Estilizadas

das Schnatterboard
Aktuelle Zeit: Fr 29. Mär 2024, 06:37

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Die UN ... muss WEG
BeitragVerfasst: Mi 29. Mär 2023, 08:29 
Offline
Administrator
Administrator
Guru
Guru
Benutzeravatar

Registriert: Mo 18. Feb 2013, 16:53
Beiträge: 15644
Bilder: 337
25 November 2021
Der Internationale Strafgerichtshof zwischen „positiver Komplementarität“ und Politik
Die Beispiele Afghanistan, Irak, Jugoslawien, Ruanda und Palästina
Vor kurzem hat der neue Chefankläger beim Internationalen Gerichtshof (IStGH) Karim A. A. Khan QC die Vorermittlungen gegen Kolumbien wegen möglicher Verbrechen in der Auseinandersetzung mit der Guerilla-Organisation Farc aus Gründen der Komplementarität eingestellt. Dieses in Art. 17 Römisches Statut vom 17. Juli 1998 (RSt) kodifizierte Prinzip der Komplementarität entlastet den Ankläger von weiteren Untersuchungen und möglicher Anklage, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass der Staat der vermutlichen Täter ernstgemeinte und effektive eigene Untersuchungen der angeblichen Kriegsverbrechen garantieren kann. In diesem Fall hatte sich die kolumbianische Regierung in einem Kooperationsabkommen mit der Anklagebehörde des IStGH zu enger Zusammenarbeit verpflichtet. Dieses ist nicht das erste Mal, dass die Anklagebehörde einen derartigen Weg wählt. Sie ist dabei nicht ohne Kritik geblieben – ein Anlass, diese Praxis ein wenig genauer anzuschauen.

Die Einrichtung einer internationalen Strafgerichtsbarkeit auf vertraglicher Basis ist eine der großen Errungenschaft des Völkerrechts nach dem Zweiten Weltkrieg. Anknüpfend an die Nürnberger Tribunale und ihre Prinzipien, soll sie die zentrale Schwäche des Völkerrechts, seine mangelnde Durchsetzbarkeit, mit einem System der individuellen Verantwortlichkeit und Strafbarkeit kompensieren. Es hat über 50 Jahre der Entwürfe und Verhandlungen zwischen den Staaten gebraucht, um endlich im 21. Jahrhundert über ein Instrumentarium zu verfügen, welches die schwersten Verbrechen ahnden und ihre Täter zur Verantwortung ziehen kann. Die bisherigen Ergebnisse des Gerichtshofes haben die hohen Erwartungen nicht erfüllen können. Es hat etliche Verfahren mit einigen wenigen Verurteilungen afrikanischer Kriegsverbrecher gegeben. Die großen Kriege der westlichen Staaten sind bisher von den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft verschont geblieben. Erste Versuche, dieses Defizit zu beseitigen, sind vorerst gescheitert, wovon einige Beispiele im Folgenden handeln.

1.

Am 27. September dieses Jahres ersuchte Chefankläger Khan die Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs um das Mandat, die Untersuchungen in der „Angelegenheit Islamische Republik Afghanistan“, wieder aufnehmen zu können.1) Diese Untersuchungen haben eine lange Geschichte und gehen bis ins Jahr 2016 zurück. Damals, am 15. November 2016, veröffentlichte die ehemalige Chefanklägerin Fatou Bensouda in Den Haag einen umfangreichen Bericht über schwere Kriegsverbrechen, die Angehörige der afghanischen Armee, Taliban-Kämpfer und deren Verbündete, aber auch US-Soldaten und CIA-Agenten in Afghanistan begangen haben sollen. So seien die Taliban höchstwahrscheinlich für den Tod von etwa 17.000 Zivilisten in den Jahren 2007 bis Ende 2015 bei Angriffen auf Schulen, Krankenhäuser und Moscheen verantwortlich. Aber auch die US-Streitkräfte hätten die Folterung und Misshandlung von mindestens 61 Gefangenen zu verantworten. Desgleichen hätten CIA-Agenten mindestens 27 Gefangene gefoltert, und zwar nicht nur in Afghanistan, sondern auch in Gefängnissen in Polen, Rumänien und Litauen. Die Vorwürfe reichen bis ins Jahr 2014.

2019 hatten die Richter die Einleitung formeller Untersuchungen noch abgelehnt. Am 5. März 2020 gab aber die Berufungskammer des IStGH schließlich grünes Licht für weitere Untersuchungen in der Zeit seit dem 1. Juli 2002. Am 26. März 2020 beantragte die afghanische Regierung jedoch, gestützt auf Art. 18 Abs. 2 RSt, die Untersuchungen nationalen afghanischen Behörden zu übertragen. Nach dieser Vorschrift kann ein Staat binnen eines Monats nach Eingang eines derartigen Berichts zur Anklageerhebung den Gerichtshof davon in Kenntnis setzen, dass er selbst wegen der in Artikel 5 bezeichneten Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression) ermittelt oder ermittelt hat. Die Anklagebehörde stellt dann ihre Ermittlungen ein, wenn nicht die Vorverfahrenskammer auf Antrag der Behörde, diese zu den Ermittlungen ermächtigt (Art. 17 RSt).

Obwohl die Anklagebehörde in Den Haag der Regierung in Afghanistan bis zu ihrem Ende am 15. August 2021 (Flucht des Regierungschefs Ashraf Afghani) eine konstruktive Zusammenarbeit attestierte, änderte sich die Situation schlagartig mit der Übernahme der Macht durch die Taliban. Khan sah nicht mehr die Voraussetzungen für eine solche ernstgemeinte und effektive Untersuchung durch die neuen Machthaber als gegeben. Er entschied auf Grund der begrenzten Ressourcen seiner Behörde angesichts des Umfangs und der Schwere der Verbrechen, seine Untersuchungen auf die Verbrechen der Taliban und den „Islamischen Staat – Provinz Khorasan“ (IS-K) zu konzentrieren. Er bezog sich dabei insbesondere auf den jüngsten Anschlag vom 26. August 2021 in der Nähe des Internationalen Flughafens, den der IS-K für sich reklamierte. Der IS-K stelle eine globale Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit dar. Die US-Regierung begrüßte umgehend die Entscheidung, da damit die Untersuchungen gegen US-Militär und CIA faktisch auf Eis gelegt wurden. Sie hatte schon im April 2021 die Sanktionen von US-Präsident Trump gegen Khans Vorgängerin und weitere Mitglieder der Anklagebehörde aufgehoben.

2.

Auf gleicher juristischer Grundlage hatte die damalige Chefanklägerin Fatou Bensouda am 9. März 2020 die vorläufige Untersuchung wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen durch britische Soldaten im Irak eingestellt. Die Vorwürfe lauten Folter, Mord und Misshandlung vor allem in dem Gefängnis von Abu Ghraib. Die Untersuchungen waren schon einmal am 9. Februar 2006 eingestellt und am 3. Mai 2014 auf Grund neuer Informationen im Zeitraum 2003 -2006 wieder eröffnet worden. Die Anklagebehörde gab den zuständigen Verfolgungsbehörden im Vereinigten Königreich den Persilschein: Auf Grund der Auswertung aller zur Verfügung stehenden Informationen „komme sie nicht zu dem Ergebnis, dass die Behörden des Vereinigten Königreiches unwillig gewesen wären, die notwendigen Untersuchungen und/oder Verfolgungsmaßnahmen (Art. 17 Abs. 1a RSt) durchzuführen, oder dass die Entscheidungen, in den besonderen Fällen nicht zu verfolgen, auf der Unwilligkeit beruht, wirklich zu verfolgen (Art. 17 Abs. 1b RSt).“2) Human Rights Watch (HRW) allerdings kritisierte die Entscheidung der Anklägerin. Die britische Regierung habe „wiederholt nur sehr wenig Interesse an derUntersuchung und Verfolgung der im Ausland von britischen Truppen begangenen Gräueltaten gezeigt“.

Kann dem Staat weder mangelnder Willen noch Unvermögen nachgewiesen werden, die Strafverfolgung selbst ernsthaft durchzuführen, ist nach Art. 17 RSt ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof nicht zulässig. Damit ist zwar eine erneute Eröffnung des Verfahrens gem. Art. 15 RSt möglich, wenn neue Informationen und Beweismittel in der Sache auftauchen, aber angesichts der bestehenden politischen Machtverhältnisse höchst unwahrscheinlich. Nun ist die Akte wohl endgültig geschlossen worden.

3.

2015 war die damalige Chefanklägerin Fatou Bensouda von der palästinensischen Regierung aufgefordert worden, die Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg von 2014 zu untersuchen. Es dauerte fünf Jahre, bis der IStGH am 5. Februar 2021 seine Zuständigkeit für den israelisch-palästinensischen Konflikt erklärte.3) Nach palästinensischen Angaben waren damals 2251 Palästinenserinnen und Palästinenser und 73 Israelis umgekommen.

