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 Betreff des Beitrags: 60 Jahre Élysée-Vertrag
Ungelesener BeitragVerfasst: Di 31. Dez 2024, 00:49 
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60 Jahre Élysée-Vertrag [fr]



Vor 60 Jahren, am 22. Januar 1963, wurde zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland der Élysée-Vertrag geschlossen. Nach jahrzehntelangen Konflikten und Rivalitäten setzten die beiden Länder damit ein Zeichen der Aussöhnung und schafften die Grundlage für eine enge bilaterale Zusammenarbeit im Dienste der europäischen Integration.
60 Jahre Élysée-Vertrag
von Botschaft Frankreich

Was genau beinhaltet der Vertrag, welche konkreten Vorteile bietet er beiden Ländern und wie beeinflusst er die deutsch-französische Freundschaft?

Weshalb heißt es, dass durch den Elysée-Vertrag die Aussöhnung besiegelt wurde?
Warum handelt es sich um einen Vertrag?
Wieso wird der Elysée-Vertrag als Fundament der deutsch-französischen Freundschaft bezeichnet?
Mit dem Elysée-Vertrag wurde ebenfalls das DFJW ins Leben gerufen, worum genau handelt es sich dabei?
Wie wurde die politische Dimension des Elysée-Vertrags konkret umgesetzt?

Weshalb heißt es, dass durch den Elysée-Vertrag die Aussöhnung besiegelt wurde?

Der 18 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg unterzeichnete Elysée-Vertrag ist das Ergebnis der Annäherung zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und Staatspräsident Charles de Gaulle. Sie beide waren Gegner des Nazi-Regimes und wünschten nunmehr, dem einstigen Feind die Hand zu reichen. Mit diesem Vertrag beschlossen die beiden Unterzeichner, eine neue Beziehung aufzubauen und somit eine dauerhafte Freundschaft zu besiegeln.
Warum handelt es sich um einen Vertrag?

General de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer zogen es vor, einen Vertrag und nicht nur eine einfache Erklärung zu unterzeichnen. Ihr Ziel war es, so ein langfristiges Engagement einzugehen, das über eventuelle Politikwechsel hinausgeht, und eine systematische und institutionelle Zusammenarbeit unserer beiden Länder zu erreichen.
Wieso wird der Elysée-Vertrag als Fundament der deutsch-französischen Freundschaft bezeichnet?

Für die Unterzeichner war es wichtig, dass der Vertrag nicht nur ein Abkommen zwischen Staatschefs bleibt, sondern dass die Bürger der beiden Länder miteinbezogen werden, miteinander sprechen und sich so gegenseitig kennen- und schätzen lernen. Einer Zu den Erfolgen des Vertrags gehört die starke Annäherung zwischen den beiden Ländern. Diese findet in der Unterzeichnung von über 2300 Städte- und Gemeindepartnerschaften sowie in einer Vielzahl von zivilbürgerlichen Initiativen ihren Ausdruck.
Mit dem Elysée-Vertrag wurde ebenfalls das DFJW ins Leben gerufen, worum genau handelt es sich dabei?

Mit dem Ziel, die Beziehung zwischen den jungen Menschen beider Länder zu stärken, wurde durch den Vertrag die Schaffung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW, Office franco-allemand pour la jeunesse (OFAJ) in Französisch) möglich, das das Erlernen der Partnersprache sowie Austausche vereinfachen soll. Seit 1963 konnten dank des DFJW fast 9 Millionen junge Deutsche und Franzosen an 320 000 Austauschprogrammen teilnehmen.
Wie wurde die politische Dimension des Elysée-Vertrags konkret umgesetzt?

Auf politischer Ebene sieht der Vertrag Konsultationen zwischen den beiden Staats- und Regierungschefs (mindestens zweimal pro Jahr) sowie zwischen den Außenministern (dreimal pro Jahr) vor. Zusammenkünfte zu den Themen Verteidigung, Bildung und Jugend sind ebenfalls vorgesehen. Seit der Unterzeichnung des Vertrags kamen die beiden Staatsoberhäupter regelmäßig zusammen und setzten ihren Austausch ungeachtet der politischen Geschehnisse beiderseits des Rheins fort.




