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Ungelesener BeitragVerfasst: Fr 16. Okt 2020, 10:02 
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128 - Alois Irlmaier (30), Horoskop und Aktuelles

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Anmerkung: bei min 6:24 muß es heißen
"... sich irrtümlich als zukünftige Herrscher wähnend"


http://www.blick-punkt.com/mobile-rauml ... -massgabe/


Mobile Raumluftreiniger sollen Virenlast in Schulen verringern: „AHA“-Regel wird zur „AHA-L“-Maßgabe
06.10.2020
Berlin/München — Abstandhalten, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken und Lüftungen sollen diesen Herbst und Winter die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verringern. Neue COVID-19-Fälle, regional schlagzeilenträchtige Quarantäne-Maßnahmen und die bevorstehenden Herbstferien rücken die Schulen in den Mittelpunkt dieser „AHA-L“-Maßgabe. So fordert Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erhöhte Anstrengungen, um den Schulbetrieb sicherzustellen: Alle Beteiligten sollten sich beim Präsenzunterricht in Klassenräumen diszipliniert verhalten. Zugleich unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) die Träger der Schulen mit einem Gesamtvolumen von 37 Millionen Euro bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum „infektionsschutzgerechten Lüften“. Betroffen im Freistaat: circa 86.000 Klassen- und Fachräume sowie Lehrerzimmer in rund 6.000 Schulen.

„Präsenzunterricht soll auch in Zukunft das Normalereignis in Deutschland bleiben“, betont die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Kabinett Merkel IV, Anja Karliczek (CDU). Deshalb müsse bereits beim Verdacht auf eine COVID-19-Infektion in einer Klasse „rasch und entschieden reagiert werden“, um eine Schulschließung zu vermeiden. Möglicherweise vom „Virusgeschehen“ betroffene Kinder müssten „schnellstens in Quarantäne gehen und dann auch getestet werden“. Das würde den Lehrkräften verständliche Sorgen vor einer Infektion nehmen, meint Karliczek. Und sobald ein Impfstoff verfügbar sei, sollten sich Lehrer wegen der Vielzahl an Kontakten in der Schule mit als Erste gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können. Dies hülfe, den für die Gesellschaft so wichtigen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.

Zuvor muss jedoch das Infektionsrisiko in Klassenräumen verringert werden, sprich: Die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel als Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist einzudämmen. Erreicht werden soll dies dem Umweltbundesamt (UBA) zufolge durch „hybride Lüftung“, die hygienisch und technisch zum Standard in Unterrichtsgebäuden werden soll: Dabei wird eine Grundlüftung mittels Raumlufttechnische Anlage (RLT) flankiert durch infektionsschutzgerechtes Lüften.

„AHA“ wird zu „AHA-L“
„Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu“, erklärt der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Prof. Dr. Michael Piazolo (Freie Wähler). Er formuliert griffig: „Aus der bewährten AHA-Formel – Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken – wird nun AHA-L.“ Piazolo zufolge ist Lüften „nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen“ ein wichtiges Element, um Infektionen vorzubeugen. Das Förderprogramm des StMUK werde den Schulaufwandsträgern „schnell und unbürokratisch“ dabei helfen, die Gebäude adäquat auszurüsten: Gefördert werde die Beschaffung von CO2-Sensoren für jeden Klassen- und Fachraum (bis zu 150 Euro pro Sensor) sowie von mobilen Raumluftreinigern mit Filtern (bis zu 3.500 Euro pro Gerät). Sie seien geeignet für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT gelüftet werden könnten.