Palästina hatte 2015 seinen Beitritt zum IStGH erklärt, und war vom Gericht wie vom Generalsekretär der UNO akzeptiert worden. Das war ein gewaltiger Erfolg in seinem Bestreben, als Staat auch von der UNO anerkannt zu werden. 122 Staaten hatten das schon zuvor getan. Für die Mitgliedschaft im IStGH reichte es aus, dass die Generalversammlung Palästina den Status eines „Beobachterstaates“ erteilt hatte, die Anerkennung eines „Mitgliedstaates“ aber noch vorenthalten hat. Diese Statusdifferenz spielte nun auch bei der Entscheidung des IStGH eine Rolle. Während Richter Perrin de Brichambaut (Frankreich) und Richterin Alapini-Gansou (Benin) den Beobachterstatus für die Gerichtszuständigkeit ausreichen lassen, hat der Vorsitzende Richter Péter Kovács (Ungarn) in einem ausführlichen Minderheitsvotum eine Gegenposition bezogen und die Zuständigkeit in Frage gestellt. Ein hochpolitischer Dissens. Das wird auch daran deutlich, dass 43 Staaten, juristische Organisationen und einzelne Juristen eine sog. amicus curiae (Freund des Gerichts)-Stellungnahme eingereicht hatten, um die Argumentation einer der beiden Parteien zu unterstützen – die Bundesregierung auf Seiten Israels. Kovacs wollte Ost-Jerusalem und das gesamte C-Gebiet im Westjordanland aus der Zuständigkeit des Gerichthofes herausnehmen. Die Mehrheit des Gerichts hat jedoch die Zuständigkeit nicht nur für den Krieg von 2014, sondern auch für die Erschießung von 180 Menschen, vorwiegend Demonstrantinnen und Demonstranten, während der Gedenkmärsche 2018 in Gaza und die Siedlungspolitik im Westjordanland und Ost-Jerusalem erklärt. Die Ermittlungen sollen sich sowohl gegen Kriegsverbrechen der Israelis wie der Hamas im Gazastreifen richten.

Da die Amtsperiode von Fatou Bensouda in diesem Frühjahr endete, muss nun ihr Nachfolger Karim Khan die Ermittlungen bis zur Eröffnung eines Hauptverfahrens übernehmen. Der politische Druck, dies hinauszuzögern und im Sande verlaufen zu lassen, wird immens sein. Netanjahus Reaktion, „ein Skandal, sturer Antisemitismus“, kam nicht überraschend, er hatte schon unmittelbar nach der Entscheidung, alle diplomatischen Kanäle genutzt, die USA, die Bundesregierung und die Staaten der EU hinter seine Strategie zu bekommen, das Verfahrens zu blockieren. Außenminister Gabi Ashkenasi meinte, dass der Strafgerichtshof „das Völkerrecht verzerrt und diese Institution zu einem politischen Instrument der antiisraelischen Propaganda macht“. Die neue Regierung vertritt in dieser Frage keine andere Position. Khan könnte nun mit der gleichen Begründung der Überlastung der Anklagebehörde wie im Afghanistan-Verfahren oder des Vertrauens in die Bereitschaft und Fähigkeit der israelischen Justiz, ernsthafte Ermittlungen und Strafverfolgung durchzuführen, wie im Irak-Verfahren, seine Untersuchungen nur auf die möglichen Kriegsverbrechen der Hamas konzentrieren und die israelische Seite in den Akten belassen.

4.

Über den Umgang der großen Mächte mit der internationalen Justiz sollte man sich keine Illusionen machen. Die ehemalige Chefanklägerin in den beiden Sondertribunalen zu Ex-Jugoslawien und Ruanda, Carla del Ponte, hat sich in ihrem jüngsten Buch „Ich bin keine Heldin – Mein langer Kampf für Gerechtigkeit“ (Frankfurt a.M. 2021) dazu deutlich geäußert. Als Chefanklägerin im Jugoslawien-Tribunal musste del Ponte sehr schnell die Grenzen ihrer Befugnisse erkennen. Unter der Überschrift „In der Sackgasse: Ermittlungen gegen die NATO nicht möglich“ (S. 65) schildert sie, dass sie eindeutigen Nachweisen von mehreren Kriegsverbrechen nicht nachgehen konnte: „Natürlich leitete ich Untersuchungen ein. Oder besser gesagt: Ich hatte es vor, denn ich wurde an den Ermittlungen gehindert. Als ich in Brüssel die Unterlagen anforderte, kooperierte die NATO nicht… Dann hieß es plötzlich, die Dokumente seien leider vernichtet worden. Eine offensichtliche Lüge: Die NATO archiviert alles, und für die Unterlagen gibt es auch bestimmte Aufbewahrungsfristen. Damit waren mir die Ermittlungen unmöglich gemacht.“ (S. 66, 67) Desgleichen waren ihr im Ruanda-Tribunal die Hände gebunden, bei 13 Massakern der Tutsi, für die es starke Beweise gab, weiter zu ermitteln. In 93 Verfahren war es zuvor gelungen, 62 Hutu für ihre Verbrechen zu verurteilen. Als del Ponte nun auch die Verbrechen der Tutsi untersuchen wollte, standen dem höhere politische Interessen entgegen. „Um es ganz deutlich auszudrücken: Wir konnten nicht gegen die Tutsi ermitteln, weil uns die von Tutsi dominierte Regierung mit ihrem Präsidenten Kagame, einem General der FPR zu ihren schlimmsten Zeiten, systematisch daran hinderte – aber vor allem, weil die USA und Großbritannien die Ruander in ihrer Verweigerung unterstützten“ (S. 84, 85).

Das Fazit aus dieser gemischten Bilanz kann nur sein, den Gerichtshof und seine Anwaltschaft stärker vor dem Einfluss und den Erpressungsversuchen der mächtigsten Staaten zu schützen. Dabei handelt es sich nicht nur um offene Drohungen, mit denen der ehemalige US-Präsident Trump die Untersuchungen von Fatou Bensouda in den USA unterbunden hat. Es sind auch jene unsichtbaren Beziehungen hinter den Kulissen, die zur Ohnmacht der Justiz führen, aber lange Zeit im Nebel der Vermutung verborgen bleiben. Werden sie nach langer Zeit aufgedeckt, haben sie nur noch historische Bedeutung, wenn nicht die Unabhängigkeit des Gerichtshofes nachhaltig gestärkt wird. Dafür gibt es allerdings derzeit keine Anzeichen. Viel eher wachsen die Befürchtungen, dass sich der neue Chefankläger beim IStGH auch in den jetzt anstehenden Untersuchungen gegen Israel nicht wird durchsetzen können.




+++++++++++++++++++++++++
21 März 2023
Bemerkenswerte Haftbefehle aus Den Haag
Die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag vom Ende letzter Woche haben schnell die Runde gemacht und sind weltweit als Eilmeldung verbreitet worden. Auch in der deutschen Presselandschaft sind die Haftbefehle gegen den russischen Staatspräsidenten sowie seine Kinderrechtsbeauftragte bewertet worden. Einige bemerkenswerte Aspekte der Entscheidung, die bislang keine Aufmerksamkeit erfahren haben, sollen hier beleuchtet werden.

Worum geht es?
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat am 17.3.2023 bekannt gegeben, dass gegen den amtierenden russischen Präsidenten und dessen Kinderrechtsbeauftragte, Alekseyevna Lwowa-Belowa, Hafbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen wurden. Konkret geht es um den Vorwurf, ukrainische Kinder rechtswidrig vertrieben (Art. 8 Abs. 2 lit. a] nr. vii] ICC-Statut) und unmittelbar oder mittelbar aus dem besetzten Gebiet nach Russland überführt zu haben (Art. 8 Abs. 2 lit. b] nr. viii] ICC-Statut).

Damit handelt es sich um einen inhaltlich, wenn auch nicht zeitlich oder geographisch begrenzten Tatvorwurf. Ein kleiner Ausschnitt der Geschehnisse im Ukraine-Krieg genügt dem ICC, um ein Strafverfahren zu starten. Von all den Vorwürfen, die gegen die russische Kriegführung und den russischen Präsidenten als Oberbefehlshaber der russischen Streitkräfte (Art. 87 Abs. 1 der russischen Verfassung) laut geworden sind, wählt der Chefankläger diesen Tatvorwurf aus und die Vorverfahrenskammer folgt ihm.

Das ist zum einen der Strategie des Chefanklägers geschuldet, insbesondere Verbrechen gegen Kinder in den Fokus zu rücken. Zum anderen ist der Tatvorwurf gut belegt. Es existiert ein Präsidentendekret, mit dem die Adoption von Kindern aus der Ukraine in Russland erleichtert wird. Der Kreml selbst hält auf seiner Webseite eine englische Übersetzung eines Gesprächs der beiden Beschuldigten parat. Aus prozesstaktischer Sicht wird hier also ein eher einfacher Tatvorwurf mit einer eher einfachen Subsumtion als erster Schritt einer Strafverfolgung kombiniert.

Worum geht es nicht?
Die Haftbefehle sind damit inhaltlich sehr eng umgrenzt. Es geht um zwei Tatbestände der Kriegsverbrechen. Es geht nicht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nicht um den Vorwurf des Völkermordes. Insbesondere geht es auch nicht um die Rechtmäßigkeit des Krieges als solchem.

Was ist bemerkenswert?
An der Nachricht von Freitag ist mehreres bemerkenswert.