Text des Élysée-Vertrags von 1963


I. Organisation

Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens zweimal jährlich.

Die Außenminister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle drei Monate zusammen. Unbeschadet der normalen Kontakte über die Botschaften treten diejenigen leitenden Beamten der beiden Außenministerien, denen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten obliegen, allmonatlich abwechselnd in Bonn und Paris zusammen, um den Stand der vorliegenden Fragen festzustellen und die Zusammenkunft der Minister vorzubereiten. Ferner nehmen die diplomatischen Vertretungen und die Konsulate der beiden Staaten sowie ihre ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.

Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Verteidigung, der Erziehung und der Jugendfragen statt. Sie beeinträchtigen in keiner Weise die Tätigkeit der bereits bestehenden Organe - Deutsch-Französische Kulturkommission, Ständige Gruppe der Generalstäbe -, deren Tätigkeit vielmehr erweitert wird. Die Außenminister sind bei diesen Zusammenkünften vertreten, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.

a) Der Verteidigungs- und der Armeeminister treten wenigstens einmal alle drei Monate zusammen. Ferner trifft sich der französische Erziehungsminister in den gleichen Zeitabständen mit derjenigen Persönlichkeit, die auf deutscher Seite benannt wird, um die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.

b) Die Generalstabschefs beider Staaten treten wenigstens einmal alle zwei Monate zusammen; im Verhinderungsfalle werden sie durch ihre verantwortlichen Vertreter ersetzt.

c) Der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen oder sein Vertreter trifft sich wenigstens einmal alle zwei Monate mit dem französischen Hohen Kommissar für Jugend und Sport.

In jedem der beiden Staaten wird eine interministerielle Kommission beauftragt, die Fragen der Zusammenarbeit zu verfolgen. In dieser Kommission, der Vertreter aller beteiligten Ministerien angehören, führt ein hoher Beamter des Außenministeriums den Vorsitz. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vorgehen der beteiligten Ministerien zu koordinieren und in regelmäßigen Abständen ihrer Regierung einen Bericht über den Stand der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu erstatten. Die Kommission hat ferner die Aufgabe, zweckmäßige Anregungen für die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit und dessen etwaige Ausdehnung auf neue Gebiete zu geben.
II. Programm
A. Auswärtige Angelegenheiten

Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter anderem folgende Gegenstände:

Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der europäischen politischen Zusammenarbeit;

Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich;

Angelegenheiten, die in der Nordatlantikvertragsorganisation und in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere im Europarat, in der Westeuropäischen Union, in der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen.

Die auf dem Gebiet des Informationswesens bereits bestehende Zusammenarbeit wird zwischen den beteiligten Dienststellen in Bonn und Paris und zwischen den Vertretungen in Drittstaaten fortgeführt und ausgebaut.

Hinsichtlich der Entwicklungshilfe stellen die beiden Regierungen ihre Programme einander systematisch gegenüber, um dauernd eine enge Koordinierung durchzuführen. Sie prüfen die Möglichkeit, Vorhaben gemeinsam in Angriff zu nehmen. Da sowohl auf deutscher als auch auf französischer Seite mehrere Ministerien für diese Angelegenheit zuständig sind, wird es die Sache der beiden Außenministerien sein, die praktischen Grundlagen dieser Zusammenarbeit gemeinsam festzulegen.

Die beiden Regierungen prüfen gemeinsam die Mittel und Wege dazu, ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Marktes in anderen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Energiepolitik, der Verkehrs- und Transportfragen, der industriellen Entwicklung ebenso wie der Ausfuhrkreditpolitik, zu verstärken.
B. Verteidigung

I. Auf diesem Gebiet werden nachstehende Ziele verfolgt:

Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik bemühen sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander anzunähern, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Es werden deutsch-französische Institute für operative Forschung errichtet.