Der Bayerische Philologenverband (bpv) begrüßt die angekündigten Investitionen zur Verbesserung der Innenraumhygiene in Klassenzimmern, mahnt jedoch zur Eile. Das Ziel der Verringerung der Virenlast durch Luftaustausch kann nach den Worten des bpv-Vorsitzenden Michael Schwägerl zwar nur durch den Einbau von RLT erreicht werden. „Wegen der Planungen und Ausführungen ist das aber zu spät für die kommende Heizperiode, die Zeit drängt jetzt.“ Deshalb kämen kurzfristig nur sachgerechtes Lüften und mobile Raumluftreiniger in Frage. Dafür empfiehlt der bpv ein zweistufiges Vorgehen: Erstens müssten die Sachaufwandsträger dringend bestehende bauliche Mängel beseitigen und zweitens müssten CO2-Messgeräte die Lüftungsleistung in allen Schulräumen erfassen. „Wenn bereits jetzt klar ist, dass keine Belüftung möglich ist, sollten sofort Raumluftreiniger zum Einsatz kommen“, unterstreicht Schwägerl. Dieses Vorgehen stelle sicher, dass die „AHA“-Regel durch das Lüften ergänzt werde, mithin zur „AHA-L“-Maßgabe wird.

Richtschnur fürs Lüften
Die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am UBA empfiehlt eine möglichst hohe Frischluftzufuhr als wirksamste Methode, um potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. Für Klassenraumgrößen von circa 60 bis 75 Kubikmetern und einer Schüleranzahl von üblicherweise 20 bis 30 Kindern je Klasse nennt das IRK eine Daumenregel: In jeder Unterrichtspause muss intensiv bei weit geöffneten Fenstern gelüftet werden. Bei Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer ist auch während des Unterrichtes zu lüften. Dabei ist auf Querlüftung zu achten, damit die Lüftung nicht zu einer Verbreitung potenziell infektiöser Aerosole in andere Räume führt. CO2-Sensoren könnten helfen, die Lüftungsnotwendigkeit rasch zu erkennen. Und vorhandene RLT sollten möglichst durchgehend laufen. Sofern Personen krankheitsbedingt niesen und husten, sollte unmittelbar (stoß-)gelüftet werden. Gleiches gelte zu Hause und im Büro.

Für alle Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in öffentlicher und privater Trägerschaft sowie für die Mittagsbetreuung gilt der sogenannte „Rahmenhygieneplan Schulen“ (Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 2. Oktober 2020. Danach ist gleichlautend zum IRK durch vollständig geöffnete Fenster eine Stoß- oder Querlüftung mindestens alle 45 Minuten für wenigstens fünf Minuten vorzunehmen. Sei dies nicht möglich, müsse durch das Öffnen von Türen und eine längere Lüftungszeit für ausreichenden Luftaustausch gesorgt werden. Grundsätzlich sollten RLT mit möglichst hohem Frischluftanteil betrieben werden.

Erkältung unwahrscheinlich
„An den Schulen wird die AHA-Regel bereits erfolgreich praktiziert“, erläutert Schwägerl. „Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler halten sich an die Regeln und nehmen viele Einschränkungen in Kauf, damit der Präsenzunterricht weiterhin möglich ist. Jetzt muss noch für dauerhaft frische Luft in den Klassenzimmern gesorgt werden“, so der Studiendirektor. Die im Volksglauben verbreitete Sorge, kalte Außenluft führe zu Erkältungen, entkräftet der bayerische Landesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V., Dr. Bernhard Junge-Hülsing. Vielmehr sorge Stoßlüften für schnellen Luftaustausch und geringe Viruskonzentration. Junge-Hülsing zufolge würden Räume mit durchschnittlich 23°C auf eine viel zu hohe Temperatur gebracht, während der Mensch problemlos mit 18°C bis 19°C zurechtkäme. „Es ist dann so, dass man eben nicht mehr mit einem T-Shirt da sitzen kann, sondern mit einem Pullover“, sagt der HNO-Arzt.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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Trump!

HR2881 - Secure 5G and Beyond Act von 2020
116. Kongress (2019-2020) | Benachrichtigungen erhalten
RECHNUNGÜbersicht ausblenden
Sponsor: Abgeordneter Spanberger, Abigail Davis [D-VA-7] (vorgestellt am 21.05.2019)
Ausschüsse: Haus - Energie und Handel; Auswärtige Angelegenheiten
Ausschusssitzungen: 30.10.19 10:00 Uhr 27.09.19 9:30 Uhr
Ausschussberichte: H. Rept. 116-369
Letzte Aktion: Senat - 01/09/2020 Eingegangen im Senat. Zweimal lesen. Platziert im Legislativkalender des Senats unter Allgemeine Anordnungen.
Appellstimmen: Es gab 1 namentliche Abstimmung
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Diese Rechnung hat den Status Passed HouseHier sind die Schritte für den Status der Gesetzgebung:
EingeführtPassed HouseSenat bestandenAn den PräsidentenWurde Gesetz
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Text: HR2881 - 116. Kongress (2019-2020)Alle Informationen (außer Text)