Allen voran ist zumindest der Haftbefehl gegen Vladimir Putin wenig überraschend. Dass der ICC sein Auge auf den Konflikt hat, ist seit langem bekannt. Auch die Begehung von Verbrechen in dem Konflikt ist kein Geheimnis. Schließlich steht Putin dem Vernehmen nach im Zentrum eines Staates, in dem sich alles um ihn dreht.

Darüber hinaus ist der enge tatbestandliche Fokus interessant. Der ICC stützt sich auf Kriegsverbrechen der Deportation bzw. Überführung von Kindern aus der Ukraine nach Russland. Was gar nicht anklingt (und soweit ersichtlich auch nicht berichtet wird), ist, dass es mit Art. 6 lit. e) ICC-Statut einen sehr ähnlichen Vorwurf des Völkermordes gibt. Nach dieser Bestimmung zählt die „gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“ als Genozid. Der Vorwurf, der im Haftbefehl genannt wird, scheint von diesem Verbrechen nur marginal entfernt. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, anzunehmen, dass die Überführung von Kindern aus der Ukraine gewaltsam verlaufen ist. Eine Prüfung des Völkermordvorwurfs liegt in diesem Falle außerordentlich nahe. Möglicherweise passiert genau dies bereits in Den Haag (dazu sogleich). Es sei angemerkt, dass die Kammer dafür die Völkermordabsicht nachweisen muss. Das ist notorisch schwierig, wenn auch nicht unmöglich, und scheint nur der Prozessökonomie des Chefanklägers geschuldet zu sein. Warum sich die Anklage schwer machen, wenn es einen passenden, vermeintlichen „einfacheren“ Vorwurf gibt? Die reine völkerstrafrechtlich gekleidete Symbolpolitik treibt Karim Khan, den Chefankläger des ICC, hier erfreulicherweise nicht.

Wenn bedauert wird, dass es keinen Haftbefehl aufgrund des Verbrechens der Aggression gibt, dann liegt dem nicht etwa eine fehlerhafte oder feige Anklagestrategie des Chefanklägers zugrunde. Vielmehr hat der Chefankläger des ICC bereits am Tag nach der russischen Invasion klargestellt, dass der ICC keine Gerichtsbarkeit über diesen Tatbestand in Bezug auf den Konflikt in der Ukraine hat. Das ist richtig. Der ICC hat über Aggressionen in Verbindung mit Drittstaaten keine Kompetenz. Der Gerichtshof darf über Aggressionsverbrechen seine Gerichtsbarkeit ausüben, die von Tätern eines Vertragsstaates oder auf dem Territorium eines Vertragsstaates begangen wurden (Art. 12 Abs. 2, 15ter Abs. 4 ICC-Statut). Allerdings gilt die Einschränkung, dass Staatsangehörige von Nichtvertragsparteien nicht der Strafhoheit des ICC unterliegen, selbst wenn diese die Tat auf dem Staatsgebiet eines Vertragsstaates begangen haben (Art. 8bis Abs. 5 ICC-Statut), und dass selbst Staatsangehörige von Vertragsstaaten keine Strafverfolgung für Taten auf dem Gebiet von Nichtvertragsstaaten zu befürchten haben (Art. 8bis Abs. 5 ICC-Statut).

Weder Russland noch die Ukraine sind bis heute Vertragsstaaten des ICC-Statuts. Dass der ICC überhaupt Gerichtsbarkeit hat, ist der freiwilligen Unterwerfung der Ukraine zu verdanken. Sie hat die Gerichtsbarkeit des ICC zunächst im April 2014 für den Zeitraum vom 21.11.2013 bis 22.2.2014 nach Art. 12 Abs. 3 ICC-Statut akzeptiert. Im September 2015 hat die Ukraine eine erneute ad-hoc-Erklärung abgegeben und die Gerichtsbarkeit für Taten seit dem 20.2.2014 auf dem Territorium der Ukraine akzeptiert.

Die Ukraine hat dabei nicht einmal versucht, die Gerichtsbarkeit des ICC in Bezug auf das Aggressionsverbrechen auszulösen. Beide Erklärungen beschränken sich auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eben Kriegsverbrechen. Beim besten Willen darf der ICC über das Verbrechen der Aggression nicht urteilen.

Schlussendlich ist erstaunlich, dass die Haftbefehle selbst unter Verschluss geblieben sind. Allein die Existenz der Haftbefehle und der konkrete Tatvorwurf sind bekannt. Der Präsident des ICC meint dazu:

“The Chamber considered that the warrants are secret in order to protect victims and witnesses and also to safeguard the investigation. Nevertheless, mindful that the conduct addressed in the present situation is allegedly ongoing, and that the public awareness of the warrants may contribute to the prevention of the further commission of crimes, the Chamber considered that it is in the interests of justice to authorise the Registry to publicly disclose the existence of the warrants, the name of the suspects, the crimes for which the warrants are issued, and the modes of liability as established by the Chamber.”

Diesen Schritt ist der ICC bislang noch nicht gegangen. Entweder sind die Haftbefehle veröffentlich worden, oder ihre Existenz wurde geheim gehalten. Diese Zwischenstufe ist also neu.

Überzeugend ist die Ansicht des ICC-Präsidenten natürlich nicht. Die Opfer und Zeug:innen können auch anders geschützt werden, indem etwa entsprechende Stellen, die eine Identifizierung zuließen, geschwärzt werden. Das ist seit langem gute Praxis internationaler Strafgerichtshöfe. Damit ließe sich auch die Ermittlungsarbeit weiter schützen. In der Vergangenheit war das Argument, dass die Veröffentlichung von Haftbefehlen der Prävention diene, jedenfalls nicht angeführt worden, um nur die Existenz von Haftbefehlen bekannt zu geben.

Der breiten Öffentlichkeit dürfte das herzlich gleichgültig sein. Es kommt ihr tatsächlich auf die Existenz der Haftbefehle und die konkreten Vorwürfe an. Schon die veröffentlichten „modes of liability”, also etwa die Begehungsformen, sind aber bereits zu technisch, um außerhalb des Völkerstrafrechtskreises Interesse zu wecken.

Für die interessierten Jurist:innen fehlt aber viel. Warum sind es ausgerechnet diese Begehungsformen? Warum nicht weitere Tatbestände? Was ist mit dem Völkermordvorwurf? Was sagt die Kammer zur Jurisdiktion des ICC oder vermeintlichen Immunitäten? Hier wird man auf die Veröffentlichung warten müssen.

Praktische Relevanz der Haftbefehle
Dass es derzeit wenig Aussichten gibt, dass Vladimir Putin sich in Den Haag verantworten muss, ist ein Allgemeinplatz. Dennoch können die Haftbefehle über kurz oder lang wirksam werden.

Die Kinderrechtsbeauftragte Russlands dürfte bis Freitag kaum jemandem namentlich bekannt gewesen sein. Sie scheint keine zentrale Figur in Putins Regierung zu sein. Sie genießt sicherlich nicht den Schutz, den der russische Präsident genießt. Vielleicht sieht sich Frau Lwowa-Belowa irgendwann in die Rolle eines Bauernopfers gedrängt, die den strafrechtlichen Preis für eine diplomatische Lösung des Konflikts zahlen muss.

Aber auch der Haftbefehl gegen Vladimir Putin ist alles andere als bloße Symbolik und erschöpft sich nicht in einer Einschränkung seiner Reisefreiheit. Man kann eine Parallele zu dem einzig anderen Haftbefehl ziehen, den der ICC gegen einen amtierenden Staatschef ausgestellt hat. Dieser richtete sich wegen Vorwürfen der Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord gegen den damals amtierenden Staatschef des Sudan, Omar al-Bashir. Zunächst konnte al-Bashir weiter Verbrechen begehen. Ein gutes Jahrzehnt nach dem Erlass des Haftbefehls aber wurde er im Sudan entmachtet. Die neue Militärregierung im Sudan hatte 2020 angekündigt, ihn nach Den Haag auszuliefern. Daraus ist bislang zwar nichts geworden. Allerdings zeigt sein Beispiel, das ein fest im Sattel sitzender Staatschef im Laufe der Zeit durchaus seinen Posten verlassen muss und sich dann der nationalen oder internationalen Strafverfolgung ausgesetzt sieht. Die Perspektive, die man zur Nachricht vom Freitag einnehmen muss, ist daher eine längerfristige.



++++++++++++++

01 Juli 2012
Rethinking the Politics of International Criminal Justice: Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts




Heute vor zehn Jahren, am 1. Juli 2002, trat das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft. In New York tagte zeitgleich die Vorbereitungskommission („PrepCom“) des ICC in ihrer letzten Sitzung, und die Stimmung der Delegierten beim Festakt am Hauptsitz der Vereinten Nationen war überschwänglich – nicht zuletzt bei den vielen anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der NGOs, die auf der Konferenz von Rom und in deren Nachgang eine neue Qualität der Beteiligung an internationalen Rechtssetzungsprozessen erlebten und ermöglichten. Unerwartet schnell waren nach nach der Konferenz von Rom die erforderlichen Ratifikationen zusammengekommen.

