine Versicherung der Welt einen Mobilfunknetzbetreiber oder einen Handyhersteller wegen gesundheitlichen Schäden, welche durch ihre Produkte entstehen, versichert. Aktuelle stuft jetzt auch der Schweizer Rückversicherer Swiss RE, in seinem „Sonar-Report“ die unvorhersehbaren Folgen der Elektromagnetischen Felder als „hoch“ ein. Dabei wird explizit auf die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hingewiesen, welche bereits im Jahr 2011 Funkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen hat. Demnach wird von internationalen Versicherungskonzernen, das Risiko der Mobilfunkstrahlung auf das gleiche Niveau wie z.B. radioaktive Strahlung gestellt. Auch kein Betreiber von Atomkraftwerken kann die gesundheitliche Folgen seiner Technik versichern. Schon eine interessante Konstellation, bedenkt man dabei, dass kein Fahrzeug und sei es nur ein kleiner Anhänger, in den Straßenverkehr gebracht werden darf, wenn dafür keine rechtsgültige Versicherung vorliegt. Wieso dürfen dann Großkonzerne Techniken betreiben, die in der Lage sind ganze Völker zu schädigen, ohne dass der einzelne Betroffene je eine Möglichkeit hat seinen entstandenen Schaden erstatten zu bekommen? Denn eines ist klar, bei den Rechtsformen AG, GmbH & Co. KG etc. ist das vorhandene Eigenkapital schnell aufgebraucht und die Firmen melden im Schadensfall Konkurs an.
http://ul-we.de/marz-2004-swr-bw-versic ... ch-zuruck/http://media.swissre.com/documents/SONA ... iss_Re.pdfhttp://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente ... toffe-ein/~~~~
In Bulgarien gingen 100.000 Menschen auf die Straße, weil astronomische Energierechnungen ausgestellt worden waren, welche weder der Realität entsprachen, so hatten mache Verbraucher nichteinmal Heizgeräte, obwohl Heizkosten verrechnet worden waren. Zuletzt hatten sich 9 Leute soweit mir bekannt wurde, bei lebendigem Leib deshalb verbrannt. Sehen sie dazu folgende Berichte:
Bulgarien: Großdemonstrationen in Sofia gegen Regierung
Bulgarien Update: nahezu jeden Tag eine Demonstration
Bulgarien Update: inzwischen haben sich insgesamt 4 Personen verbrannt
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Intelligente Stromzähler sind ziemlich dämlich nicht nur das – sie können auch brennen
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intelligente Messgeräte können gehackt und manipuliert werden und die Daten von Verbrauchern nicht sicher erfasst und gespeichert werden
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Einsatz intelligenter Messgeräte ist wie folgt geplant: 97 % per PLC über Glasfaserkabel und 3 % – bei exponierten Anlagen über Mobilfunknetz
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VORSICHT mit dieser Headline wurde ganz Österreich geblendet … „Smart Meter-Zwang in Österreich fällt“ – Achtung genau mit diesem Beitrag aus 2013, ist ein von den GRÜNEN lancierter und missbräuchlich verwendeter Begriff „OPT OUT“ ganz Österreich geblendet worden. Das verhängnisvolle OPT OUT wurde von der Arbeiterkammer bis zur Solidarwerkstatt von allen offenbar ungeprüft übernommen, denn hätte einer geprüft hätte er sehen müssen, dass dieser Begriff nicht einmal im Gesetz vorkommt.
Aktuell 2018 soll der Zwangseinbau bis Ende 2019 durchgeführt werden. Nur ein einziger Satz im Gesetz gibt dem Verbraucher das Recht abzulehnen – es ist sinnvoll dieses ganze Konvolut zum bevorstehenden Zwangseinbau von intelligenten Messgeräten, zunächst für Strom, dann Wasser und Gas… zu lesen, denn jeder sollte auch verstehen, was hier passiert!!!
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Was ist ein Netzbetreiber?
Ein Stromlieferanten ist nicht automatisch ein Netzbetreiber: Worin sie sich unterscheiden und wer schlussendlich der Vertragspartner des Endverbrauchers ist.
Heike Jahberg
Für den Durchblick: Was ist ein Netzbetreiber?
Für den Durchblick: Was ist ein Netzbetreiber?Foto: dpa
Netzbetreiber und Stromlieferanten haben unterschiedliche Aufgaben. Der Netzbetreiber ist per Gesetz dafür zuständig, dass das Stromnetz in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Er wartet die Leitungen, betreut die Stromzähler und leitet den Strom im Auftrag des Stromlieferanten durch seine Leitungen hindurch – bis zu Ihrer Wohnung. Dafür zahlt der Stromlieferant, der Ihr Vertragspartner ist und von dem Sie Ihren Strom kaufen, an den Netzbetreiber ein Entgelt für die Netznutzung. Der Netzbetreiber ist oft identisch mit dem Grundversorger, vor allem wenn die Grundversorgung in den Händen des lokalen Stadtwerks liegt.
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https://www.tagesspiegel.de/themen/stro ... 08642.html Noch eine Warnung: Es hieß, dass es auch andere digitale Messgeräte gäbe, die eine Fernauslese nicht zulassen würden. Auch das ist ein HOAX, diese Geräte sehen aus wie Smartmeter und sind auch Smartmeter – A B E R – es tauchten sogar Messgeräte am Markt auf, welche den Drehstromzählern ganz ähnlich sehen, auch ein schwarzes Gehäuse habe – was aber fehlt ist die Ferrarisfunktion – das weiße Rädchen, dass sich ständig dreht, wenn Strom durchläuft. Im Kasten selber ist dann sogar auch wieder ein Smartmeter versteckt.
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