116. KONGRESS
2. Sitzung
HR 2881

Fordern Sie den Präsidenten auf, eine Strategie zu entwickeln, um die Sicherheit der mobilen Telekommunikationssysteme und -infrastruktur der nächsten Generation in den Vereinigten Staaten zu gewährleisten und Verbündete und strategische Partner bei der Maximierung der Sicherheit der mobilen Telekommunikationssysteme, der Infrastruktur und der Software der nächsten Generation und für andere zu unterstützen Zwecke.

IM SENAT DER VEREINIGTEN STAATEN
9. Januar 2020
Empfangen; zweimal lesen und in den Kalender eintragen

EIN AKT
Fordern Sie den Präsidenten auf, eine Strategie zu entwickeln, um die Sicherheit der mobilen Telekommunikationssysteme und -infrastruktur der nächsten Generation in den Vereinigten Staaten zu gewährleisten und Verbündete und strategische Partner bei der Maximierung der Sicherheit der mobilen Telekommunikationssysteme, der Infrastruktur und der Software der nächsten Generation und für andere zu unterstützen Zwecke.

Sei es vom Senat und vom Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika im Kongress verabschiedet,

ABSCHNITT 1. KURZTITEL .

Dieses Gesetz kann als „Secure 5G and Beyond Act of 2020“ bezeichnet werden.

SEC. 2. STRATEGIE ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT VON DRAHTLOSEN KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN UND -INFRASTRUKTUREN DER NÄCHSTEN GENERATION .

(a) Geeignete Kongressausschüsse Definiert . - In diesem Gesetz bedeutet der Begriff „geeignete Kongressausschüsse“:

(1) der ausgewählte Geheimdienstausschuss, der Ausschuss für Handel, Wissenschaft und Verkehr, der Ausschuss für auswärtige Beziehungen, der Ausschuss für Streitkräfte und der Ausschuss für innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten des Senats; und

(2) der Ständige Auswahlausschuss für Geheimdienste, der Ausschuss für Energie und Handel, der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuss für Streitkräfte und der Ausschuss für innere Sicherheit des Repräsentantenhauses.

(b) Strategie Erforderlich . - Spätestens 180 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes hat der Präsident in Absprache mit dem Vorsitzenden der Federal Communications Commission, dem Handelsminister, dem stellvertretenden Handelsminister für Kommunikation und Information; Der Minister für innere Sicherheit, der Direktor des Nationalen Geheimdienstes, der Generalstaatsanwalt, der Außenminister, der Energieminister und der Verteidigungsminister entwickeln und unterbreiten im Einklang mit dem Schutz der nationalen Sicherheitsinformationen die entsprechenden Ausschüsse des Kongresses eine Strategie -

(1) Gewährleistung der Sicherheit von drahtlosen Kommunikationssystemen und -infrastrukturen der 5. und künftigen Generation in den Vereinigten Staaten;

(2) Unterstützung der Verbündeten des gegenseitigen Verteidigungsvertrags der Vereinigten Staaten, der strategischen Partner der Vereinigten Staaten und anderer Länder, wenn dies im Sicherheits- und strategischen Interesse der Vereinigten Staaten liegt, bei der Maximierung der Sicherheit der drahtlosen Kommunikationssysteme der 5. und künftigen Generation und Infrastruktur in ihren Ländern; und

(3) Schutz der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in den USA, der Privatsphäre der Verbraucher in den USA sowie der Integrität und Unparteilichkeit von Normungsgremien und -prozessen im Zusammenhang mit drahtlosen Kommunikationssystemen und -infrastrukturen der 5. und zukünftigen Generation.