Manches sieht man heute nüchterner, viele Erwartungen an die neu institutionalisierte internationale Strafgerichtsbarkeit haben sich nicht erfüllt. Mancher fragt sich – wie der Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck – angesichts der erhobenen Anklagen, ob in Den Haag nicht mit „Zweierlei Maß“ gemessen wird. Sein kleines Buch zum Thema ist unbedingt lesenswert.

Pünktlich zum Jahrestag ist aber eine auch eine rechts- und politikwissenschaftliche Untersuchung erschienen, die die deutsche Beteiligung am Zustandekommen des ICC unter die Lupe nimmt und anregt, noch einmal neu über unsere grundsätzlichen Erwartungen an das internationale Strafrecht nachzudenken:

______________________________________

Zehn Jahre sind vergangen, seit am 1. Juli 2002 das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft trat. Deutschland hatte zu den treibenden Kräften hinter der Errichtung dieses Weltstrafgerichts gehört und bleibt ein engagierter Unterstützer. Nach anfänglichem Zögern Frankreichs und Großbritanniens hatte die Bundesrepublik Mitte der 1990er Jahre die europäischen Partner für ihre Vision eines unabhängigen, nicht unter der Aufsicht des UN-Sicherheitsrats stehenden International Criminal Court (ICC) gewinnen können, gegen den erbitterten Widerstand der Vereinigten Staaten.

Die harte Auseinandersetzung zwischen Europäern und Amerikanern wird nach dem inzwischen zeithistorisch verfestigten gängigen Narrativ als Kampf zwischen Mars und Venus interpretiert: auf der einen Seite die an den eigenen realpolitischen Interessen orientierte Großmacht, auf der anderen Seite die einem postnationalem Kosmopolitismus verpflichteten Europäer. Im Wandel Deutschlands vom skeptischen Kritiker des internationalen Strafrechts im Nachgang der Nürnberger Prozesse zu einem seiner engagiertesten Fürsprecher manifestiere sich, so die landläufige Deutung, eine Wende von der überkommenen machtzentrierten Realpolitik zum kosmopolitischen Idealismus der Verrechtlichung internationaler Politik.

Stimmt das? Der Jurist und Journalist Ronen Steinke hat die deutsche Position und ihre Entwicklungsgeschichte genau unter die Lupe genommen und legt, ausgehend von einer Reihe ausführlicher Gespräche mit Zeitzeugen, eine realpolitische Analyse deutscher Interessen und Positionen vor. Das ist konsequent: Wenn es darum geht, den Widerstand der Vereinigten Staaten gegenüber dem ICC zu erklären, wird schließlich auch regelmäßig die Theorie des Realismus bemüht.

Was aber ist das realpolitische Interesse Deutschlands an einer permanenten Institutionalisierung internationaler Strafgerichtsbarkeit in einem unabhängigen Gerichtshof? Was können Staaten von internationalen Strafgerichten erwarten? Warum sollte ein Staat einen Strafgerichtshof unterstützen, materiell und politisch?

Natürlich geht es bei der Errichtung internationaler Strafgerichte um den, wenn auch oft nur symbolischen, Kampf gegen die Straflosigkeit der Täter schwerer Menschheitsverbrechen. Vor allem aber geht es, wie Steinke unterstreicht, um eine Rekonstruktion historischer Ereignisse, mit der sich eine „historische Wahrheit“ etablieren lässt, ein autoritatives Narrativ historischer Ereignisse. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Anklagebehörde und insbesondere dem Chefankläger zu. Die Auswahl der Fälle, die er zur Anklage bringt, bestimmt die Narrative, die vor Gericht verhandelt und schließlich juridisch autorisiert werden. Mit der Auswahl der Fälle steht und fällt aber auch die Legitimität eines internationalen Strafgerichts, wie die gegenwärtige Diskussion um die Verfahren vor dem ICC zeigt.

Steinke argumentiert, dass es das politische Interesse Deutschlands an der Mitbestimmung historischer Narrative war, das eine Veränderung der Haltung zum internationalen Strafrecht bestimmte. Steinkes Geschichte ist eine bundesrepublikanische, er beginnt sie im Jahr 1949, geht zurück zu den Nürnberger Prozessen und zeichnet deren kritische Rezeption in Deutschland nach. Selbst für einsame Befürworter einer künftigen Weltstrafgerichts wie den Freiburger Strafrechtler Hans-Heinrich Jescheck war es die Vermeidung künftiger „Siegerjustiz“ durch die Errichtung eines universalen Gerichts, die ihre Position prägte – keineswegs aber eine positive Rezeption Nürnbergs.

Erst nach 1989 wurde das „Erbe von Nürnberg“ in der Bundesrepublik salonfähig – als es um die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Regierungsunrecht ging. Auch hier, so Steinke, sei es um die Erhaltung und Festigung historischer Deutungshoheit gegangen, um die Rechtfertigung des deutschen Weges zu Wiedervereinigung. Als die Vereinten Nationen 1993 und 1994 die Sondertribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda errichteten, wurde Deutschland zum Unterstützer des Jugoslawientribunals (ICTY) und bereitete mit der Verhaftung des Serben Dusko Tádic den Weg zum ersten Haager Verfahren. Steinke erklärt auch dieses Engagement mit einem handfesten geschichtspolitischen Interesse: Dem Willen, die Parteinahme Deutschlands im Balkankonflikt und die „frühzeitige“ Anerkennung Kroatiens nachträglich zu legitimieren. „Das Budget des ICTY hing immer eng mit der politischen Popularität des Gerichts bei seinen wichtigsten Geldgebern zusammen“, konstatiert der französisch-kanadische Völkerrechtler Frédéric Mégret in einem wegweisenden Aufsatz, von dem Steinke sich nicht nur für den Titel seines Buches, sondern auch zu einer von der Tradition der kritischen Völkerrechtswissenschaft geprägten interessenpolitische Fragestellung hat inspirieren lassen.

Besonderes Augenmerk legt Steinke auf eine bemerkenswerte Veränderung der deutschen Haltung in der Phase der Errichtung des ICC. Während man bei den Sondertribunalen keine Schwierigkeiten mit der Kontrolle der Gerichte durch den UN-Sicherheitsrat und der damit verbundenen Dominanz der P5 – der fünf ständigen Mitglieder – gehabt hatte, setzte sich die deutsche Regierung nun vehement für eine Unabhängigkeit des künftigen Weltstrafgerichts ein – mit Erfolg. Die zentrale Rolle der deutschen Delegation in den Vorbereitungskommissionen und auf der Konferenz von Rom bleibt ein diplomatisches Meisterstück. Geschickt wurden hier, im Verbund mit Kanada und Australien, kleine Staaten eingebunden – und Nichtregierungsorganisationen, die den Verhandlungsprozess entscheidend beeinflussten. Maßgebliches Organ bei der Bestimmung des Chefanklägers und der Richterwahl wurde die Vertragsstaatenversammlung, in der das Prinzip „Ein Staat – eine Stimme“ gilt. Als mächtiger Staat in der EU der 27 kann Deutschland hier Einfluss nehmen. Durch die Hintertür kam es mit dem Römischen Statut zu einer partiellen demokratischen Reform der Entscheidungsprozesse unter dem Dach der Vereinten Nationen, indem ein wichtiges Feld aus der Kompetenz des UN-Sicherheitsrates genommen und dem Prinzip der Mehrheit gleicher Staaten unterworfen wurde.

Ronen Steinke argumentiert, dass die von ihm beschriebenen politischen Positionswechsel nur durch eine Überlappung machtpolitischer Interessen und kosmopolitischer Ideale möglich gewesen seien. Tatsächlich aber brauchte es mehr: ein genau abgestimmtes Zusammenspiel von Machtpolitikern und Idealisten. Ermöglicht wurde dieses, mit Gespür für die spezifische politische Konstellation, von einem idealistisch motivierten Akteur, der gekonnt auf der realpolitischen Klaviatur spielen und dabei zugleich ein ganzes diplomatisches Orchester unterschiedlichster Staatendelegationen dirigieren konnte. Als Schlüsselfigur erscheint zwischen Steinkes Zeilen immer wieder der deutsche Diplomat Hans-Peter Kaul, seit 2003 Richter des Internationalen Strafgerichtshofs und seit 2009 dessen Vizepräsident. Als Kaul 1996 die Leitung der Völkerrechtsabteilung des Auswärtigen Amtes übernimmt, setzt er die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs auf der Agenda nach oben. Die Delegationen Deutschlands in der Vorbereitungskommission, bislang mit zwei Experten besetzt, werden personell verstärkt. Kaul holt eine Gruppe junger liberaler Völkerrechtler in die Delegation, die im Zusammenspiel mit den eingefleischten Realpolitikern des Auswärtigen Amtes die deutsche Strategie entwickelten und zum Erfolg führten.

Diese konzise, ungemein dichte Untersuchung ist ein Meisterstück. Detailgenau und meinungsstark erzählt und analysiert Ronen Steinke ein zentrales Kapitel deutscher und europäischer Außenpolitik nach dem Ende des Kalten Krieges. Es geht um deutsche Außenpolitik, Vergangenheitspolitik und Erinnerungspolitik, um das Verhältnis von Recht und Politik in den internationalen Beziehungen, um Völkerrechtspolitik zwischen Macht und Recht. Und das alles auf 150 Seiten.

