Registriert: So 17. Mär 2013, 14:19 Beiträge: 8153 Bilder: 556
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Habe das im Creifeld's Rechtwörterbuch von 1986 nicht gefunden. (unter archive.org). Das steht drin:
...Das ‚‚ für die Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. 5. 1949 (BGBl. 1) ist die >Verfassung der BRep. Es wurde auf Grund von Vorarbeiten eines von der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder bestellten Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Verfassungskonvent) vom —Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und am 8.5. 1949 beschlossen. Die >Besatzungsmächte genehmigten es unter gewissen Vorbehalten (>Vorbehalte der Alliierten) am 12. 5. 1949; in der Folgezeit wurde es in den Ländern (außer Bayern) angenommen. Das GG wurde am 23.5. 1949 verkündet (BGBl. 1949 S.1) und trat am 25.5. 1949 in Kraft. Der Begriff „GG“ will nichts anderes besagen als Verfassung; er wurde gewählt, um den provisorischen Charakter der BRep. zu dokumentieren...
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