(c) Bezeichnung . - Die gemäß Unterabschnitt (b) entwickelte Strategie wird als „Nationale Strategie zur Sicherung der drahtlosen Kommunikation zwischen 5G und der nächsten Generation“ (in diesem Gesetz als „Strategie“ bezeichnet) bezeichnet.

(d) Elemente . - Die Strategie stellt einen gesamtstaatlichen Ansatz dar und umfasst Folgendes:

(1) Eine Beschreibung der Bemühungen zur Erleichterung der Einführung der drahtlosen Kommunikation in der 5. und künftigen Generation im Inland.

(2) Eine Beschreibung der Bemühungen zur Bewertung der Risiken und zur Ermittlung der zentralen Sicherheitsprinzipien der drahtlosen Kommunikationsinfrastruktur der 5. und zukünftigen Generationen.

(3) Eine Beschreibung der Bemühungen, Risiken für die Vereinigten Staaten und die nationale Sicherheit während der Entwicklung und Bereitstellung der drahtlosen Kommunikationsinfrastruktur der 5. und zukünftigen Generation weltweit anzugehen.

(4) Eine Beschreibung der Bemühungen zur Förderung einer verantwortungsvollen globalen Entwicklung und Bereitstellung von drahtloser Kommunikation der 5. und zukünftigen Generation, unter anderem durch ein solides internationales Engagement, eine Führungsrolle bei der Entwicklung internationaler Standards und Anreize für die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes für sichere drahtlose Kommunikationsinfrastrukturoptionen der 5. und zukünftigen Generation .

(e) Öffentliche Konsultation . - Bei der Ausarbeitung der Strategie konsultiert der Präsident relevante Gruppen, die Verbraucher oder das öffentliche Interesse vertreten, Kommunikationsanbieter des privaten Sektors sowie Entwickler von Kommunikationsinfrastruktur und Systemausrüstung.

SEC. 3. STRATEGIEUMSETZUNGSPLAN .

Spätestens 180 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes erstellt der Präsident einen Umsetzungsplan für die Strategie (in diesem Gesetz als „Strategieumsetzungsplan“ bezeichnet), der mindestens Folgendes umfasst ::

(1) Eine Beschreibung der nationalen und wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von drahtlosen Kommunikationssystemen und -infrastrukturen der 5. und zukünftigen Generation.

(2) Identifizierung und Bewertung potenzieller Sicherheitsbedrohungen und Schwachstellen für Infrastruktur, Ausrüstung, Systeme, Software und virtualisierte Netzwerke, die drahtlose Kommunikationssysteme, Infrastrukturen und unterstützende Technologien der 5. und zukünftigen Generation unterstützen. Die Bewertung umfasst nach Möglichkeit eine umfassende Bewertung des gesamten Spektrums der Bedrohungen und einzigartigen Sicherheitsherausforderungen für drahtlose Kommunikationssysteme und -infrastrukturen der 5. und künftigen Generation sowie Maßnahmen, die von öffentlichen und privaten Stellen zur Minderung ergriffen werden können diese Bedrohungen.

(3) Eine Bewertung der verfügbaren inländischen Lieferanten von drahtlosen Kommunikationsgeräten der 5. und zukünftigen Generation sowie anderer Lieferanten in Ländern, die Verbündete der gegenseitigen Verteidigung oder strategische Partner der Vereinigten Staaten sind, und eine Strategie zur Bewertung ihrer Fähigkeit, die 5. Generation und zukünftige Generationen zu produzieren und zu liefern drahtlose Kommunikationssysteme und Infrastruktur.

(4) Ermittlung, wo Sicherheitslücken in den Verbündeten des US-amerikanischen Innen- oder Gegenseitigkeitsabkommens und der strategischen Partner-Lieferkette für Kommunikationsausrüstung für drahtlose Kommunikationssysteme und -infrastrukturen der 5. und zukünftigen Generation bestehen.

(5) Ermittlung von Anreizen und politischen Optionen zur Schließung oder Verringerung von Sicherheitslücken, die gemäß Absatz (4) in der heimischen Industriebasis der Vereinigten Staaten festgestellt wurden, einschließlich Forschung und Entwicklung in Bezug auf kritische Technologien und Personalentwicklung in drahtlosen Kommunikationssystemen der 5. und zukünftigen Generation und Infrastruktur.