Ronen Steinke, „The Politics of International Criminal Justice“. Hart Publishing, Oxford and Portland, Oregon, 2012, geb., 150 S., 30.- £ .

____________________________________

Diese Rezension erschien, leicht gekürzt, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. Juni 2012 (Nr. 150), S. 34

_________________
Bild
Bild Bild Bild Bild
Und sollte ich vergessen haben, jemanden zu beschimpfen, dann bitte ich um Verzeihung!
Johannes Brahms


Nach oben
 Profil Persönliches Album  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: zur Recherche
BeitragVerfasst: Mi 29. Mär 2023, 08:32 
Offline
Administrator
Administrator
Guru
Guru
Benutzeravatar

Registriert: Mo 18. Feb 2013, 16:53
Beiträge: 15644
Bilder: 337
Die Vereinigten Staaten und der Internationale Strafgerichtshof
Fragen und Antworten zum Internationalen Strafgerichtshof und zu den Vereinigten Staaten
Weitere Dokumente zum Thema (auf Englisch)
Die Vereinigten Staaten von Amerika waren eine von nur sieben Nationen (zusammen mit China, Irak, Libyen, Jemen, Katar und Israel), die 1998 gegen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) stimmten.

Die Feindseligkeit der Bush-Regierung gegenüber dem IStGH hat im Jahr 2002 dramatisch zugenommen. Die amerikanische Regierung befürchtet vor allem, dass der IStGH seine Gerichtsbarkeit dazu nutzen könnte, politisch motivierte Ermittlungen und Verhandlungen gegen amerikanische Militärangehörige und politische Führungskräfte und Beamte einzuleiten. Der Widerstand der USA steht im scharfen Kontrast zu der Stellung von Amerikas Verbündeten - die fast alle den Gerichtshof unterstützen.

In einem beispiellosen diplomatischen Manöver zog die Bush-Regierung am 6. Mai effektiv die amerikanische Unterschrift unter den Vertrag zurück. Zu dem Zeitpunkt erklärte der Botschafter für Kriegsverbrechensangelegenheiten, Pierre-Richard Prosper, die Regierung würde gegen das Gericht "keinen Krieg führen". Diese Aussage hat sich jedoch als falsch erwiesen. Die Aufkündigung des Vertrages ebnete den Weg für eine umfassende amerikanische Kampagne zur Unterminierung des IStGHs.

Als erstes handelte die Bush-Regierung einen Sicherheitsratsbeschluss zur Befreiung von an UN-Friedenssicherungseinsätzen beteiligtem US-Personal aus. Jedoch wurde vergangenen Mai eine Befreiung von US-Personal, das in Ost-Timor stationiert ist, nicht genehmigt. Im Juni legte die Bush-Regierung ein Veto gegen die Verlängerung des UN-Mandates für Bosnien-Herzegowina ein, falls der Sicherheitsrat nicht eine vollständige Befreiung des US-Personals erteilte. Obwohl die Vereinigten Staaten letztendlich keine absolute Befreiung erwirken konnten, bewilligte der Sicherheitsrat eine beschränkte einjährige Ausnahmeregelung für US-Personal, das an UN- Einsätzen teilnimmt. Auch hat der Sicherheitsrat schon jetzt angedeutet, dass er diese Ausnahmeregelung am 30. Juni nächsten Jahres verlängern wird.

Als zweites forderte die Bush-Regierung Staaten auf der ganzen Welt zur Unterzeichnung von bilateralen Sonderabkommen auf, die es verbieten würden US-Staatsbürger an den IStGH auszuliefern. Ziel dieser Abkommen ("Nichtauslieferungsabkommen" oder so genannte "Artikel 98 Abkommen") ist es, US-Staatsbürger von der Gerichtsbarkeit des IStGH zu befreien. Effektiv führen solche Abkommen zu einer Justiz, die im Hinblick auf die schwerwiegendsten Verbrechen mit zweierlei Maß misst: ein Standard für US-Staatsbürger, eine anderer, für den Rest der Welt. Human Rights Watch rät daher dringend, dass Regierungen das Nichtauslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht unterzeichnen..

Drittens hat der US-Kongress die Bemühungen der Bush-Regierung um die Unterzeichnung von bilateralen Nichtauslieferungsabkommen unterstützt. Der Kongress verabschiedete die Gesetzesvorlage zum Schutz amerikanischer Militärangehöriger ("American Servicemembers' Protection Act - ASPA"), die mit der Unterzeichnung durch Präsident Bush am 3. August geltendes Gesetz wurde. Die IStGH-feindlichsten Bestimmungen des ASPA sind:

Verbot der amerikanischen Zusammenarbeit mit dem IStGH;
Bestimmung zur "Invasion von Den Haag", die es dem Präsidenten erlaubt, "alle notwendigen und angemessenen Mittel einzusetzen", um durch den IStGH inhaftiertes US-Personal (und bestimmtes verbündetes Personal) zu befreien;
Bestrafung von Staaten, die dem IStGH beitreten: Ablehnung militärischer Hilfe an IStGH-Vertragsstaaten (außer bei wichtigen US-Verbündeten);
Verbot einer US-Beteiligung an Friedenssicherungseinsätzen, wenn der IStGH dem US-Personal keine Immunität gewährt.
Jedoch sind alle diese Bestimmungen durch Verzichtbestimmungen aufgewogen, die es dem Präsidenten in Fällen "des nationalen Interesses" erlauben, die Auswirkungen des ASPA aufzuheben. Die Verzichtbestimmungen machen den ASPA sinnlos.

Human Rights Watchs Standpunkt

Human Rights Watch wendet sich entschieden gegen die Vorgehensweise der Bush-Regierung im Bezug auf den IStGH. Der Gerichtshof ist eine internationale Realität. Durch IStGH-feindliche Gesetze und Nichtauslieferungsabkommen setzen sich die Vereinigten Staaten auf eine Ebene mit den Pariastaaten des internationalen Strafrechtssystems (wie z.B. Libyen). Vor allem aber ist Human Rights Watch besorgt, dass die Haltung der Bush-Regierung bezüglich des IStGH dazu führen wird, dass amerikanische Bemühungen, Koalitionen gegen Menschenrechtsverletzungen aufzubauen, an Glaubwürdigkeit verlieren werden. Weiterhin sind wir besorgt, dass künftige amerikanische Bemühungen das internationale Recht in bestimmten Fällen, wie bei der NATO Festnahme von Kriegsverbrechern auf dem Balkan oder bei der Kriegsverbrechensanklage gegen Saddam Hussein voranzutreiben, unterminiert werden.

Für Human Rights Watch ist die Hauptauswirkung der Kampagne der Bush-Regierung gegen den IStGH der Verlust an Glaubwürdigkeit, was amerikanische Bemühungen zum Aufbau von Koalitionen gegen Menschenrechtsverletzer betrifft, und die Unterminierung künftiger amerikanischer Bemühungen, das internationale Recht in bestimmten Fällen, wie bei der Führung der NATO in der Festnahme von Kriegsverbrechern auf dem Balkan oder bei der Kriegsverbrechensanklage gegen Saddam Hussein, voranzutreiben.

Zurück nach oben

_________________
Bild
Bild Bild Bild Bild
Und sollte ich vergessen haben, jemanden zu beschimpfen, dann bitte ich um Verzeihung!
Johannes Brahms


Nach oben
 Profil Persönliches Album  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: zur Recherche
BeitragVerfasst: Mi 29. Mär 2023, 08:34 
Offline
Administrator
Administrator
Guru
Guru
Benutzeravatar

Registriert: Mo 18. Feb 2013, 16:53
Beiträge: 15644
Bilder: 337
Menschenrechtsinstanzen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Gericht des Europarates. Er wacht über die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ergeben. Der Gerichtshof gilt weltweit als beispielhaft und wurde zum Vorbild für andere regionale Gerichtshöfe. Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Seitdem können natürliche und juristische Personen beim Gerichtshof eine Beschwerde gegen die Schweiz wegen Verletzung der EMRK oder ihrer Protokolle, denen die Schweiz beigetreten ist, einreichen.

Die Vereinten Nationen haben ihrerseits sieben Ausschüsse eingesetzt, welche die Einhaltung der wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen beaufsichtigen. Obwohl es sich bei ihnen nicht um Gerichte im eigentlichen Sinne handelt, tragen sie zur Präzisierung der Normen bei. Die Schweiz beteiligt sich an den Bemühungen, ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

Internationale Strafjustiz
Die internationalen Strafgerichte verfolgen Einzelpersonen, denen schwere internationale Verbrechen vorgeworfen werden, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Die Schweiz unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof und betrachtet ihn als zentrale Institution für den im Kampf gegen die Straflosigkeit sowie für die Weiterverbreitung und Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Sie unterstützt auch andere internationale Strafgerichte, welche Verbrechen verfolgen, die während eines bestimmten Zeitraums in einem bestimmten Gebiet begangen wurden (Ad-hoc-Gerichte).

