"Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus?"
Man achte auf den Geltungsbereich. Gilt die StVO auf der ganzen Welt und dürfen Waffen-SS SS-Verfügungstruppen und SS-Wachverbände auf der ganzen Welt die Straßen benutzen?
Nur die Wehrmacht hat kapituliert! Und nun viel Spaß bei der StVO.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bis 1988 durfte die Waffen-SS, SS-Verfügungstruppen und SS-Wacherbände über deutsche Straßen fahren.
StVO § 69 Geltungsbereich „Diese Verordnung ist auf den gesamten Straßenverkehr anzuwenden,, soweit nicht für den Verkehr auf Kraftfahrbahnen oder für einzelne Verkehrsarten, insbesondere für für den Schienenverkehr, Sonderrechte gilt. Sie enthält zusammen mit der Verordnung über das verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung) vom 13.November 1937 (Reichsgesetzbl. I Seite 1179) die ausschließliche Regelung des Straßenverkehrs.“
StVO § 70 Ausnahmen (1) „Ausnahmen von den Vorschhriften der §§ 32 bis 36, auch in Verbindung mit § 63 und der §§ 62´und 65 können allgemein oder für bestimmte einzelne Fälle die höheren Verwaltungsbehörden, Ausnahmen von allen Vorschriften dieser Verordnung der Reichsverkehrsminister oder von im benannten Stellen genehmigen. Vor Genehmigung einer Ausnahme von den §§ 32, 34 bis 36 und einer allgemeinen Provinz Ausnahme von § 65 sind die obersten Straßenbehörden der Länder oder preußischen Provinzen, wo noch nötig, auch die Straßenbaupflichtigen zu hören. Der örtliche Geltungsbereich jeder Ausnahme ist festzulegen.“
(2) „Die Wehrmacht, die Polizei, die Feuerwehr, der Grenzaufsichtsdienst sowie die SS-Verfügungstruppen und SS-Wachverbände sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit es die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben erfordert.“
|