(6) Ermittlung von Anreizen und politischen Optionen für die Nutzung der Lieferanten von Kommunikationsgeräten durch Verbündete des gegenseitigen Verteidigungsvertrags, strategische Partner und andere Länder, um sicherzustellen, dass die Privatindustrie in den Vereinigten Staaten über angemessene Quellen für sichere, effektive und zuverlässige 5. und zukünftige Generationen verfügt drahtlose Kommunikationssysteme und Infrastrukturausrüstung.

(7) Ein Plan für das diplomatische Engagement mit Verbündeten des gegenseitigen Verteidigungsvertrags, strategischen Partnern und anderen Ländern zum Austausch von Informationen und Erkenntnissen über Sicherheitsrisiken in Bezug auf drahtlose Kommunikationssysteme und Infrastrukturausrüstung der 5. und zukünftigen Generation sowie zur Zusammenarbeit bei der Minderung dieser Risiken.

(8) Ein Plan für die Zusammenarbeit mit Entwicklern von Kommunikationsinfrastrukturen und -systemen des privaten Sektors sowie Eigentümern und Betreibern kritischer Infrastrukturen, die in kritischer Abhängigkeit von Kommunikationsinfrastrukturen stehen, um Informationen und Erkenntnisse über drahtlose Kommunikationssysteme und Standards für Infrastrukturgeräte der 5. und zukünftigen Generation auszutauschen und Plattformen zu sichern .

(9) Ein Plan für die Zusammenarbeit mit Entwicklern von Kommunikationsinfrastrukturen und Systemausrüstungen des privaten Sektors, um die größtmögliche Beteiligung von Einrichtungen des öffentlichen und privaten Sektors aus den USA an Normungsgremien im Zusammenhang mit solchen Standards für System- und Infrastrukturausrüstungen zu fördern.

(10) Ein Plan für ein diplomatisches Engagement mit Verbündeten des gegenseitigen Verteidigungsvertrags, strategischen Partnern und anderen Ländern, um Informationen und Erkenntnisse über Standards für drahtlose Kommunikationssysteme und Infrastrukturausrüstung der 5. und zukünftigen Generation auszutauschen, um maximale Interoperabilität, Wettbewerbsfähigkeit, Offenheit und sichere Plattformen zu fördern.

(11) Ein Plan für ein diplomatisches Engagement mit Verbündeten des gegenseitigen Verteidigungsvertrags, strategischen Partnern und anderen Ländern, um Informationen und Erkenntnisse über die drahtlose Kommunikationsinfrastruktur und Systemausrüstung der 5. und künftigen Generation in Bezug auf die Normungsgremien für solche Systeme und Infrastrukturausrüstung auszutauschen Förderung maximaler Transparenz, Offenheit, Unparteilichkeit, Integrität und Neutralität.

(12) Ein Plan für gemeinsame Testumgebungen mit Verbündeten des gegenseitigen Verteidigungsvertrags, strategischen Partnern und anderen Ländern, um einen vertrauenswürdigen Marktplatz für drahtlose Kommunikationssysteme und Infrastrukturgeräte der 5. und zukünftigen Generation zu gewährleisten.

(13) Ein Plan für Forschung und Entwicklung der Bundesregierung in enger Partnerschaft mit vertrauenswürdigen Lieferanten, Verbündeten des gegenseitigen Verteidigungsvertrags, strategischen Partnern und anderen Ländern, um die Führungsrolle der Vereinigten Staaten bei drahtlosen Kommunikationssystemen und -infrastrukturen der 5. und zukünftigen Generation zu erreichen und aufrechtzuerhalten Sicherheit, einschließlich der Entwicklung einer fortlaufenden Fähigkeit zur Identifizierung von Sicherheitslücken in drahtlosen Kommunikationssystemen der 5. und zukünftigen Generation.