_________________
Bild
Bild Bild Bild Bild
Und sollte ich vergessen haben, jemanden zu beschimpfen, dann bitte ich um Verzeihung!
Johannes Brahms


Nach oben
 Profil Persönliches Album  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: zur Recherche
BeitragVerfasst: Mi 29. Mär 2023, 08:44 
Offline
Administrator
Administrator
Guru
Guru
Benutzeravatar

Registriert: Mo 18. Feb 2013, 16:53
Beiträge: 15644
Bilder: 337
Kriege und Konflikte
Der Internationale Strafgerichtshof
Ronen Steinke
30.07.2018

Im Jahr 2002 hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit begonnen. Warlords, Milizionäre und ein ehemaliger Staatschef sitzen dort inzwischen in Haft, angeklagt wegen schwerster Verbrechen gegen Zivilisten. Zuletzt wurden die Kompetenzen des Gerichtshofs erweitert.

Dateianhang:
169558_original.jpg
169558_original.jpg [ 47.95 KiB | 376-mal betrachtet ]

Die Gambierin Fatou Bensouda leistet am 15. Juni 2012 den Amtseid als neue Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. (© picture-alliance/dpa)

Weltjustiz gegen die Mächtigen
Die Geschichte der internationalen Strafjustiz ist auch die Geschichte einer Emanzipation – des Rechts von der Macht. Als der UN-Sicherheitsrat in den 1990er Jahren erstmals Kriegsverbrechertribunale schuf, für Jugoslawien und Ruanda, da achtete das UN-Gremium noch sehr genau darauf, nichts von seiner Macht aus der Hand zu geben. Der Sicherheitsrat schuf die Kriegsverbrechertribunale als vollständig untergeordnete Einrichtungen. Er wählte sowohl Richterinnen und Richter als auch Anklägerinnen und Ankläger aus und behielt so Einfluss bis hin zur Möglichkeit, diese Tribunale jederzeit wieder zu schließen.

Erst 1998 kam die Zeitenwende. Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC), der 1998 auf einer Staatenkonferenz in Rom gegründet wurde, wurde als unabhängige Institution ins Leben gerufen. Er steht außerhalb des UN-Gefüges. Den Staaten steht es frei, ihm beizutreten. Als im Sommer 2002 eine kritische Masse von 60 Ländern erreicht war, die das sogenannte Externer Link:Römische Statut ratifiziert hatten, nahm der Gerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf.

Laut Statut wird der Gerichtshof nur tätig bei Völkermord, schweren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und seit 2018 auch bei Angriffskrieg ("Aggression"). Zudem ist er nur dann zuständig, wenn Staaten diese Delikte auf nationaler Ebene nicht verfolgen können oder wollen. Angeklagt werden können Einzelpersonen, sofern das Land, in dem die Verbrechen begangen wurden, dem Gerichtshof beigetreten ist – oder wenn das Heimatland des Täters das Statut ratifiziert hat.

Zudem kann der UN-Sicherheitsrat dem Gerichtshof per Resolution auftragen, über die souveräne Entscheidung eines Staates hinwegzugehen und auch in Ländern zu ermitteln, die dem Gericht nicht beigetreten sind. Im Falle Sudans und Libyens hat der Sicherheitsrat dies getan. Stoppen kann der Sicherheitsrat die Arbeit des Gerichtshofs hingegen kaum, allenfalls für ein Jahr aussetzen.

Neue Zuständigkeit: Angriffskrieg
Dass der Internationale Strafgerichtshof auch das Verbrechen der "Aggression" verfolgen darf, bedeutet für ihn eine politisch überaus heikle Aufgabe. Die neue Regelung, die die Kompetenzen des Gerichtshofs erweitert, wurde bereits 2010 auf einer Staatenkonferenz in Kampala beschlossen. Sie konnte allerdings erst im Juli 2018 in Kraft treten. Die Richterinnen und Richter haben seitdem die Autorität zu entscheiden, wer in einem militärischen Konflikt der Aggressor ist, und wer das Recht zur Verteidigung auf seiner Seite hat.

Bislang reklamierte allein der UN-Sicherheitsrat das Vorrecht, über die Interner Link:völkerrechtliche Legitimität von Militäreinsätzen zu entscheiden. Seine Mitglieder sind nicht selten selbst Konfliktparteien, ihre Entscheidungen deshalb meist durchsichtig politisch. Die Änderung gibt Anlass zur Hoffnung, dass die Frage, ob ein Kriegseinsatz gerechtfertigt ist, in Den Haag künftig fairer beurteilt werden wird.

Allerdings: Eine präzise Definition, was ein Angriffskrieg ist, gibt es nicht. Auch im Statut des Strafgerichtshofs ist der Tatbestand auffallend vage gehalten. Heikle Fragen bleiben unbeantwortet: Darf ein Staat zu seiner Verteidigung "präventiv" losschlagen? Gibt es ein Link hat Vorschau-PopupInterner Link:Recht zur humanitären Intervention

, wie es Regierungen immer wieder in Anspruch nehmen? Solche Probleme sind nirgends fix geregelt. Sprich: Sie werden nun ganz in die Hände der Richterinnen und Richter gelegt.

Wann und ob das Gericht zum Straftatbestand der "Aggression" urteilen muss, ist ungewiss. Bislang haben Externer Link:nur etwas mehr als 30 Staaten, vor allem aus Europa und Lateinamerika, die Erweiterung des Römischen Statuts anerkannt – gerade so viel, dass die Änderung in Kraft treten konnte.


Dateianhang:
180709_original.jpg
180709_original.jpg [ 120.65 KiB | 376-mal betrachtet ]


"Neokolonialismus": Afrika und der Rassismus-Vorwurf
Gegen 39 Personen hat der ICC bis heute Ermittlungen aufgenommen. Minister, Generäle, zwei Staatschefs. Alle kommen aus Afrika. Keine einzige Person aus einem anderen Erdteil ist bislang betroffen.

Schon lange erheben Kritiker wie etwa die Staaten der Afrikanischen Union den Vorwurf, die Haager Juristen konzentrierten ihre Aufmerksamkeit einseitig auf den afrikanischen Kontinent – aus alter postkolonialer Selbstgerechtigkeit gegenüber schwachen Staaten, die nicht auf mächtige Verbündete zählen können, oder ganz schlicht aus Rassismus.

Als der Internationale Strafgerichtshof gegründet wurde, war dies ein Wort, das unter westlichen Diplomaten die Runde machte: ein "afrikanisches Gericht" werde das Weltstrafgericht sein. Es werde sich auf die Gewalt in Zentralafrika konzentrieren. Politiker in den westlichen Hauptstädten hingegen würden es kaum fürchten müssen.

Also, Rassismus? Ganz im Gegenteil, sagt die heutige Chefanklägerin Fatou Bensouda, die zuvor Justizministerin von Gambia war. Sie und ihre Mitarbeiter konzentrierten ihre Aufmerksamkeit auf Afrika, weil dort eben besonders viele Menschenrechtsverletzungen zu beklagen seien. Das Weltstrafgericht hat begrenzte Ressourcen. Es muss Prioritäten setzen. In anderen Konfliktherden wie etwa Syrien fehlt dem Gerichtshof eine Zuständigkeit, aus Afrika hingegen würden Regierungen, die das Statut des ICC unterzeichnet haben, die Weltjustiz auch immer wieder zur Hilfe rufen.

Auch der deutsche Richter am ICC, Bertram Schmitt, rechnet gegen den Rassismusvorwurf an. 23 Prozent der Mitarbeiter am Weltstrafgericht kämen selbst aus afrikanischen Staaten. Sowohl die Chefanklägerin als auch der Gerichtspräsident des ICC seien heute Afrikaner. "Sie werden keine internationale Organisation finden", sagt Schmitt, "in der Menschen vom afrikanischen Kontinent so viel und Menschen aus dem Westen so wenig zu sagen haben." Der Jurist ist seit 2015 in Den Haag. Davor war er lange Richter am Bundesgerichtshof. Schmitt leitet derzeit das Verfahren gegen einen Kommandeur der ugandischen Miliz "Lord's Resistance Army", Dominic Ongwen.

Gelegenheiten, Nicht-Afrikaner anzuklagen, gab und gibt es. Strafanzeigen gegen westliche Soldaten und Politiker gehen in Den Haag laufend ein. Im Irak sollen britische Soldaten Gefangene gefoltert haben. In Gaza sollen israelische Soldaten Zivilisten beschossen haben. In Afghanistan wird US-Soldaten Folter und sexuelle Gewalt vorgeworfen. Die Reaktion ist stets dieselbe: In Den Haag wird eine Externer Link:sogenannte Vorermittlung eingeleitet. Diese ist grundsätzlich offen, untersucht Externer Link:zum Beispiel in Afghanistan neben den Vorwürfen gegen die USA auch solche gegen die Taliban und afghanische Regierungstruppen. Vorermittlungen betreffen inzwischen auch Kolumbien, die Philippinen und die Ost-Ukraine. Noch nie hat die Chefanklägerin sich aber bereit gezeigt, den nächsten Schritt zu gehen und tatsächlich eine Anklage gegen Nicht-Afrikaner zu beantragen.