Der Personalaustausch zwischen den Streitkräften wird verstärkt; er betrifft insbesondere die Lehrkräfte und Schüler der Generalstabsschulen; der Austausch kann sich auf die zeitweilige Abordnung ganzer Einheiten erstrecken. Zur Erleichterung dieses Austausches werden beide Seiten um den praktischen Sprachunterricht für das in Betracht kommende Personal bemüht sein.

Auf dem Gebiet der Rüstung bemühen sich die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zu organisieren.

Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren dreimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.

II. Die Regierungen prüfen die Voraussetzungen, unter denen eine deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes hergestellt werden kann.
C. Erziehungs- und Jugendfragen

Auf dem Gebiet des Erziehungswesens und der Jugendfragen werden die Vorschläge, die in den französischen und deutschen Memoranden vom 19. September und 8. November 1962 enthalten sind, nach dem oben erwähnten Verfahren einer Prüfung unterzogen.

Auf dem Gebiet des Erziehungswesens richten sich die Bemühungen hauptsächlich auf folgende Punkte:

a) Sprachunterricht

Die beiden Regierungen erkennen die wesentliche Bedeutung an, die der Kenntnis der Sprache des anderen in jedem der beiden Länder für die deutsch-französische Zusammenarbeit zukommt. Zu diesem Zweck werden sie sich bemühen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der deutschen Schüler, die Französisch lernen, und die der französischen Schüler, die Deutsch lernen, zu erhöhen.

Die Bundesregierung wird in Verbindung mit den Länderregierungen, die hierfür zuständig sind, prüfen, wie es möglich ist, eine Regelung einzuführen, die es gestattet, dieses Ziel zu erreichen. Es erscheint angebracht, an allen Hochschulen in Deutschland einen für alle Studierenden zugänglichen praktischen Unterricht in der französischen Sprache und in Frankreich einen solchen in der deutschen Sprache einzurichten.

b) Frage der Gleichwertigkeit der Diplome

Die zuständigen Behörden beider Staaten sollen gebeten werden, beschleunigt Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, die Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome zu erlassen.

c) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung

Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institute bauen ihre Verbindungen untereinander aus, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist.

Der deutschen und französischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut.

Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet, an dessen Spitze ein unabhängiges Kuratorium steht. Diesem Werk wird ein deutsch-französischer Gemeinschaftsfonds zur Verfügung gestellt, der der Begegnung und dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient.
III. Schlußbestimmungen

In beiden Ländern werden die erforderlichen Anordnungen zur unverzüglichen Verwirklichung des Vorstehenden getroffen. Die Außenminister stellen bei jeder ihrer Zusammenkünfte fest, welche Fortschritte erzielt worden sind.

Die beiden Regierungen werden die Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft über die Entwicklung der deutsch-französischen Zusammenarbeit laufend unterrichtet halten.

Dieser Vertrag gilt mit Ausnahme der die Verteidigung betreffenden Bestimmungen auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Französischen Republik innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages eine gegenteilige Erklärung abgibt.

Die beiden Regierungen können die Anpassungen vornehmen, die sich zur Ausführung dieses Vertrages als wünschenswert erweisen.

Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald jeder der beiden Vertragschließenden dem anderen mitgeteilt hat, daß die dazu erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.GESCHEHEN zu Paris am 22. Januar 1963 in zwei Urschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:
ADENAUER

Der Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland:
SCHRÖDER

Der Präsident der Französischen Republik:
DE GAULLE

Der französische Premierminister:
POMPIDOU

Der französische Außenminister
COUVE DE MURVILLE

Dateianhang:
vertrag-elysee-63.pdf


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„Verunglimpfungen sind für den, der sie ausspricht, schimpflicher als für den, dem sie gelten“. :jahaaa
(Plutarch von Chäronea)


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