(14) Optionen zur Ermittlung und Minderung der Sicherheitsrisiken von drahtlosen Kommunikationssystemen und -infrastrukturen der 5. und künftigen Generation, die Sicherheitslücken oder Sicherheitslücken aufweisen oder Geräte aus betroffenen Ländern verwenden und die bereits in den USA installiert wurden Systeme und Infrastruktur von Verbündeten des gegenseitigen Verteidigungsvertrags, strategischen Partnern und anderen Ländern, wenn dies im Sicherheitsinteresse der Vereinigten Staaten liegt.

(15) Eine Beschreibung der Rollen und Verantwortlichkeiten der zuständigen Exekutivagenturen und der Interagentenmechanismen zur Koordinierung der Umsetzung der Strategie gemäß Abschnitt 4 Buchstabe d.

(16) Ermittlung der wichtigsten diplomatischen, entwicklungspolitischen, nachrichtendienstlichen, militärischen und wirtschaftlichen Ressourcen, die zur Umsetzung der Strategie erforderlich sind, einschließlich spezifischer Haushaltsanträge.

(17) Erforderlichenfalls eine Beschreibung dieser gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahmen, die zur Durchführung der Strategie erforderlich sind.

SEC. 4. EINSCHRÄNKUNGEN UND BRIEFINGS .

(a) Einschränkungen. -

(1) I N GENERAL.-Strategie und die Umsetzung Strategieplan umfasst nicht eine Empfehlung oder einen Vorschlag zu verstaatlichen 5. oder künftige Generationen drahtlose Kommunikationssysteme oder Infrastruktur.

(2) R ULE VON CONSTRUCTION.-Nichts in diesem Gesetz soll die Behörde oder die Fähigkeit einer Exekutive Agentur einschränken werden.

(b) Öffentliche Stellungnahme . - Spätestens 60 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes ersucht der Präsident um eine öffentliche Stellungnahme zur Entwicklung und Umsetzung des Strategieumsetzungsplans.

(c) Unterrichtung. -

(1) I N GENERAL.-Spätestens 21 Tage nach dem Tag , an dem der Strategieumsetzung Plan abgeschlossen ist, ordnet der Präsident die entsprechenden Vertreter der Exekutive Agenturen in der Formulierung der Strategie und Strategieumsetzung Plan beteiligt lenken die zu schaffen , geeignete Komitees des Kongresses ein Briefing über die Umsetzung der Strategie.

(2) U NCLASSIFIED SETTING. - Das Briefing nach Absatz (1) wird so weit wie möglich in einer nicht klassifizierten Einstellung abgehalten.

(d) Umsetzung . - Die nationale Telekommunikations- und Informationsverwaltung muss in Abstimmung mit anderen relevanten Exekutivagenturen -

(1) Umsetzung der Strategie;

(2) die Kongressausschüsse über die Fortschritte bei der Umsetzung auf dem Laufenden halten; und

(3) keine Vorschläge oder Empfehlungen mit von der Kommission lizenzierten Frequenzen umsetzen, es sei denn, die Umsetzung dieser Vorschläge oder Empfehlungen wird zuerst von der Kommission genehmigt.

(e) Form . - Die Strategie und der Strategieumsetzungsplan sind den zuständigen Kongressausschüssen in nicht klassifizierter Form vorzulegen, können jedoch einen klassifizierten Anhang enthalten.

Hat das Repräsentantenhaus am 8. Januar 2020 bestanden.


116. KONGRESS
2. Sitzung
HR 2881

Fordern Sie den Präsidenten auf, eine Strategie zu entwickeln, um die Sicherheit der mobilen Telekommunikationssysteme und -infrastruktur der nächsten Generation in den Vereinigten Staaten zu gewährleisten und Verbündete und strategische Partner bei der Maximierung der Sicherheit der mobilen Telekommunikationssysteme, der Infrastruktur und der Software der nächsten Generation und für andere zu unterstützen Zwecke.
9. Januar 2020


http://www.congress.gov/bill/116th-cong ... /2881/text




Sie bringen sich selber um:

https://www.bitchute.com/video/ucQB9keu52Au/

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Und sollte ich vergessen haben, jemanden zu beschimpfen, dann bitte ich um Verzeihung!
Johannes Brahms


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