"Siegerjustiz": Ein neues Dilemma
In dem lichtdurchfluteten Neubau im Strandvorort Scheveningen, der den Internationalen Strafgerichtshof seit 2015 beherbergt, gibt es alles, was zu einem Gericht gehört. Säle, bewaffnete Gerichtsdiener (mit eigens entworfener blauer Uniform), Büros. Nur draußen, an den Tatorten, um die es geht, fehlt etwas Entscheidendes: eine internationale Polizei, die überhaupt Verdächtige nach Den Haag bringen könnte.

Das ist ein heikles Problem. Die Haager Juristen müssen sich darauf verlassen, dass Staaten freundlicherweise von sich aus Verdächtige ausliefern.

Als zum Beispiel der Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, trotz verlorener Wahl 2010 nicht von der Macht ablassen wollte und Unterstützer seiner innenpolitischen Gegner gewaltsam verfolgen ließ, warfen ihn lokale Oppositionskräfte mit Gewalt (und der Unterstützung Frankreichs und der UN) aus dem Präsidentenpalast und lieferten ihn direkt in Den Haag ab. Der Prozess gegen Gbagbo konnte beginnen.

Als die Haager Juristen allerdings laut darüber nachdachten, auch die innenpolitischen Gegner Gbagbos wegen Menschenrechtsverbrechen vor Gericht zu stellen, drohten diese, jegliche Zusammenarbeit mit der Weltjustiz einzustellen. Die Haager Juristen nahmen die Warnung ernst. Denn ohne die Mithilfe der neuen Regierung der Elfenbeinküste hätten sie keinen Zugang mehr zu Beweismitteln – und auch keine Möglichkeit, Zeugen zu kontaktieren. Ein Prozess gegen Gbagbo würde praktisch unmöglich.

So landen die Haager Juristen, deren Unabhängigkeit eine der wichtigsten Errungenschaften des Rom-Statuts war, in der Praxis oft wieder in Abhängigkeiten. Das ist ihr größtes Dilemma. Eigentlich sollte mit der Gründung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs ja gerade die schlechte alte Praxis überwunden werden, in der stets nur Sieger über Besiegte richteten.

Kein Weltgericht für alle
Interner Link:Mehr als 120 Staaten sind dem Internationalen Strafgerichtshof bereits beigetreten. Das ist – aus Haager Sicht – die gute Nachricht. Die größten, bevölkerungsreichsten Staaten der Erde sind aber nicht darunter, so Russland, China, die USA, Indien, und fast alle arabischen Staaten sowie Israel und Iran. Das ist die andere Hälfte der Wahrheit.

Vor allem auf die USA, die mit ihren Soldaten in so vielen Weltregionen operiert wie keine anderer Staat, galt einst als Vorreiter der internationalen Strafjustiz. Erst als es 1998 darum ging, einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof einzurichten, der theoretisch nicht nur Jugoslawen oder Ruander, sondern Angehörige aller Staaten anklagen könnte, änderte sich die Haltung der US-Regierung. Sie wurde erst zurückhaltend, dann offen feindselig. Unter Präsident Barack Obama hatte die USA zwischenzeitlich einen pragmatischen Ansatz erprobt und das Weltstrafgericht in einzelnen Fällen wie etwa Libyen unterstützt. Mit der Politik seines Nachfolgers Donald Trump hat sich die Ablehnung des Internationalen Strafgerichtshofs wieder verhärtet.

Auch Russland – wie die USA einst Mitunterzeichner des Römischen Statuts – hat das Gericht bis heute nicht anerkannt. Im Zuge der Vorermittlungen in der Ukraine und Georgien, bei denen das Land zu den Konfliktparteien gehört, hat Russland vielmehr 2016 erneut erklärt, dem Gericht nicht beitreten zu wollen.

Während die mächtigsten Staaten den Gerichtshof nur von außen betrachten, haben einzelne afrikanische Regierungen zwischenzeitlich schon gedroht, sich aus dem Gerichtshof wieder zurückzuziehen, also den völkerrechtlichen Vertrag zu kündigen, auf dem er basiert. Seine Ankündigung wahr machte bislang nur das ostafrikanische Burundi 2017. Südafrika und Gambia nahmen ihre Drohung rasch wieder zurück.

Bedeutend ist indes der Rückzug eines anderen Staates geworden, der Philippinen. Als der dortige Präsident Rodrigo Duterte mit seiner brutalen Anti-Drogenpolitik im Frühjahr 2018 in den Fokus des Gerichtshofs geriet, kündigte er mit großer Geste die Unterstützung seines Landes für die internationale Justiz auf - "mit sofortiger Wirkung". Rechtswirksam wird der Austritt jedoch erst 2019. Die Ermittlungen gegen ihn laufen also weiter.

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Ronen Steinke für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.

_________________
Bild
Bild Bild Bild Bild
Und sollte ich vergessen haben, jemanden zu beschimpfen, dann bitte ich um Verzeihung!
Johannes Brahms


Nach oben
 Profil Persönliches Album  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: zur Recherche
BeitragVerfasst: Fr 22. Dez 2023, 21:45 
Offline
Administrator
Administrator
Forengott
Forengott
Benutzeravatar

Registriert: So 17. Mär 2013, 14:19
Beiträge: 7987
Bilder: 556
Die UN ordnet Rationierung der Lebensmittelversorgung an, um die "globale Überhitzung" zu bekämpfen

CO2 Klima Tyrannei - Mit dem CO2 Budget in die totale Sklaverei
phpBB [video]


‼ Jetzt wird es aber wirklich Zeit dass man sich ihrer annimmt....‼
DIESE häßliche fette Kröte will uns also Fleisch und Milch verbieten...
Wo sind eigentlich die mit den weißen Westen,
die haben solche doch sonst immer erwischt und aufgeräumt

Die UN ORDNET AN:::
diese Zionisten haben nichts zu melden, die UN muss sofort abgeschafft werden und ihre Mitglieder verhaftet
Dateianhang:
6bf1f661-79d0-431d-9db5-a4bb4d4d71fa_678x381.jpg
6bf1f661-79d0-431d-9db5-a4bb4d4d71fa_678x381.jpg [ 26.24 KiB | 163-mal betrachtet ]


Die Nationen haben die Regierungen der Welt kontrolliert, die Nahrungsmittelversorgung stark zu rationieren, um den Klimawandel zu bekämpfen.Die Vereinten Nationen haben die Regierungen der Welt aufgefordert, die Nahrungsmittelversorgung streng zu rationieren, um den Klimawandel zu bekämpfen.

Diese Forderung stammt von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Der Leiter der FAO, Qu Dongyu, ist ein ehemaliger Funktionär der Kommunistischen Partei Chinas, der zuvor als Vizeminister für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten tätig war.Diese Forderung stammt von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Der Leiter der FAO, Qu Dongyu, ist ein ehemaliger Funktionär der Kommunistischen Partei Chinas, der zuvor als Vizeminister für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten tätig war.

Die UNO, ein nicht gewähltes Gremium, fordert souveräne Nationen auf, ihre Agrarindustrie, insbesondere der Fleisch- und Milchproduktion, streng darauf zu legen, die „ Netto-Null-Ziele“ des Weltwirtschaftsforums (WEF) für die „Agenda 2030“ einzuhalten.Die UNO, ein nicht gewähltes Gremium, fordert souveräne Nationen auf, ihrer Agrarindustrie, insbesondere der Fleisch- und Milchproduktion, strenge Beschränkungen aufzuerlegen, um die " Netto-Null-Ziele " des Weltwirtschaftsforums (WEF) für die "Agenda 2030" einzuhalten.

Am Sonntag veröffentlichte die FAO einen Bericht, in dem sie die politischen Entscheidungsträger aufforderte, die Agrarmärkte erheblich zu verändern, um das globale Agrarsystem mit der grünen Agenda des WEF in Einklang zu bringen.Am Sonntag veröffentlichte die FAO einen Bericht, in dem sie die politischen Entscheidungsträger auffordert, die Agrarmärkte erheblich zu verändern, um das globale Agrarsystem mit der grünen Agenda des WEF in Einklang zu bringen.

Während die FAO behauptet, der Schritt ziele auf die „Rettung des Planeten“ für das „Allgemeinwohl“ ab, gibt es Zweifel an den Motiven der Organisation. Laut Politico wurde FAO-Chef Qu Dongyu wiederholt vorgeworfen, seine Position in der globalen Institution zu nutzen, um Pekings spezifische Interessen zu fördern.Während die FAO behauptet, der Schritt ziele auf die "Rettung des Planeten" für das "Allgemeinwohl" ab, gibt es Zweifel an den Motiven der Organisation. Laut Politico wurde FAO-Chef Qu Dongyu wiederholt vorgeworfen, seine Position in der globalen Institution zu nutzen, um Pekings spezifische Interessen zu fördern.

Das Blatt weist darauf hin, dass Dongyu Themen wie Nahrungsmittelknappheit und globale Hungerkrisen außer Acht gelassen und sich stattdessen darauf konzentriert habe, gegen die Agrarindustrie westlicher Länder vorzugehen.Das Blatt weist darauf hin, dass Dongyu Themen wie Nahrungsmittelknappheit und globale Hungerkrisen außer Acht gelassen und sich stattdessen darauf konzentriert habe, gegen die Agrarindustrie westlicher Länder vorzugehen.

Der FAO-Bericht betont, dass die Bereitstellung gesunder Nahrungsmittel für alle, heute und morgen, von entscheidender Bedeutung ist, ebenso wie die Abstimmung der Transformation der Agrarnahrungsmittelsysteme mit den Klimaschutzmaßnahmen.“Der FAO-Bericht betont, dass die Bereitstellung gesunder Nahrungsmittel für alle, heute und morgen, von entscheidender Bedeutung ist, ebenso wie die Abstimmung der Transformation der Agrarnahrungsmittelsysteme mit den Klimaschutzmaßnahmen".

In dem Bericht heißt es weiter, dass die Agrarnahrungsmittelsysteme auf die Bedürfnisse der Lebensmittelsicherheit und der Ernährung ausgerichtet sein sollten, aber auch zahlreiche Maßnahmen enthalten, die auf die Ziele des Klimaschutzes, der Anpassung und der Widerstandsfähigkeit ausgerichtet sind.In dem Bericht heißt es weiter, dass die Agrarnahrungsmittelsysteme auf die Bedürfnisse der Lebensmittelsicherheit und der Ernährung ausgerichtet sein sollten, aber auch zahlreiche Maßnahmen enthalten, die auf die Ziele des Klimaschutzes, der Anpassung und der Widerstandsfähigkeit ausgerichtet sind.

Der Bericht schlägt vor, dass die Klimaagenda Klimafinanzierungen mobilisieren könnte, um das Potenzial dieser Systeme zu erschließen und ihre Transformation voranzutreiben.Der Bericht schlägt vor, dass die Klimaagenda Klimafinanzierungen mobilisieren könnte, um das Potenzial dieser Systeme zu erschließen und ihre Transformation voranzutreiben.

Der Bericht behauptet, dass Menschen in wohlhabenderen Ländern von einem reduzierten Fleischkonsum „profitieren“ können, da die FAO davon ausgeht, dass dies die Gesundheit der Bürger verbessert und im Kampf gegen den Klimawandel hilft. Auf der anderen Seite würden ärmere Länder angeblich von einem erhöhten Proteinkonsum profitieren.Der Bericht behauptet, dass Menschen in wohlhabenderen Ländern von einem reduzierten Fleischkonsum "profitieren" können, da die FAO davon ausgeht, dass dies die Gesundheit der Bürger verbessert und im Kampf gegen den Klimawandel hilft. Auf der anderen Seite würden ärmere Länder angeblich von einem erhöhten Proteinkonsum profitieren.

Um die bessere Landwirtschaft mit den Klimazielen in Einklang zu bringen, schlägt der Bericht vor, „die Produktivität zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen pro Produkteinheit durch eine bessere, an bestehende und künftige Klimabedingungen angepasste Tierzucht zu verringern“.Um die Landwirtschaft besser mit den Klimazielen in Einklang zu bringen, schlägt der Bericht vor, "die Produktivität zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen pro Produkteinheit durch eine bessere, an bestehende und künftige Klimabedingungen angepasste Tierzucht zu verringern".

Ein UN-Insider hat jedoch erklärt, dass die Beamten der Organisation wissen, dass Dongyu Chinas Agenda verfolgt, während er öffentlich behauptet, den Klimawandel zu bekämpfen. „Niemand nimmt ihn wirklich ernst: Es liegt nicht an ihm, sondern an China“, sagte ein ehemaliger UN-Beamter gegenüber Politico und fügte hinzu, man glaube, dass Dongyu keine einzige Entscheidung treffen würde, ohne sich vorher mit Peking zu beraten.Ein UN-Insider hat jedoch erklärt, dass die Beamten der Organisation wissen, dass Dongyu Chinas Agenda verfolgt, während er öffentlich behauptet, den Klimawandel zu bekämpfen. "Niemand nimmt ihn wirklich ernst: Es liegt nicht an ihm, sondern an China", sagte ein ehemaliger UN-Beamter gegenüber Politico und fügte hinzu, man glaube, dass Dongyu keine einzige Entscheidung treffen würde, ohne sich vorher mit Peking zu beraten.

Der Bericht fordert die politischen Entscheidungsträger auf, „den Viehbestand so zu verändern, dass er nicht nur den Ernährungsbedürfnissen, sondern auch den ökologischen Möglichkeiten und nachhaltig entspricht“.Der Bericht fordert die politischen Entscheidungsträger auf, "den Viehbestand so zu verändern, dass er nicht nur den Ernährungsbedürfnissen, sondern auch den ökologischen Möglichkeiten und Beschränkungen entspricht".

Die FAO besteht darauf, dass die Länder Maßnahmen ergreifen sollten, um die Fleischproduktion von großen Nutztieren, wie z. B. Kühen, wegzubringen.Die FAO besteht darauf, dass die Länder Maßnahmen ergreifen sollten, um die Fleischproduktion von großen Nutztieren, wie z. B. Kühen, wegzubringen.

Der Bericht fordert auch eine Politik, die „das Verbraucherverhalten in Bezug auf die Portionsgröße verändert und zu verantwortungsvollen Entscheidungen von Lebensmittelverkäufern und Verbrauchern anregt“.Der Bericht fordert auch eine Politik, die "das Verbraucherverhalten in Bezug auf die Portionsgröße ändert und zu verantwortungsvollen Entscheidungen von Lebensmittelverkäufern und Verbrauchern anregt".

Darüber hinaus schlägt der Bericht vor, dass die Länder „die Steuern und Subventionen für Lebensmittel und Getränke ändern sollten, um den Verbrauchern eine wirtschaftliche und rationale Entscheidungsgrundlage für einen Wechsel zu bieten.“Darüber hinaus schlägt der Bericht vor, dass die Länder "die Steuern und Subventionen für Lebensmittel und Getränke ändern sollten, um den Verbrauchern eine wirtschaftliche und rationale Entscheidungsgrundlage für einen Wechsel zu bieten."

Die FAO schließt mit der Behauptung, dass die Viehzucht direkt für 26 % aller durch die Landwirtschaft verursachten „Emissionen“ verantwortlich ist, die ohne umfassende staatliche Maßnahmen bis 2050 um 40 % ansteigen könnten.Die FAO schließt mit der Behauptung, dass die Viehzucht direkt für 26 % aller durch die Landwirtschaft verursachten "Emissionen" verantwortlich ist, die ohne umfassende staatliche Maßnahmen bis 2050 um 40 % ansteigen könnten.

Der neue FAO-Bericht ist der erste von drei Berichten, die von der Organisation veröffentlicht werden. Die nächsten beiden Berichte werden auf den bevorstehenden UN-Klimagipfeln COP29 und COP30 veröffentlicht, wie es im Text heißt.Der neue FAO-Bericht ist der erste von drei Berichten, die von der Organisation veröffentlicht werden. Die nächsten beiden Berichte werden auf den bevorstehenden UN-Klimagipfeln COP29 und COP30 veröffentlicht, wie es im Text heißt.

Der COP29-Bericht wird sich auf die Erstellung regionaler Zeitpläne zur Umgestaltung des globalen Agrarsystems konzentrieren.Der COP29-Bericht wird sich auf die Erstellung von regionalen Fahrplänen zur Umgestaltung des globalen Agrarsystems konzentrieren.

Der COP30-Bericht wird detaillierte Pläne für bestimmte Länder sowie Systeme zur Emissionsüberwachung und Rechenschaftspflicht enthalten.Der COP30-Bericht wird detaillierte Pläne für bestimmte Länder sowie Systeme zur Emissionsüberwachung und Rechenschaftspflicht enthalten.

Ich bin fest entschlossen, die Verbrechen der globalistischen Elite weiterhin aufzudecken. Abonniert meinen Kanal und verbreitet bitte meine Inhalte, denn nur gemeinsam können wir die dystopische Zukunft abwenden, die die „Elite“ für uns geplant hat.Ich bin fest entschlossen, die Verbrechen der globalistischen Elite weiterhin aufzudecken. Abonniert meinen Kanal und verbreitet bitte meine Inhalte, denn nur gemeinsam können wir die dystopische Zukunft abwenden, die die “Elite” für uns geplant hat.



Diese Forderung stammt von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Der Leiter der FAO, Qu Dongyu, ist ein ehemaliger Funktionär der Kommunistischen Partei Chinas, der zuvor als Vizeminister für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten tätig war.

Quelle Quelle: : UN befiehlt Regierung, Lebensmittelversorgung zu rationieren, um „globales Kochen zu bekämpfen“UN Orders Govt’s To Ration Food Supply To ‘Fight Global Boiling’



https://wahrheitsiegt.substack.com/p/die-un-ordnet-ra..
https://www.youtube.com/channel/UCqmh0W ... qxzpH5LAGg

_________________
Bild Bild Bild Bild
„Verunglimpfungen sind für den, der sie ausspricht, schimpflicher als für den, dem sie gelten“. :jahaaa
(Plutarch von Chäronea)


Nach oben
 Profil Persönliches Album  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 5 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de